Benutzer:Peter Hager/Lexikon: Unterschied zwischen den Versionen

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''siehe[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links]]-->
 
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== Bewertungsobjekt ==
 
'''nn vollständig''',
 
 
'''Bewertungsobjekt''' ist der nicht rechtlich, sondern wirtschaftlich abgegrenzte Gegenstand der Bewertung.<ref>vgl. Rz. 18 IDW S 1 (2008)</ref>
 
 
''siehe auch-> [[Bewertungsprozess]]''
 
<!--<ref></ref>-->
 
 
=== Arten von Bewertungsobjekten ===
 
 
Bewertungsobjekte einer Unternehmensbewertung können sein:<ref>vgl. Ballwieser (2011), S. 6</ref>
 
* Unternehmen
 
* Unternehmensteile
 
* Unternehmensverbünde
 
* Betriebe
 
* Teilbetriebe
 
* Kundenstamm
 
* Marken
 
* (Immobilien von Immobilienunternehmen)<ref>ansonsten Bewertung nach LGB</ref>.
 
 
=== Bestandteilen von Bewertungsobjekten ===
 
Das Bewertungsobjekt besteht aus dem [[betriebsnotwendiges Vermögen| betriebsnotwendigen]] und dem [[nicht betriebsnotwendiges Vermögen|nicht betriebsnotwendigen Vermögen
 
nicht betriebsnotwendigen Vermögen]].
 
<!--=== Bedeutung ===-->
 
 
=== Literatur ===
 
 
==== Fachgutachten ====
 
 
* Rz. 6 - 8 KFW/BW 1
 
* Rz. 18 - 21 IDW S1 (2008)
 
 
==== Fachliteratur ====
 
* Bachl (2011), 9
 
* Hager, Grundbegriffe, 1f'''Link'''
 
 
<!--==== Judikatur ====-->
 
 
<!--=== Einzelnachweise ===
 
<references />
 
 
=== Weblinks ===
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
-->
 
 
== Bewertungsprozess ==
 
'''nn vollständig''', '''nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)'''
 
 
Der '''Bewertungsprozess''' von der Auftragserteilung zur Gutachtenserstellung enthält vier fixe Punkte deren Abänderung zu einer Änderung des Gutachtens führt:
 
# ''[[Bewertungsobjekt]]'' (Gegenstand der Bewertung)
 
# ''[[Bewertungssubjekt]]'' (Person auf den die Bewertung abzielt)
 
# ''[[Bewertungsanlass]]'' (konkreter Grund der Bewertung) und
 
# ''[[Bewertungsstichtag]]''
 
 
Daneben gibt es zwei abgeleitete Begriffe:
 
# ''[[Bewertungszweck]]'' (dieser wird aus dem Anlass abgeleitet, eine falsche Ableitung stellt einen Verfahrensfehler dar)
 
# ''[[Gutachter]]'' (seine Funktion wird aus dem Bewertungszweck abgeleitet. Idealtypischerweise  sollten zwei Gut-achter denselben Wert errechnen. In der Praxis kommt das leider nicht vor.)<ref>Hager: Grundbegriffe, 1</ref>
 
 
Der [[Gutachter]] muss, dann eine dem Bewertungszweck entsprechende ''[[Bewertungsmethode]]'' wählen. Die für die Durchführung notwendigen Daten erheben, plausiblisieren und den Unternehmenswert berechnen und diesen plausibiisieren. Das Ergebnis wird in einem ''[[Unternehmensbewertungsgutachten]]'' dargestellt.
 
 
<!--''siehe auch-> [[]]''-->
 
<!--=== Bedeutung ===-->
 
 
=== Literatur ===
 
<!--==== Fachgutachten ====-->
 
 
==== Fachliteratur ====
 
 
* Hager, Grundbegriffe '''LINK'''
 
 
<!--==== Judikatur ====
 
=== Einzelnachweise ===
 
<references />
 
=== Weblinks ===
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
-->
 
  
 
== NN ==
 
== NN ==

Aktuelle Version vom 24. Februar 2015, 12:35 Uhr


Inhaltsverzeichnis

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Einzelnachweise