Bewertungsobjekt: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Bewertungsobjekt''' ist der nicht rechtlich sondern wirtschaftlich abgegrenzte Gegenstand der (Unternehmens)Bewertung.<ref>vgl. Rz. 18 IDW S 1 (2008)</ref> | '''Bewertungsobjekt''' ist der nicht rechtlich sondern wirtschaftlich abgegrenzte Gegenstand der (Unternehmens)Bewertung.<ref>vgl. Rz. 18 IDW S 1 (2008)</ref> | ||
Version vom 24. Februar 2015, 15:17 Uhr
Bewertungsobjekt ist der nicht rechtlich sondern wirtschaftlich abgegrenzte Gegenstand der (Unternehmens)Bewertung.[1]
siehe auch-> Bewertungsprozess
Inhaltsverzeichnis
Arten von Bewertungsobjekten
Bewertungsobjekte einer Unternehmensbewertung können sein:[2]
- Unternehmen
- Unternehmensanteile
- Unternehmensverbünde
- Betriebe
- Teilbetriebe
- Kundenstamm
- (Immobilien von Immobilienunternehmen)[3].
Bestandteilen von Bewertungsobjekten
Das Bewertungsobjekt besteht aus dem betriebsnotwendigen und dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen.
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 6 - 8 KFW/BW 1
- Rz. 18 - 21 IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2011), 9
- Hager: "Grundbegriffe" Datei:Grundbegriffe.pdf
Einzelnachweise