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Ein '''Gutachten''' ist die (schriftliche oder mündliche) Aussage eines Sachverständigen in einer sein Fachgebiet betreffenden Frage.
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Ein '''Gutachten''' ist die (schriftliche oder mündliche) Aussage eines Sachverständigen '''link?''' in einer sein Fachgebiet betreffenden Frage.
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Dem Sachverständigen ist die Aufgabe überantwortet, zwischen dem Tatbestand und der Norm einen Zusammenhang herzustellen.<ref>Schimetschek (1975), S. 153</ref>
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Während Gutachten, die im Auftrag der Behörde erstellt werden, die absolute Ausnahme darstellen, werden Privatgutachten immer häufiger vorgelegt.
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Als Beweismittel sind Gutachten für viele Sachverhalte einsetzbar. Einige steuerrechtliche Bestimmungen erfordern ausdrücklich ein Gutachten als Nachweis einer Wertänderung.
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· Ein Unternehmensbewertungsgutachten kann das Wiener Verfahren ersetzen, wenn sich daraus ein
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· Eine Teilwertabschreibung und eine Zuschreibung erfordert eine Unternehmensbewertung nach
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· Im Zweifelsfall ist der positive Verkehrswert durch ein Gutachten nachzuweisen.
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== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 11. Oktober 2017, 05:13 Uhr

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Ein Gutachten ist die (schriftliche oder mündliche) Aussage eines Sachverständigen link? in einer sein Fachgebiet betreffenden Frage.

Dem Sachverständigen ist die Aufgabe überantwortet, zwischen dem Tatbestand und der Norm einen Zusammenhang herzustellen.[1]

Während Gutachten, die im Auftrag der Behörde erstellt werden, die absolute Ausnahme darstellen, werden Privatgutachten immer häufiger vorgelegt.

  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

Erforderniss eines Gutachtens Formulierung

Hauptartikel-> [[]]

Als Beweismittel sind Gutachten für viele Sachverhalte einsetzbar. Einige steuerrechtliche Bestimmungen erfordern ausdrücklich ein Gutachten als Nachweis einer Wertänderung.

Gemeiner Wert · Ein Unternehmensbewertungsgutachten kann das Wiener Verfahren ersetzen, wenn sich daraus ein genauerer Wert ergibt. 5 Teilwert · Eine Teilwertabschreibung und eine Zuschreibung erfordert eine Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen 6 Verkehrswert · Im Zweifelsfall ist der positive Verkehrswert durch ein Gutachten nachzuweisen. 7

* Synonyme: [[]] siehe auch-> [[]]

abcd

NN

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

Judikatur

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Schimetschek (1975), S. 153

Er hat dabei zunächst einen Befund zu erstellen, dh er hat die tatsächlichen Grundlagen , auf die sein Gutachten aufbaut, und die Art, wie er sie beschafft hat, anzugeben. Aus dem Befund ist unter Beachtung der Denkgesetze und des Stands der Wissenschaft schlüssig das Gutachten abzuleiten.[1]

nn vollständig, nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)

NN ist das und hat dort seine Bedeutung. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben.


Einzelnachweise

  1. vgl. Hager (2013), S. 357
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwenung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Gutachten&oldid=5003