Subjektiver Unternehmenswert: Unterschied zwischen den Versionen

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''siehe auch-> [[Bewertungszweck]]'' und Artikel [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensbewertung#Entscheidungsfunktion Wikipedia]
 
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== Anknüpfung und Wertfindung ==
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Bei der subjektiven Wertermittlung wird das Unternehmen aus Sicht eines konkreten Investors unter Berücksichtigung seiner speziellen Verhältnisse und Handlungsmöglichkeiten bewertet.<ref>Vgl. Bachl (2015), S. 8</ref> Die Wertfindung unterliegt keinen Beschränkungen.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 14. Januar 2018, 06:44 Uhr

Der subjektive Unternehmenswert ist ein Entscheidungswert in dem die subjektiven Vorstellungen und persönlichen Verhältnisse sowie sonstige Gegebenheiten (zB Synergieeffekte) des Bewertungssubjekts einfließen. Für einen potentiellen Käufer bzw Verkäufer soll dieser Wert die relevante Preisober- bzw Preisuntergrenze aufzeigen. [1]

Bei Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswertes wird der Gutachter als Berater tätig.

siehe auch-> Bewertungszweck und Artikel Wikipedia


Anknüpfung und Wertfindung

Bei der subjektiven Wertermittlung wird das Unternehmen aus Sicht eines konkreten Investors unter Berücksichtigung seiner speziellen Verhältnisse und Handlungsmöglichkeiten bewertet.[2] Die Wertfindung unterliegt keinen Beschränkungen.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 19 KFS BW 1 (2014)
  • Rz. 12 IDW S 1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), S. 11
  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 101f

Unterlage(n)

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Rz. 19 KFS BW 1 (2014)
  2. Vgl. Bachl (2015), S. 8