Objektivierter Unternehmenswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''objektivierte Unternehmenswert''' ist ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie der sonstigen Einflussfaktoren ergibt.<ref>Rz. 16 KFS/BW1 (2014)</ref>
 
Der '''objektivierte Unternehmenswert''' ist ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie der sonstigen Einflussfaktoren ergibt.<ref>Rz. 16 KFS/BW1 (2014)</ref>
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Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen von den Wertvorstellungen eines individuellen Bewerters weitgehend unabhängigen Wert dar.
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''siehe auch-> [[Bewertungszweck]], [[Funktion des Gutachters]]''
 
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Version vom 27. Februar 2015, 15:07 Uhr

  • nn vollständig, nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)
  • fehlt: Stand alone, Synergieeffekte
  • Tabelle Wollny (2010), S. 69 in C:\Users\Peter\Büro\Arbeitsprojekte\Unterlagen_ehem Projekte.docx in ein Dok Objektiverte Wert (C:\Users\Peter\Büro\FB\UBW-Wissensplattform\Objekt Wert\Objektivierter Wert.docx) einbauen

Der objektivierte Unternehmenswert ist ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie der sonstigen Einflussfaktoren ergibt.[1]

Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen von den Wertvorstellungen eines individuellen Bewerters weitgehend unabhängigen Wert dar. Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes sind oft die dahinterstehenden Normen zu beachten, die Wertermittlung weist auch eine starke Nähe zum Marktwert auf.

Normwert: bei der Unternehmensbewertung sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, die auch zu einer Abweichung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führen können. Marktwert: Dient der Ermittlung eines potentiellen Marktpreises.


siehe auch-> Bewertungszweck, Funktion des Gutachters

Bedeutung

Gesetzliche Normen erfordern idR eine objektivierte Unternehmensbewertung.stimmt das? Strittig ist die Frage der objektivierung und Typisierung.Quelle, Begriffe

Ermittlung

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 16-18 KFS BW 1 (2014)
  • Rz. 12 IDW S 1 (2008)

Fachliteratur

  • Wollny (2010)
  • Bachl (2011), S. 12f
  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 102f


Einzelnachweise

  1. Rz. 16 KFS/BW1 (2014)