Subjektiver Wert: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. März 2018, 05:03 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der subjektive Wert bezeichnet:
- den subjektiven (außerordentlichen) Wert eines Vermögensgegenstandes
- verkürzt den subjektiven Unternehmenswert
- als Synonym den außerordentlichen Preis