Verkehrswert (LBG): Unterschied zwischen den Versionen
K (→Gesetz) |
K (Peter Hager verschob die Seite Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Verkehrswert (LBG) nach Verkehrswert (LBG): Artikel fertig) |
||
(8 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | + | '''Kurzinfo!''' | |
− | |||
+ | Der '''Verkehrswert gem. § 2 LBG''' ist als Preis anzusehen, der bei der Veräußerung einer Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswerts außer Betracht zu bleiben. | ||
− | + | == Verhältnis zu anderen Werten == | |
Die die Definition des Verkehrswerts iSd § 2 LBG unterscheidet sich vom [[Gemeiner Wert|gemeinen Wert]] duch die Anknüpfung am redlichen Geschäftsverkehr anstelle des gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Dieser Unterschied sollte nicht überbewertet werden.<ref>vgl. Pröll (2009), S. 79 und die dort angeführte Literatur</ref> | Die die Definition des Verkehrswerts iSd § 2 LBG unterscheidet sich vom [[Gemeiner Wert|gemeinen Wert]] duch die Anknüpfung am redlichen Geschäftsverkehr anstelle des gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Dieser Unterschied sollte nicht überbewertet werden.<ref>vgl. Pröll (2009), S. 79 und die dort angeführte Literatur</ref> | ||
+ | |||
+ | == Bedeutung == | ||
+ | |||
+ | Sofern der Verkehrswert von Liegenschaften ermittelt werden muss (zB Aufteilung einheitlicher Kaufpreis im Verhältnis der Verkehrswerte<ref>EStR 2000, Rz. 6447</ref>) ist dieser Wert nach LBG zu ermitteln. | ||
+ | <!-- | ||
+ | == Ermittlung == --> | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||
=== Gesetz === | === Gesetz === | ||
− | * | + | * LBG |
<!-- | <!-- | ||
=== Erlässe === | === Erlässe === | ||
Zeile 22: | Zeile 28: | ||
* Pröll (2009) | * Pröll (2009) | ||
− | <!-- | + | <!-- === Judikatur === |
− | === Judikatur === | ||
=== Unterlage(n) === | === Unterlage(n) === | ||
− | === Folien === --> | + | === Folien === |
− | + | --> | |
− | ''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]] | + | ''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]]'' |
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
Zeile 36: | Zeile 41: | ||
== Einzelnachweise== | == Einzelnachweise== | ||
<references /> | <references /> | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + | [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] | |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− |
Aktuelle Version vom 28. März 2018, 06:55 Uhr
Kurzinfo!
Der Verkehrswert gem. § 2 LBG ist als Preis anzusehen, der bei der Veräußerung einer Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswerts außer Betracht zu bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Verhältnis zu anderen Werten
Die die Definition des Verkehrswerts iSd § 2 LBG unterscheidet sich vom gemeinen Wert duch die Anknüpfung am redlichen Geschäftsverkehr anstelle des gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Dieser Unterschied sollte nicht überbewertet werden.[1]
Bedeutung
Sofern der Verkehrswert von Liegenschaften ermittelt werden muss (zB Aufteilung einheitlicher Kaufpreis im Verhältnis der Verkehrswerte[2]) ist dieser Wert nach LBG zu ermitteln.
Literatur
Gesetz
- LBG
Fachliteratur
- Pröll (2004)
- Pröll (2004a)
- Pröll (2009)
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Marktwert (Immobilie) bei Wikipedia, abgefragt:21.3.2018