Schiedswert: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Bei Erstellung eines Schiedswertgutachtens wird der Gutachter in der Funktion eines Schiedsgutachters/Vermittlers tätig.<ref>Rz. 21 KFS/BW1 (2014)</ref> | + | Bei Erstellung eines Schiedswertgutachtens wird der [[Gutachter]] in der Funktion eines [[Gutachter#Schiedsgutachter/Vermittler|Schiedsgutachters/Vermittlers]] tätig.<ref>Rz. 21 KFS/BW1 (2014)</ref> |
− | ''siehe auch-> [[Bewertungszweck | + | ''siehe auch-> [[Bewertungszweck]]'' und Artikel [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensbewertung#Vermittlungs-_und_Schiedsgutachterfunktion Wikipedia] |
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=== Einzelnachweise === | === Einzelnachweise === |
Version vom 27. Februar 2015, 18:44 Uhr
Der Schiedswert wird in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wertvorstellungen der Parteien ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten festgestellt oder vorgeschlagen. Indem er die Investitionsalternativen und die persönlichen Verhältnisse der Bewertungssubjekte in angemessenem Umfang einbezieht, stellt er einen fairen und angemessenen Interessenausgleich zwischen den betroffenen Bewertungssubjekten dar.[1]
Bei Erstellung eines Schiedswertgutachtens wird der Gutachter in der Funktion eines Schiedsgutachters/Vermittlers tätig.[2]
siehe auch-> Bewertungszweck und Artikel Wikipedia
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 19 KFS/BW 1 (2014)
Fachliteratur
- Aschauer (2009)
- Adolff (2007)
- Bachl (2011), S. 13
- WP-Handbuch II (2014), Tz. A 26
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur