Schweizer Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Schweizer Verfahren''' bezeichnet ein [[Mittelwertverfahren]], das wie alle Mittelwertverfahren kein [[betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren]]  ist. es wird auch als modifiziertes Mittelwertverfahren bezeichnet.<ref>Born (2003), S. 28</ref>
 
Das '''Schweizer Verfahren''' bezeichnet ein [[Mittelwertverfahren]], das wie alle Mittelwertverfahren kein [[betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren]]  ist. es wird auch als modifiziertes Mittelwertverfahren bezeichnet.<ref>Born (2003), S. 28</ref>
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Beim Schweizer Verfahren wird der [[Ertragswert]] im Vergleich zum [[Substanzwert]] doppelt so stark gewichtet und dann wie folgt berechnet:
 
Beim Schweizer Verfahren wird der [[Ertragswert]] im Vergleich zum [[Substanzwert]] doppelt so stark gewichtet und dann wie folgt berechnet:
  
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Für den Ertragswert werden zukünftig gleich bleibende Periodenerfolge unterstellt und somit ergibt sich ein Barwert in der Form einer ewigen Rente.<ref>[http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Unternehmensbewertg./Mittelwertverfahren-Berliner-Schweizer-und-Stuttgarter-Verfahren.html Controllingportal.de abgefragt 29.6.2016]</ref>
 
  
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Für den Ertragswert werden zukünftig gleich bleibende Periodenerfolge unterstellt und somit ergibt sich ein [[Barwert]] in der Form einer ewigen Rente.<ref>[http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Unternehmensbewertg./Mittelwertverfahren-Berliner-Schweizer-und-Stuttgarter-Verfahren.html Controllingportal.de abgefragt 29.6.2016]</ref>
  
 
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[http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Unternehmensbewertg./Mittelwertverfahren-Berliner-Schweizer-und-Stuttgarter-Verfahren.html Controllingportal.de abgefragt 29.6.2016]  
  
 
== Einzelnachweise==
 
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Aktuelle Version vom 21. September 2018, 04:43 Uhr

Das Schweizer Verfahren bezeichnet ein Mittelwertverfahren, das wie alle Mittelwertverfahren kein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren ist. es wird auch als modifiziertes Mittelwertverfahren bezeichnet.[1]

siehe auch-> Berliner Verfahren, Stuttgarter Verfahren, Wiener Verfahren

Berechnung

Beim Schweizer Verfahren wird der Ertragswert im Vergleich zum Substanzwert doppelt so stark gewichtet und dann wie folgt berechnet:

[math]\frac{V+2E}2[/math]

Für den Ertragswert werden zukünftig gleich bleibende Periodenerfolge unterstellt und somit ergibt sich ein Barwert in der Form einer ewigen Rente.[2]

Literatur

Fachliteratur

  • Born (2003), S. 28
  • Helbling (1998), S. 132

siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Controllingportal.de abgefragt 29.6.2016

Einzelnachweise