Nicht betriebsnotwendiges Vermögen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Februar 2019, 17:53 Uhr
Das nicht betriebsnotwendige Vermögen bzw. Schulden sind Posten, die nicht unmittelbar oder mittelbar den Produktions-, Leistungs- bzw. Absatzzielen des Unternehmens dienen und auch nicht zur gegenwärtigen und zukünftigen Aufrechterhaltung der Betriebs-, Leistungs- und Lieferbereitschaft erforderlich sind.
Synonym wird (vor allem in der älteren Literatur) auch neutrales Vermögen gebraucht. Nicht verwechselt werden darf das betriebsnotwendige Vermögen mit dem notwendigen Betriebsvermögen des Steuerrechts.
Die Abgrenzung kann funktional oder hilfsweise wertbezogen erfolgen.
siehe auch-> betriebsnotwendiges Vermögen
Inhaltsverzeichnis
Bewertung
Das nichtbetriebsnotwendige Vermögen ist gesondert mit dem Liquidationswert, oder (selten) dem höheren Zukunftserfolgswert (Fortführungswert) zu bewerten. Die gesonderte Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens stellt einen Grundsatz ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung dar.
Bedeutung
Das (gedankliche) Ausscheiden des nichtbetriebsnotwendigen Vermögens hat Auswirkungen auf:
- Vergangenheitsanalyse
- Unternehmensplanung
- Ausschüttungsprognose
- Ertragssteuer
- Diskontierungszinssatz
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 25-26 KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 59-63 IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Hachmeister / Ruthardt: "Nicht betriebsnotwendiges Vermögen“ in der Unternehmensbewertung", BB 2014, S. 875, zitiert: Hachmeister / Ruthardt (2014);
- Lehmann: "Die Berücksichtigung nicht betriebsnotwendiger Liquidität im Rahmen der Ermittlung unverschuldeter Betafaktoren", BP 2014, 42, zitiert: Lehmann (2014)
- Walther: "Persönliche Steuern und nicht betriebsnotwendiges Vermögen" in BP 2010, Heft 2, S. 8, zitiert: Walther (2010);
- IDW (Hrsg.): WP Handbuch 2014, Band II; IDW-Verlag 2014; zitiert: WP-Handbuch II (2014) ; Rz. 136-139