Bewertungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Auftraggeber)
(Mindestinhalt)
Zeile 14: Zeile 14:
 
== Mindestinhalt ==
 
== Mindestinhalt ==
 
* Auftraggeber
 
* Auftraggeber
* Auftragnehmer
+
* [[Gutachter|Auftragnehmer]]
 
* Auftragsbedingungen
 
* Auftragsbedingungen
* Bewertungsobjekt
+
* [[Bewertungsobjekt]]
* Bewertungssubjekt
+
* [[Bewertungssubjekt]]
* Bewertungsanlass
+
* [[Bewertungsanlass]]
* Bewertungszweck
+
* [[Bewertungszweck]]
* Funktion des Wirtschaftstreuhänders
+
* [[Funktion des Gutachters]]
* Bewertungsstichtag  
+
* [[Bewertungsstichtag]]
  
 +
Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden.
 +
'''wohin mid dem nächsten Satz?'''
 +
Hinweis auf die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens.
  
 
== Bedeutung ==
 
== Bedeutung ==

Version vom 24. Februar 2019, 14:13 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise nn vollständig, in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: 

Mit dem Bewertungsauftrag beauftragt der Auftraggeber den Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens.

Der Auftrag sollte in den wesentlichen Punkten schriftlich erteilt werden.[1] Dies dient der Beweissicherung, hat aber auf die Aussagekraft des Gutachtens keine Auswirkung.

Auftraggeber

link ändern (Weiterleitungsseite Auftraggeber hierher (bisher zu Bewertungssubjekt, dort Link)

Auftraggeber ist derjenige, der die Gutachtenserstellung beauftragt, er wird nicht immer mit dem Bewertungssubjekt übereinstimmen. (zB Richter beauftragt die Wertfindung enes Familienunternehmens in einer Scheidungsache besseres Wort)

Mindestinhalt

Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. wohin mid dem nächsten Satz? Hinweis auf die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens.

Bedeutung

Ermittlung / Berechnung

einen löschen

NN

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Vgl. Bachl (2018), S. 77
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Bewertungsauftrag&oldid=6772