Bewertungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden.
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Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der Vollständigkeitserklärung sollte schon im Auftrag fixiert werden.
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Hinweis auf die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens.
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In der '''Vollständigkeitserklärung''' bestätigt die [[Unternehmensleitung]], die Vollständigkeit der vorgelegten Untelagen. Insbesondere dass die vorgelegten Plandaten '''link''' den aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung entsprechen, plausibel abgeleitet '''link''' sind und alle erkennbaren Chancen und Risiken '''link''' berücksichtigen.<ref>KFS/BW 1 Rz. 154</ref>
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Muster wurden von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer '''link''' und das deutsche IDW '''link''' erarbeitet.
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Die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens sollte schon im Bewertungsauftrag enthalten sein.<ref>Bachl (2018), S. 78</ref>
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=== Vollständigkeitserklärung und Wertermittlung ===
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Die Vollständigkeitserklärung ist ein Zeichen, dass das Gutachten in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung '''Link''' erstellt wurde.
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Erfolgt die Gutachtenserstellung (zB in Streitfällen, aus Geheimhaltungsgründen oder bei Schätzungen im Steuerverfahren) ohne Mitwirkung der Unternehmensleitung, wird die Verlässlichkeit des Bewertungsergebnisses leiden.<ref>Bachl (2018), S. 78</ref>. Entsprechend der Judikatur des VwGH zu [[Schätzung]]en geht dies bei fehlender Mithilfe zu Lasten des Steuerpflichtigen.'''ev link ref'''
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 1. März 2019, 08:04 Uhr

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Kurzinfo!

Mit dem Bewertungsauftrag beauftragt der Auftraggeber den Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens.

Der Auftrag sollte in den wesentlichen Punkten schriftlich erteilt werden.[1] Dies dient der Beweissicherung, hat aber auf die Aussagekraft des Gutachtens keine Auswirkung.

Auftraggeber

Weiterleitungsseite Auftraggeber überprüfen

Auftraggeber ist derjenige, der die Gutachtenserstellung beauftragt, er wird nicht immer mit dem Bewertungssubjekt übereinstimmen. (zB Richter beauftragt die Wertfindung enes Familienunternehmens bei einer Scheidung)

Mindestinhalt

Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der Vollständigkeitserklärung sollte schon im Auftrag fixiert werden.

Vollständigkeitserklärung

ev eigenes Lemma

In der Vollständigkeitserklärung bestätigt die Unternehmensleitung, die Vollständigkeit der vorgelegten Untelagen. Insbesondere dass die vorgelegten Plandaten link den aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung entsprechen, plausibel abgeleitet link sind und alle erkennbaren Chancen und Risiken link berücksichtigen.[2]

Muster wurden von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer link und das deutsche IDW link erarbeitet.

Die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens sollte schon im Bewertungsauftrag enthalten sein.[3]

Vollständigkeitserklärung und Wertermittlung

Die Vollständigkeitserklärung ist ein Zeichen, dass das Gutachten in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung Link erstellt wurde.

Erfolgt die Gutachtenserstellung (zB in Streitfällen, aus Geheimhaltungsgründen oder bei Schätzungen im Steuerverfahren) ohne Mitwirkung der Unternehmensleitung, wird die Verlässlichkeit des Bewertungsergebnisses leiden.[4]. Entsprechend der Judikatur des VwGH zu Schätzungen geht dies bei fehlender Mithilfe zu Lasten des Steuerpflichtigen.ev link ref

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014), Rz. 152
  • Rz. IDW S1 (2008), Rz. 179

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 77
  • Hager (2013)
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 599

Unterlage(n)

  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. Bachl (2018), S. 77
  2. KFS/BW 1 Rz. 154
  3. Bachl (2018), S. 78
  4. Bachl (2018), S. 78