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Version vom 1. März 2019, 08:04 Uhr
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Kurzinfo!
Mit dem Bewertungsauftrag beauftragt der Auftraggeber den Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens.
Der Auftrag sollte in den wesentlichen Punkten schriftlich erteilt werden.[1] Dies dient der Beweissicherung, hat aber auf die Aussagekraft des Gutachtens keine Auswirkung.
Inhaltsverzeichnis
Auftraggeber
Weiterleitungsseite Auftraggeber überprüfen
Auftraggeber ist derjenige, der die Gutachtenserstellung beauftragt, er wird nicht immer mit dem Bewertungssubjekt übereinstimmen. (zB Richter beauftragt die Wertfindung enes Familienunternehmens bei einer Scheidung)
Mindestinhalt
- Auftraggeber
- Auftragnehmer
- Auftragsbedingungen
- Bewertungsobjekt
- Bewertungssubjekt
- Bewertungsanlass
- Bewertungszweck
- Funktion des Gutachters
- Bewertungsstichtag
Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der Vollständigkeitserklärung sollte schon im Auftrag fixiert werden.
Vollständigkeitserklärung
ev eigenes Lemma
In der Vollständigkeitserklärung bestätigt die Unternehmensleitung, die Vollständigkeit der vorgelegten Untelagen. Insbesondere dass die vorgelegten Plandaten link den aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung entsprechen, plausibel abgeleitet link sind und alle erkennbaren Chancen und Risiken link berücksichtigen.[2]
Muster wurden von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer link und das deutsche IDW link erarbeitet.
Die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens sollte schon im Bewertungsauftrag enthalten sein.[3]
Vollständigkeitserklärung und Wertermittlung
Die Vollständigkeitserklärung ist ein Zeichen, dass das Gutachten in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung Link erstellt wurde.
Erfolgt die Gutachtenserstellung (zB in Streitfällen, aus Geheimhaltungsgründen oder bei Schätzungen im Steuerverfahren) ohne Mitwirkung der Unternehmensleitung, wird die Verlässlichkeit des Bewertungsergebnisses leiden.[4]. Entsprechend der Judikatur des VwGH zu Schätzungen geht dies bei fehlender Mithilfe zu Lasten des Steuerpflichtigen.ev link ref
Literatur
Fachgutachten
- Rz. KFS/BW 1 (2014), Rz. 152
- Rz. IDW S1 (2008), Rz. 179
Fachliteratur
- Bachl (2018), S. 77
- Hager (2013)
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 599
Unterlage(n)
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur