Bewertungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Vollständigkeitserklärung: eigenes Lemma)
(Mindestinhalt)
Zeile 26: Zeile 26:
 
* [[Bewertungsstichtag]]
 
* [[Bewertungsstichtag]]
  
Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der Vollständigkeitserklärung sollte schon im Auftrag fixiert werden.
+
Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der [[Vollständigkeitserklärung]] sollte schon im Auftrag fixiert werden.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 2. März 2019, 04:37 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Bewertungsauftrag_.2824.2.2019.29 aus nn verlinkt#b löschen Hinweis Auftraggeber löschen

Kurzinfo!

Mit dem Bewertungsauftrag beauftragt der Auftraggeber den Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens.

Der Auftrag sollte in den wesentlichen Punkten schriftlich erteilt werden.[1] Dies dient der Beweissicherung, hat aber auf die Aussagekraft des Gutachtens keine Auswirkung.

Auftraggeber

Weiterleitungsseite Auftraggeber überprüfen

Auftraggeber ist derjenige, der die Gutachtenserstellung beauftragt, er wird nicht immer mit dem Bewertungssubjekt übereinstimmen. (zB Richter beauftragt die Wertfindung enes Familienunternehmens bei einer Scheidung)

Mindestinhalt

Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der Vollständigkeitserklärung sollte schon im Auftrag fixiert werden.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014), Rz. 152
  • Rz. IDW S1 (2008), Rz. 179

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 77
  • Hager (2013)
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 599

Unterlage(n)

  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. Bachl (2018), S. 77