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Kurzinfo!

Mit dem Bewertungsauftrag beauftragt der Auftraggeber den Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens.

Der Auftrag sollte in den wesentlichen Punkten schriftlich erteilt werden.[1] Dies dient der Beweissicherung, hat aber auf die Aussagekraft des Gutachtens keine Auswirkung.

Auftraggeber

Weiterleitungsseite Auftraggeber überprüfen

Auftraggeber ist derjenige, der die Gutachtenserstellung beauftragt, er wird nicht immer mit dem Bewertungssubjekt übereinstimmen. (zB Richter beauftragt die Wertfindung enes Familienunternehmens bei einer Scheidung)

Mindestinhalt

Folgende Punkte sollten zumindest im Auftrag enthalten sein:[2]

Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der Vollständigkeitserklärung sollte schon im Auftrag fixiert werden.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014), Rz. 152
  • Rz. IDW S1 (2008), Rz. 179

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 77
  • Hager (2013)
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 599

Unterlage(n)

  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. Bachl (2018), S. 77
  2. KFS/BW 1 Rz. 152