Bewertungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der Vollständigkeitserklärung sollte schon im Auftrag fixiert werden.
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Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der [[Vollständigkeitserklärung]] sollte schon im Auftrag fixiert werden.
 
 
== Vollständigkeitserklärung ==
 
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In der '''Vollständigkeitserklärung''' bestätigt die [[Unternehmensleitung]], die Vollständigkeit der vorgelegten Untelagen. Insbesondere dass die vorgelegten Plandaten '''link''' den aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung entsprechen, plausibel abgeleitet '''link''' sind und alle erkennbaren Chancen und Risiken '''link''' berücksichtigen.<ref>KFS/BW 1 Rz. 154</ref>
 
 
 
Muster wurden von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer '''link''' und das deutsche IDW '''link''' erarbeitet.
 
 
Die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens sollte schon im Bewertungsauftrag enthalten sein.<ref>Bachl (2018), S. 78</ref>
 
 
 
=== Vollständigkeitserklärung und Wertermittlung ===
 
 
 
Die Vollständigkeitserklärung ist ein Zeichen, dass das Gutachten in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung '''Link''' erstellt wurde.
 
 
 
Erfolgt die Gutachtenserstellung (zB in Streitfällen, aus Geheimhaltungsgründen oder bei Schätzungen im Steuerverfahren) ohne Mitwirkung der Unternehmensleitung, wird die Verlässlichkeit des Bewertungsergebnisses leiden.<ref>Bachl (2018), S. 78</ref>. Entsprechend der Judikatur des VwGH zu [[Schätzung]]en geht dies bei fehlender Mithilfe zu Lasten des Steuerpflichtigen.'''ev link ref'''
 
  
 
== Literatur ==
 
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== Einzelnachweise==
 
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Aktuelle Version vom 2. März 2019, 05:11 Uhr

Kurzinfo!

Mit dem Bewertungsauftrag beauftragt der Auftraggeber den Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens.

Der Auftrag sollte in den wesentlichen Punkten schriftlich erteilt werden.[1] Dies dient der Beweissicherung, hat aber auf die Aussagekraft des Gutachtens keine Auswirkung.

Auftraggeber

Auftraggeber ist derjenige, der die Gutachtenserstellung beauftragt, er wird nicht immer mit dem Bewertungssubjekt übereinstimmen. (zB Richter beauftragt die Wertfindung enes Familienunternehmens bei einer Scheidung)

Mindestinhalt

Folgende Punkte sollten zumindest im Auftrag enthalten sein:[2]

Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der Vollständigkeitserklärung sollte schon im Auftrag fixiert werden.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014), Rz. 152
  • Rz. IDW S1 (2008), Rz. 179

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 77
  • Hager (2013)
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 599

Unterlage(n)

  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. Bachl (2018), S. 77
  2. KFS/BW 1 Rz. 152