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Version vom 20. Mai 2019, 05:30 Uhr

Die Seifenformel stellt eine historische Berechnung des Unternehmerlohnes dar.

Sie wurde von 1940 an in der seifenverarbeitenden Industrie angewandt. Aufgrund ihrer Schlichtheit wurde sie gern auch in anderen Branchen verwendet.[1]

[math]Unternehmerlohn = 18\cdot\sqrt{Umsatz}[/math][2]

Sind mehrere voll tätige Gesellschafter vorhanden, so ist für jeden Gesellschafter ein Teilbetrag (bei zwei Gesellschaftern je 75 Prozent, bei drei je 67 Prozent, bei vier je 62 Prozent und bei fünf und mehr Gesellschaftern je 60 Prozent) anzusetzen.[3]

Die Ermittlung wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen, die ermittelten Werte sind zu niedrig. Pauschale Ermittlungen werden in der Judikatur nicht anerkannt.

Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise