Jahresabschluss: Unterschied zwischen den Versionen

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https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung

Version vom 20. Juli 2019, 06:48 Uhr

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Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: 

Der Jahresabschluss besteht aus:[1]

  • Bilanz
  • Gewinn-Verlust-Rechnung

Kapitalgesellschaften wiki müssen[2] zusätzlich abgeben:

  • Anhang
  • Lagebericht
  • und gegebenenfalls Corporate Governance-Bericht wiki sowie
  • Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen[3]

Zur Geschichte und doppelten Buchhaltung (Finanzbuchhaltung) siehe Rechnungslegung

Bilanz

siehe: Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Bilanz_.2811.7.2019.29

Hauptartikel-> Bilanz

Gewinn-Verlust-Rechnung

siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Erfolg_.2812.7.2019.29

Hauptartikel-> Gewinn-Verlust-Rechnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung https://de.wikipedia.org/wiki/Aufwand ??? https://de.wikipedia.org/wiki/Ertrag ???

Anhang

siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#NN_.28.7.2019.29

  • Weiterleitung: Anhang (Jahresabschluss)

Der Anhang stellt eine notwendige Ergänzung der Bilanz und der Gewinn-Verlust-Rechnung dar, um insgesamt ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. links

Die Erstellung ist für Kapitalgesellschaften vorgesehen (§ 222 UGB), die Regelungen finden sich in § 236 ff UGB, für Kleinstgesellschaften sind Vereinfachungen vorgesehen (§ 242 UGB).

Im Wesentlichen sind im Anhang anzugeben:[4]

  1. Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  2. Erläuterungen, die sowohl die Bilanz als auch die G&V-Rechnung betreffen.
  3. Erläuterungen zur Bilanz
  4. Erläuterungen zur G&V-Rechnung
  5. Sonstige Angaben

Lagebericht

  • Weiterleitung:

Als Lagebericht bezeichnet man eine Darstellung des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnis und der Lage eines Unternehmens.[5]

Der Lagebericht ist von Kapitalgesellschaften zu erstellen. Keine Verpflichtung besteht für kleine Kapitalgesellschaften.

Im Lagebericht ist darzulegen:

  • möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage links
  • Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluß des Geschäftsjahres eingetreten sind
  • Die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
  • Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit

Literatur

Gesetz

  • UGB

Fachliteratur

  • Egger ua (2010)
  • Hirschler (2019)
  • Dokalik / Hirschler (2015)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

NN bei Wikipedia], abgefragt: 19.7.2019

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 19.7.2019

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 19.7.2019

Einzelnachweise

  1. Vgl. § 194 Abs 4 UGB[1], § 242 Abs. 3 dHGB
  2. § 222 UGB[2]
  3. Zum Inhalt vgl. § 243d UGB[3]
  4. Detailierte Aufsellung bei Egger ua (2010), S. 430 ff
  5. Wikipedia, Stichwort:Lagebericht, abgefragt 13.7.2019
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Jahresabschluss&oldid=8497