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Version vom 23. Juli 2019, 04:27 Uhr
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Der Jahresabschluss besteht aus:[1]
Kapitalgesellschaften müssen[2] zusätzlich abgeben:
- Anhang
- Lagebericht
- und gegebenenfalls Corporate Governance-Bericht sowie
- Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen[3]
Zur Geschichte und doppelten Buchhaltung (Finanzbuchhaltung) siehe Rechnungslegung
Inhaltsverzeichnis
Arten das Jahresabschlusses
- Nach dem Umfang der einzubeziehenden Einheiten wird unterschieden:[4]
- Einzelabschluss: umfaßt nur Zahlen aus dem Rechnungswesen eines Unternehmens.
- Gemeinschaftsabschluss: stellt die additive Zusammenfassung (Summenbilanz) mehrerer unselbständiger (z.B. ARGE) oder selbständiger Unternehmen dar.
- Konzernabschluss: berücksichtigt diese gegenseitigen Verflechtungen durch Aufrechnung (Konsolidierung) der Summenbilanz eines Konzerns.
- Nach der Rechtsgrundlage unterscheidet man:[4]
- freiwillig erstellte Bilanzen
- satzungsmäßig vorgeschriebene Bilanzen
- gesetzlich vorgeschriebene Bilanzen
- Steuerbilanz (-jahresabschluss)
- Unternehmens(Handels)bilanz (-jahresabschluss)
- nach UGB
- nach IFRS
- Nach dem Stichtag:[4]
- regelmäßige Abschlüsse:
- Jahresabschluss (am Ende eines Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr
- Zwischenabschluss (zB Quartalsbilanz)
- Sonderbilanzen:
- Diese werden aus speziellem Anlaß (z. B. Gründung, Auflösung, Liquidation eines Unternehmens) erstellt. Die bei Erstellung der Sonderbilanzen anzuwendenden Bewertungsregeln hängen von der Aufgabe ab, welcher die Sonderbilanz entsprechen soll.
- Nach dem Zeitbezug der Rechnung[4]
- Istbilanzen: basieren auf den Zahlen eines abgelaufenen Wirtschaftsjahres
- Plan-Bilanzen: sind Bilanzen, die nach dem Schema einer Bilanz mit Planwerten erstellt werden.
Bilanz
siehe: Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Bilanz_.2811.7.2019.29
Hauptartikel-> Bilanz
Gewinn-Verlust-Rechnung
siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Erfolg_.2812.7.2019.29
Hauptartikel-> Gewinn-Verlust-Rechnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung https://de.wikipedia.org/wiki/Aufwand ??? https://de.wikipedia.org/wiki/Ertrag ???
Anhang
Der Anhang stellt eine notwendige Ergänzung der Bilanz und der Gewinn-Verlust-Rechnung dar, um insgesamt ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. links
Die Erstellung ist für Kapitalgesellschaften vorgesehen (§ 222 UGB), die Regelungen finden sich in § 236 ff UGB, für Kleinstgesellschaften sind Vereinfachungen vorgesehen (§ 242 UGB).
Im Wesentlichen sind im Anhang anzugeben:[5]
- Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- Erläuterungen, die sowohl die Bilanz als auch die G&V-Rechnung betreffen.
- Erläuterungen zur Bilanz
- Erläuterungen zur G&V-Rechnung
- Sonstige Angaben
Lagebericht
Als Lagebericht bezeichnet man eine Darstellung des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnis und der Lage eines Unternehmens.[6]
Der Lagebericht ist von Kapitalgesellschaften zu erstellen. Keine Verpflichtung besteht für kleine Kapitalgesellschaften.
Im Lagebericht ist darzulegen:
- möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage links
- Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluß des Geschäftsjahres eingetreten sind
- Die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
- Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit
Literatur
Gesetz
- UGB
Fachliteratur
- Egger ua (2010)
- Hirschler (2019)
- Dokalik / Hirschler (2015)
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- bei Wikipedia, abgefragt: 18.7.2019
- Anhang (Jahresabschluss) bei Wikipedia, abgefragt: 18.7.2019
- Lagebericht bei Wikipedia, abgefragt: 18.7.2019
- bei Wikipedia, abgefragt: 19.7.2019
- Konzernabschluss bei Wikipedia, abgefragt: 21.7.2019
- Einzelabschluss bei Wikipedia, abgefragt: 21.7.2019
- Zwischenberichterstattung bei Wikipedia, abgefragt: 21.7.2019
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019