Jahresabschluss: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabschluss bei Wikipedia], abgefragt: 18.7.2019
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Anhang_(Jahresabschluss) Anhang (Jahresabschluss) bei Wikipedia], abgefragt: 18.7.2019
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Anhang_(Jahresabschluss) Anhang (Jahresabschluss) bei Wikipedia], abgefragt: 18.7.2019
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Lagebericht Lagebericht bei Wikipedia], abgefragt: 18.7.2019
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz bei Wikipedia], abgefragt: 19.7.2019
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz bei Wikipedia], abgefragt: 19.7.2019
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelabschluss Einzelabschluss bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabschluss Jahresabschluss bei Wikipedia], abgefragt: 18.7.2019
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Konzernabschluss Konzernabschluss bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Konzernabschluss Konzernabschluss bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelabschluss Einzelabschluss bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Lagebericht Lagebericht bei Wikipedia], abgefragt: 18.7.2019
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenberichterstattung Zwischenberichterstattung bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenberichterstattung Zwischenberichterstattung bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019
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NN bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019
 
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NN bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019
 
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NN bei Wikipedia], abgefragt: 21.7.2019
 
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==

Version vom 23. Juli 2019, 04:29 Uhr

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Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: 

Der Jahresabschluss besteht aus:[1]

Kapitalgesellschaften müssen[2] zusätzlich abgeben:

Zur Geschichte und doppelten Buchhaltung (Finanzbuchhaltung) siehe Rechnungslegung

Arten das Jahresabschlusses

  • Nach dem Umfang der einzubeziehenden Einheiten wird unterschieden:[4]
  1. Einzelabschluss: umfaßt nur Zahlen aus dem Rechnungswesen eines Unternehmens.
  2. Gemeinschaftsabschluss: stellt die additive Zusammenfassung (Summenbilanz) mehrerer unselbständiger (z.B. ARGE) oder selbständiger Unternehmen dar.
  3. Konzernabschluss: berücksichtigt diese gegenseitigen Verflechtungen durch Aufrechnung (Konsolidierung) der Summenbilanz eines Konzerns.
  • Nach der Rechtsgrundlage unterscheidet man:[4]
  1. freiwillig erstellte Bilanzen
  2. satzungsmäßig vorgeschriebene Bilanzen
  3. gesetzlich vorgeschriebene Bilanzen
  • Steuerbilanz (-jahresabschluss)
  • Unternehmens(Handels)bilanz (-jahresabschluss)
  1. nach UGB
  2. nach IFRS
  • Nach dem Stichtag:[4]
    • regelmäßige Abschlüsse:
  1. Jahresabschluss (am Ende eines Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr
  2. Zwischenabschluss (zB Quartalsbilanz)
    • Sonderbilanzen:
Diese werden aus speziellem Anlaß (z. B. Gründung, Auflösung, Liquidation eines Unternehmens) erstellt. Die bei Erstellung der Sonderbilanzen anzuwendenden Bewertungsregeln hängen von der Aufgabe ab, welcher die Sonderbilanz entsprechen soll.
  • Nach dem Zeitbezug der Rechnung[4]
  1. Istbilanzen: basieren auf den Zahlen eines abgelaufenen Wirtschaftsjahres
  2. Plan-Bilanzen: sind Bilanzen, die nach dem Schema einer Bilanz mit Planwerten erstellt werden.

Bilanz

siehe: Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Bilanz_.2811.7.2019.29

Hauptartikel-> Bilanz

Gewinn-Verlust-Rechnung

siehe auch Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Erfolg_.2812.7.2019.29

Hauptartikel-> Gewinn-Verlust-Rechnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung https://de.wikipedia.org/wiki/Aufwand ??? https://de.wikipedia.org/wiki/Ertrag ???

Anhang

Der Anhang stellt eine notwendige Ergänzung der Bilanz und der Gewinn-Verlust-Rechnung dar, um insgesamt ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. links

Die Erstellung ist für Kapitalgesellschaften vorgesehen (§ 222 UGB), die Regelungen finden sich in § 236 ff UGB, für Kleinstgesellschaften sind Vereinfachungen vorgesehen (§ 242 UGB).

Im Wesentlichen sind im Anhang anzugeben:[5]

  1. Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  2. Erläuterungen, die sowohl die Bilanz als auch die G&V-Rechnung betreffen.
  3. Erläuterungen zur Bilanz
  4. Erläuterungen zur G&V-Rechnung
  5. Sonstige Angaben

Lagebericht

Als Lagebericht bezeichnet man eine Darstellung des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnis und der Lage eines Unternehmens.[6]

Der Lagebericht ist von Kapitalgesellschaften zu erstellen. Keine Verpflichtung besteht für kleine Kapitalgesellschaften.

Im Lagebericht ist darzulegen:

  • möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage links
  • Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluß des Geschäftsjahres eingetreten sind
  • Die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
  • Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit

Literatur

Gesetz

  • UGB

Fachliteratur

  • Egger ua (2010)
  • Hirschler (2019)
  • Dokalik / Hirschler (2015)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. § 194 Abs 4 UGB[1], § 242 Abs. 3 dHGB
  2. § 222 UGB[2]
  3. Zum Inhalt vgl. § 243d UGB[3]
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 Vgl. Heinold (1987), S. 5ff
  5. Detailierte Aufsellung bei Egger ua (2010), S. 430 ff
  6. Wikipedia, Stichwort:Lagebericht, abgefragt 13.7.2019
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Jahresabschluss&oldid=8573