Unternehmensanteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Unternehmensanteil''' stellt den nach den persönlichen Besitzverhältnissen gegliederte Teil eines [[Unternehmen]]s dar, im Gegensatz dazu ist beim [[Unternehmensteil]] die Unterteilung eine sachliche (zB räumlich, nach Sparten oder Vermögen) gegliederte Teil eines Unternehmens.
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Ein '''Unternehmensanteil''' stellt einen nach Besitzverhältnissen gegliederten Teil eines Unternehmens dar. '''ev bessere Def, ev über Anteilsquote'''
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'''ev besser:''' Ein Unternehmensanteil stellt den nach den persönlichen Besitzverhältnissen gegliederte Teil eines Unternehmens dar, im Gegensatz dazu ist beim Unternehmensteil die Unterteilung eine sachliche (zB räumlich, nach Sparten oder Vermögen.
 
  
 
== Arten ==
 
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=== Arten nach Rechtsform ===
 
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Nach der Rechtsform lassen sich unterscheiden.
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Nach der Rechtsform lassen sich unterscheiden:
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Personengesellschaft Personengesellschaften]: '''wiki'''
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* Personengesellschaften
** Offene Gesellschaft (OG),
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* Kapitalgesellschaften
** Kommanditgeselschaft (KG),
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* weitere Rechtsformen
** unechte stille Gesellschaft,
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** Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.
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Gesellschaften werden international unterschiedlich zugenordnet (zB [[Kommanditgesellschaft]] wird in Österreich u Deutschland als [[Personengesellschaft]], in andern Ländern als [[Kapitalgesellschaft]] behandelt).  
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==== Personengesellschaften ====
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''Hauptartikel-> [[Personengesellschaft]]''
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'''Personengesellschaften''' sind Gesellschaften bei denen die Gesellschafter im Vordergrund stehen und nicht das von ihnen eingelegte [[Kapital]].<ref>Kastner ua (1990), S. 35</ref>
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In Österreich zugelassene Rechtsformen:
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* [[Offene Gesellschaft]] (OG),
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* [[Kommanditgesellschaft]] (KG),
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* [[stille Gesellschaft]] (StG),
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* [[Gesellschaft bürgerlichen Rechts]] (GesbR),
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_wirtschaftliche_Interessenvereinigung Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung] (EWIV).
  
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaften]: '''wiki'''
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<small>(Die internationalen Rechtsformen sind bei den Artikeln dargestellt.)</small>
** Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
 
** Aktiengesellschaft (AG) - Anteile: [[Aktie]]n,
 
** [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gesellschaft Europäische (Aktien)Gesellschaft] (SE). '''wiki'''
 
  
* weitere Rechtsformen:
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==== Kapitalgesellschaften ====
** [https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft Genossenschaften], '''wiki'''
 
** [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Genossenschaft Europäische Genossenschaft] (SCE), '''wiki'''
 
** [https://de.wikipedia.org/wiki/Verein Vereine] '''wiki'''
 
** [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatstiftung Privatstiftungen], '''wiki'''
 
** [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_wirtschaftliche_Interessenvereinigung Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung] (EWIV). '''wiki'''
 
  
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''Hauptartikel-> [[Kapitalgesellschaft]]''
  
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Die '''Kapitalgesellschaft''' ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende [[Körperschaft|Körperschaft des privaten Rechts]], deren Mitglieder einen gemeinsamen meist wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie ist eine juristische Person.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellschaft Wikipedia, Stichwort: Kapitalgesellschaft], abgefragt 11.10.2020</ref>
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In Österreich zugelassene Rechtsformen:
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* [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] (GmbH),
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* [[Aktiengesellschaft]] (AG) und
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gesellschaft Europäische (Aktien)Gesellschaft] (SE).
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<small>(Die internationalen Rechtsformen sind bei den Artikeln dargestellt.)</small>
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==== weitere Rechtsformen ====
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Neben Personen- und Kapitalgesellschaften kommen weitere Rechtsformen für [[Unternehmen]] in Frage:
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft Genossenschaften],
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Genossenschaft Europäische Genossenschaft] (SCE),
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verein Vereine],
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatstiftung Privatstiftungen].
  
 
=== Arten nach Beteiligungsausmaß ===
 
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Übersicht Minder- bzw. Mehrheitsrechte<ref>Aus Peemöller (2012), S. 747.</ref>
 
Übersicht Minder- bzw. Mehrheitsrechte<ref>Aus Peemöller (2012), S. 747.</ref>
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Neben dem Anteil des [[Bewertungsobjekt]]es kann auch das Ausmaß der Beteiligung der übrigen Gesellschafter von Bedeutung sein. Liegt [https://de.wikipedia.org/wiki/Streubesitz Streubesitz] '''Wiki''' '''ev Link auf Aktie'''' vor, kann mit relativ kleinem Beteilgungsaußmaß ein großer Einfluss ausgeübt werden. Umgekehrt kann ein Hauptgesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen den ''lästigen (Minderheits-)Gesellschafter'' aus der Gesellschaft entfernen lassen. '''ev erläutern'''
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Neben dem Anteil des [[Bewertungsobjekt]]es kann auch das Ausmaß der Beteiligung der übrigen Gesellschafter von Bedeutung sein. Liegt Streubesitz vor, kann mit relativ kleinem Beteilgungsaußmaß ein großer Einfluss ausgeübt werden. Umgekehrt kann ein Hauptgesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen den ''lästigen (Minderheits-)Gesellschafter'' aus der Gesellschaft entfernen lassen.
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Unter '''Streubesitz''' versteht man bei [[Aktiengesellschaft]]en die Summe der [[Aktie]]n, die dem [[Börse]]nhandel zur Verfügung stehen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Streubesitz Wikipedia, Stichwort: Streubesitz], abgefragt 5.1.2020</ref>
  
 
== Bewertung ==
 
== Bewertung ==
  ''Hauptartikel-> [[]]''
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  ''Hauptartikel-> [[Anteilsbewertung]]''
  
 
Es gibt zwei grundsätzliche Methoden zur Bewertung von Anteilen an Unternehmen:<ref>Vgl. Bachl (2018), S. 74.</ref>
 
Es gibt zwei grundsätzliche Methoden zur Bewertung von Anteilen an Unternehmen:<ref>Vgl. Bachl (2018), S. 74.</ref>
* Die ''direkte Methode'' '''fe Link''' ermittelt den Wert des Unternehmensanteiles aus den (anteilig) dem [[Anteilseigner]] zufließenden finanziellen Vorteilsströmen. Hieraus ergibt sich direkt der gesuchte Anteilswert, die Vornahme von Zu- oder Abschlägen ist nicht erforderlich.
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* Die ''[[direkte Anteilsbewertung|direkte Methode]]'' ermittelt den Wert des Unternehmensanteiles aus den (anteilig) dem [[Anteilseigner]] zufließenden [[Finanzieller Überschuss|finanziellen Vorteilsströmen]]. Hieraus ergibt sich direkt der gesuchte Anteilswert, die Vornahme von Zu- oder Abschlägen ist nicht erforderlich.
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* Die ''[[indirekte Anteilsbewertung|indirekte Methode]]'' geht vom [[Unternehmenswert|Wert des gesamten Unternehmens]] aus und ermittelt hieraus durch Multiplikation mit der relevanten Anteilsquote den Wert des Unternehmensanteils.
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Ein '''Wertpapier''' ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapier Wikipedia, Stichwort:Wertpapier], abgefragt 8.5.2020</ref> Wertpapiere werden an [[Wertpapierbörse]]n gehandelt.
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=== Aktie ===
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Die Aktie ist ein [[Wertpapier]], das den Anteil am Grundkapital einer [[Aktiengesellschaft]] verbrieft. Sie kann an einer [[Börse]] gehandelt werden. Über Kursentwicklungen geben neben den [[Börsenkurs]]e der Aktie auch die [[Aktienindex|Aktienidices]] der Börsen Auskunft.
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Die Anteile an einer [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] bestehen aus der Stammeinlage, als Einzahlungsverpflichtung der Gesellschafter und dem Geschäftsanteil, als der Summe der Gesellschafterrechte und -pflichten des Gesellschafters.
  
* Die ''indirekte Methode'' '''fe Link''' geht vom [[Unternehmenswert|Wert des gesamten Unternehmens]] aus und ermittelt hieraus durch Multiplikation mit der relevanten Anteilsquote den Wert des Unternehmensanteils.
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== Bilanzausweis ==
  
== NN ==
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Die Unternehmensanteile sind unternehmensrechtlich je nach Widmung als [[Finanzanlage]]vermögen (§ 224 Abs. 2 A III) oder als [[Bilanz#Umlaufvermögen|Finanzumlaufvermögen]] auszuweisen (§ 224 Abs. 2 B III). <ref>Vgl. § 224 UGB[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40181521/NOR40181521.pdf]</ref> Steuerrechtlich sind Anteile an Personengesellschaften spiegelbildlich zum Eigenkapital des Mitunternehmers auszuweisen.
* ''Weiterleitung'':
 
  
''Hauptartikel-> [[]]''
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Die Zuordnung ist für die Bewertung maßgeblich.
  
* Synonyme: ''[[]]''
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=== Beteiligung ===
''siehe auch-> [[]]''
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abcd
+
'''Beteiligung''' sind Anteile an einem anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung
<ref>
+
zu diesem Unternehmen zu dienen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht.<ref>§ 189a Z 2 UGB [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40214159/NOR40214159.html]</ref>
</ref>
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Eine Beteiligung wird vermutet:
Wikipedia, Stichwort:
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* wenn der Anteil am Kapital zumindest 20 % beträgt,
], abgefragt ..2020
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* bei Beteiligung als unbeschränkt haftender Gesellschafter an einer [[Personengesellschaft]].
</ref>
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Im (österreichischen) Ertragsteuerrecht werden Anteile und Beteiligungen gleich gesetzt.<ref>Vgl. Doralt (2003).</ref>
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== Literatur ==
 
== Literatur ==
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=== Gesetz ===
 
=== Gesetz ===
  
=== Erlässe ===
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* ABGB
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* AktG
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* GmbHG
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* UGB
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=== Erlässe === -->
  
 
=== Fachgutachten ===
 
=== Fachgutachten ===
  
* KFS/BW 1 Rz.  
+
* KFS/BW 1 Rz. 149 ff
* IDW S1 Rz.
+
* IDW S1 Rz. 13 ff
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
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* Rieder / Huemer (2016)
 
* Rieder / Huemer (2016)
  
<s>* Bachl (2018),
+
<!-- === Judikatur ===
* Drukarczyk / Schüler (2016),
+
-->
* Fleischer / Hüttemann (2015)
 
* Ihlau ua (2013),
 
* Mandl / Rabel (1997),
 
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A
 
* WPH-Edition (2018), Rz. A</s>
 
 
 
=== Judikatur ===
 
 
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
=== Unterlage(n) ===
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
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* Hager: ''Bewertungsobjekt'', Stand Oktober 2020
 
'''fe PGE UBW'''
 
  
=== Folien ===
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* Hager: ''"Bewertungsobjekt"'', [[Datei:Bewertungsobjekt 1-0.pdf]], Stand Okt. 2020
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* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Okt. 2020
  
 +
<!-- === Folien ===
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''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]],  
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]],  
[[Liste der verwendeten Literatur]],
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[[Liste der verwendeten Literatur]],''
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]],  
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<!-- [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]],  
[[Liste der verwendeten Formeln]]''
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[[Liste der verwendeten Formeln]] -->
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
'''wenn Links vollständig, Rest löschen'''
 
  
* []: '''wiki'''
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Genossenschaft Europäische Genossenschaft (SCE) bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
** Offene Gesellschaft (OG),
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft Genossenschaft bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
** Kommanditgeselschaft (KG),
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaft bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
** unechte stille Gesellschaft,
 
** Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.
 
 
 
* []: '''wiki'''
 
** Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
 
** Aktiengesellschaft (AG) -
 
 
 
 
 
* weitere Rechtsformen:
 
 
 
** [] , '''wiki'''
 
** [] '''wiki'''
 
** [en], '''wiki'''
 
** [] . '''wiki'''
 
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Personengesellschaft Personengesellschaft bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Personengesellschaft Personengesellschaft bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaft bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatstiftung Privatstiftung bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gesellschaft Europäische (Aktien)Gesellschaft (SE) bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft Genossenschaft bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Genossenschaft Europäische Genossenschaft (SCE) bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verein Verein bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verein Verein bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatstiftung Privatstiftung bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_wirtschaftliche_Interessenvereinigung Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020
 
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
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[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
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* Fußnote:einfach: <!--<ref></ref>
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt ..2020
 
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* Zeilen<br />umbruch: <!---->
 
* Kleine Schrift: <small> NN </small>
 
* Einzelreferenz<ref>Einzelreferenz</ref>
 
* Referenzname<ref name="Name">Referenztext</ref>
 
* Weitere Verwendung Name<ref name="Name" />
 

Aktuelle Version vom 9. Januar 2022, 16:36 Uhr

Ein Unternehmensanteil stellt den nach den persönlichen Besitzverhältnissen gegliederte Teil eines Unternehmens dar, im Gegensatz dazu ist beim Unternehmensteil die Unterteilung eine sachliche (zB räumlich, nach Sparten oder Vermögen) gegliederte Teil eines Unternehmens.

siehe auch-> Bewertungsobjekt

Arten

Unternehmensanteile lassen sich nach der Rechtsform des Unternehmens gliedern, oder nach dem Ausmaß der Beteiligung (eigene und der übrigen Gesellschafter).

Arten nach Rechtsform

Nach der Rechtsform lassen sich unterscheiden:

  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften
  • weitere Rechtsformen

Gesellschaften werden international unterschiedlich zugenordnet (zB Kommanditgesellschaft wird in Österreich u Deutschland als Personengesellschaft, in andern Ländern als Kapitalgesellschaft behandelt).

Personengesellschaften

Hauptartikel-> Personengesellschaft

Personengesellschaften sind Gesellschaften bei denen die Gesellschafter im Vordergrund stehen und nicht das von ihnen eingelegte Kapital.[1]

In Österreich zugelassene Rechtsformen:

(Die internationalen Rechtsformen sind bei den Artikeln dargestellt.)

Kapitalgesellschaften

Hauptartikel-> Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen meist wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie ist eine juristische Person.[2]

In Österreich zugelassene Rechtsformen:

(Die internationalen Rechtsformen sind bei den Artikeln dargestellt.)

weitere Rechtsformen

Neben Personen- und Kapitalgesellschaften kommen weitere Rechtsformen für Unternehmen in Frage:

Arten nach Beteiligungsausmaß

Übersicht Minder- bzw. Mehrheitsrechte[3]

≤ 25% einfache Minderheit
> 25% qualifizierte Minderheit (Sperrminorität)
> 50% einfache Mehrheit
> 75% qualifizierte Mehrheit
100% Alleinbesitz

Neben dem Anteil des Bewertungsobjektes kann auch das Ausmaß der Beteiligung der übrigen Gesellschafter von Bedeutung sein. Liegt Streubesitz vor, kann mit relativ kleinem Beteilgungsaußmaß ein großer Einfluss ausgeübt werden. Umgekehrt kann ein Hauptgesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen den lästigen (Minderheits-)Gesellschafter aus der Gesellschaft entfernen lassen.

Unter Streubesitz versteht man bei Aktiengesellschaften die Summe der Aktien, die dem Börsenhandel zur Verfügung stehen.[4]

Bewertung

Hauptartikel-> Anteilsbewertung

Es gibt zwei grundsätzliche Methoden zur Bewertung von Anteilen an Unternehmen:[5]

Wertpapier

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.[6] Wertpapiere werden an Wertpapierbörsen gehandelt.

Aktie

Hauptartikel-> Aktie

Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft. Sie kann an einer Börse gehandelt werden. Über Kursentwicklungen geben neben den Börsenkurse der Aktie auch die Aktienidices der Börsen Auskunft.

GmbH-Anteil

Die Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestehen aus der Stammeinlage, als Einzahlungsverpflichtung der Gesellschafter und dem Geschäftsanteil, als der Summe der Gesellschafterrechte und -pflichten des Gesellschafters.

Bilanzausweis

Die Unternehmensanteile sind unternehmensrechtlich je nach Widmung als Finanzanlagevermögen (§ 224 Abs. 2 A III) oder als Finanzumlaufvermögen auszuweisen (§ 224 Abs. 2 B III). [7] Steuerrechtlich sind Anteile an Personengesellschaften spiegelbildlich zum Eigenkapital des Mitunternehmers auszuweisen.

Die Zuordnung ist für die Bewertung maßgeblich.

Beteiligung

Beteiligung sind Anteile an einem anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht.[8]

Eine Beteiligung wird vermutet:

  • wenn der Anteil am Kapital zumindest 20 % beträgt,
  • bei Beteiligung als unbeschränkt haftender Gesellschafter an einer Personengesellschaft.

Im (österreichischen) Ertragsteuerrecht werden Anteile und Beteiligungen gleich gesetzt.[9]

Literatur

Gesetz

  • ABGB
  • AktG
  • GmbHG
  • UGB

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 149 ff
  • IDW S1 Rz. 13 ff

Fachliteratur

  • Artmann ua (2015)
  • Artmann ua (2016)
  • Kastner ua (1990)
  • Rieder / Huemer (2016)

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kastner ua (1990), S. 35
  2. Wikipedia, Stichwort: Kapitalgesellschaft, abgefragt 11.10.2020
  3. Aus Peemöller (2012), S. 747.
  4. Wikipedia, Stichwort: Streubesitz, abgefragt 5.1.2020
  5. Vgl. Bachl (2018), S. 74.
  6. Wikipedia, Stichwort:Wertpapier, abgefragt 8.5.2020
  7. Vgl. § 224 UGB[1]
  8. § 189a Z 2 UGB [2]
  9. Vgl. Doralt (2003).