Finanzieller Überschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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''Nichtfinanzielle Ertragskomponenten'' (zB Prestige, Macht, Selbständigkeit oder emotionale Bindung) werden aus Vereinfachungsgründen nicht in das Bewertungskalkül mit einbezogen. | ''Nichtfinanzielle Ertragskomponenten'' (zB Prestige, Macht, Selbständigkeit oder emotionale Bindung) werden aus Vereinfachungsgründen nicht in das Bewertungskalkül mit einbezogen. | ||
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+ | '''Äquidistanz''' <ref>Wörtlich: "gleicher Abstand, Entfernung", vgl. [https://de.wiktionary.org/wiki/Äquidistanz Wiktionary, Stichwort: Äquidistanz], abgefragt 8.10.2023.</ref> bedeutet in der Unternehmensbewertung die vereinfachende Annahme dass die unterjährig anfallenden Ein- und Auszahlungen auf einen einheitlichen Zeitpunkt bezogen werden.<ref>Vgl. Ballwieser (2011), S. 223.</ref> Dieser Zeitpunkt ist im Geltungsbereich der Fachgutachten KFS BW 1 bzw. IDW S 1 das Jahresende. | ||
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+ | Im Bereich [[internationale Bewertung|internationaler Bewertungen]] sind auch andere Zeitpunkte anerkannt. ZB Jahresmitte. | ||
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Aktuelle Version vom 8. Oktober 2023, 12:52 Uhr
Kurzinfo!
- Synonyme: Zukunftserfolg
Der finanzielle Überschuss ist jene Periodengröße, die auf den Bewertungsstichtag diskontiert wird.
Diese ist in Abhängigkeit der Bewertungsmethode unterschiedlich definiert:
- Ertragswertverfahren:
- Der Ertrag verstanden als Periodenerfolg des Unternehmens ist idR nicht anwendbar.
- Der Flow-to-Equity (FTE) ist in Abhängigkeit vom Bewertungszweck zu verwenden.
- Discounted Cash-Flow-Verfahren je nach Methode kommt ein anderer aus der Cash-Flow-Rechnung abgeleiteter Wert zur Anwendung:
- Free-Cash-Flow (FCF) beim WACC-Verfahren und beim APV-Verfahren
- Total-Cash-Flow (TCF) beim TCF-Verfahren
- Flow-to-Equity (FTE) beim FTE-Verfahren
Inhaltsverzeichnis
Ertragskomponenten
Der finanzielle Überschuss stellt den Erwartungswert dar. Er repräsentiert den in Zukunft erwarteten Nutzen. Aus theoretischer Sicht umfassen sie sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Elemente.[1]
Nichtfinanzielle Ertragskomponenten (zB Prestige, Macht, Selbständigkeit oder emotionale Bindung) werden aus Vereinfachungsgründen nicht in das Bewertungskalkül mit einbezogen.
Äquidistanz
Äquidistanz [2] bedeutet in der Unternehmensbewertung die vereinfachende Annahme dass die unterjährig anfallenden Ein- und Auszahlungen auf einen einheitlichen Zeitpunkt bezogen werden.[3] Dieser Zeitpunkt ist im Geltungsbereich der Fachgutachten KFS BW 1 bzw. IDW S 1 das Jahresende.
Im Bereich internationaler Bewertungen sind auch andere Zeitpunkte anerkannt. ZB Jahresmitte.
Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017
- ↑ Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 32.
- ↑ Wörtlich: "gleicher Abstand, Entfernung", vgl. Wiktionary, Stichwort: Äquidistanz, abgefragt 8.10.2023.
- ↑ Vgl. Ballwieser (2011), S. 223.