Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Während Transaktionskosten und transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen bei der Ermittlung eines [[Subjektiver Unternehmenswert|subjektiven Unternehmenswert]]s zu berücksichtigen sind, ist dies bei der Ermittlung eines [[objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswerts]] nur dann geboten, wenn sich dieses Erfordernis aus rechtlichen Vorgaben oder aus dem Auftrag ergibt.<ref>Vgl. Bachl (2006), S. 34</ref>
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Während [[Transaktionskosten]] und [[transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen]] bei der Ermittlung eines [[Subjektiver Unternehmenswert|subjektiven Unternehmenswert]]s zu berücksichtigen sind, ist dies bei der Ermittlung eines [[objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswerts]] nur dann geboten, wenn sich dieses Erfordernis aus rechtlichen Vorgaben oder aus dem Auftrag ergibt.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (2006), S. 103.</ref>
  
 
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'''Transaktionskosten''' werden definiert als Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens anfallen, wie z.B. Grunderwerbsteuer für erworbene Grundstücke.
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'''Transaktionskosten''' sind die Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens(anteiles) anfallen.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (2006), S. 103.</ref>
  
 
== Transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen ==
 
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Unter '''transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen''' sind ''verkäuferseitig'' Ertragsteuerbelastungen aus einem Veräußerungsgewinn und ''käuferseitig'' Ertragsteuerersparnisse aus einem erhöhten Ab-schreibungspotenzial aus aufgedeckten stillen Reserven und Firmenwertkomponenten zu verstehen. Werden hingegen [[Verlustvortrag|steuerliche Verlustvorträge]] des Bewertungsobjekts nach der Übernahme z.B. durch Umgründungen einer Verwertung durch den Käufer zugänglich gemacht, liegen insoweit Erachtens keine transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen vor, da die Verwertung der Verlustvorträge - neben dem Unternehmenserwerb an sich - weitere Maßnahmen erfordern.
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Unter '''transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen''' sind zu verstehen:<ref>Mandl / Rabel (2006), S. 103.</ref>
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* [[Verkäufer|verkäuferseitig]]: [[Ertragsteuer]]belastungen aus einem [[Veräußerungsgewinn]] und  
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* [[Käufer|käuferseitig]]: Ertragsteuerersparnisse aus einem erhöhten [[Abschreibung|Abschreibungspotenzial]] (= [[Tax Amortization Benefit]] aus aufgedeckten [[Stille Reserve|stillen Reserven]] und [[Firmenwert]]komponenten .
  
== Tax Amortisations Benefits (TAB) ==
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Werden hingegen [[Verlustvortrag|steuerliche Verlustvorträge]] des [[Bewertungsobjekt]]s nach der Übernahme z.B. durch [[Umgründungen]] einer Verwertung durch den Käufer zugänglich gemacht, liegen keine transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen vor, da die Verwertung der Verlustvorträge - neben dem Unternehmenserwerb an sich - weitere Maßnahmen erfordern.<ref>Mandl / Rabel (2006), S. 103.</ref>
  
'''Tax Amortisations Benefits (TAB)''', wie sie in [[Fair Value]]-Ermittlungen vorkommen, haben bei objektivierten Werten nichts zu suchen.
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'''Tax Amortization Benefit (TAB)''' sind [[Ertragsteuer]]ersparnisse aus einem erhöhten [[Abschreibung|Abschreibungspotenzial]] aus aufgedeckten [[Stille Reserve|stillen Reserven]] und [[Firmenwert]]komponenten.
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Bei Ermittlung eins [[Objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Wertes]] sind sie unbeachtlich. Bei [[Fair Value]]-Ermittlungen sind sie zu berücksichtigen.
  
 
== Literatur ==
 
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=== Fachgutachten ===
 
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* Rz. 29 f KFS/BW 1 (2014)
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* KFS/BW 1 Rz. 29 f;
  
 
=== Fachliteratur ===
 
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* Bachl (2006), S. 34
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* Baldauf / Pummerer (2006);
* Baldauf / Pummerer (2006)
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* Mandl / Rabel (2006), S. 103;
* Mandl / Rabel (2006)
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* Pummerer (2015), S. 146 ff;
* Pummerer (2015), S. 146 ff
 
 
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=== Unterlage(n) ===
 
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* Hager: ''"Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung"'', [[Datei:Grundsätze-UBW.pdf]], Stand Mai 2022, S. 6;
* Hager: ''Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung'', [[Datei:Grundsätze-UBW.pdf]], Stand Okt. 2017
 
 
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== Weblinks == -->
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== Weblinks ==
 
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Transaktionskosten Transaktionskosten bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Transaktionskosten Transaktionskosten bei Wikipedia], abgefragt 11.5.2022;
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* [https://en.wikipedia.org/wiki/Tax_amortization_benefit Tax amortization benefit bei Wiki.en], abgefragt 11.5.2022;
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

Aktuelle Version vom 14. Juli 2024, 04:12 Uhr

Kurzinfo!

Während Transaktionskosten und transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen bei der Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswerts zu berücksichtigen sind, ist dies bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts nur dann geboten, wenn sich dieses Erfordernis aus rechtlichen Vorgaben oder aus dem Auftrag ergibt.[1]

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Transaktion

Transaktionskosten

siehe auch-> Mobilität

Transaktionskosten sind die Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens(anteiles) anfallen.[2]

Transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen

Unter transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen sind zu verstehen:[3]

Werden hingegen steuerliche Verlustvorträge des Bewertungsobjekts nach der Übernahme z.B. durch Umgründungen einer Verwertung durch den Käufer zugänglich gemacht, liegen keine transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen vor, da die Verwertung der Verlustvorträge - neben dem Unternehmenserwerb an sich - weitere Maßnahmen erfordern.[4]

Tax Amortization Benefit (TAB)

Tax Amortization Benefit (TAB) sind Ertragsteuerersparnisse aus einem erhöhten Abschreibungspotenzial aus aufgedeckten stillen Reserven und Firmenwertkomponenten.

Bei Ermittlung eins objektivierten Wertes sind sie unbeachtlich. Bei Fair Value-Ermittlungen sind sie zu berücksichtigen.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 29 f;

Fachliteratur

  • Baldauf / Pummerer (2006);
  • Mandl / Rabel (2006), S. 103;
  • Pummerer (2015), S. 146 ff;

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Mandl / Rabel (2006), S. 103.
  2. Vgl. Mandl / Rabel (2006), S. 103.
  3. Mandl / Rabel (2006), S. 103.
  4. Mandl / Rabel (2006), S. 103.