Unternehmenskauf: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Secondary Buy-out''' ist die Weiterveräußerung eines [[Unternehmen]]s nach [[Unternehmenskauf|Erwerb]], dem meist eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Restrukturierung Restrukturierung] (grundlegende Änderung der [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensstruktur Unternehmensstruktur]) und eine Neupositionierung am [https://de.wikipedia.org/wiki/Markt_(Wirtschaftswissenschaft) Markt], sowie manchmal eine Verbesserung der [[Kapitalstruktur]] folgt.
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Ein '''Secondary Buy-out''' ist die Weiterveräußerung eines [[Unternehmen]]s nach [[Unternehmenskauf|Erwerb]], dem meist eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Restrukturierung Restrukturierung] (grundlegende Änderung der [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensstruktur Unternehmensstruktur]) und eine Neupositionierung am [[Markt]], sowie manchmal eine Verbesserung der [[Kapitalstruktur]] folgt.
  
 
== Literatur ==
 
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Aktuelle Version vom 20. Mai 2023, 02:23 Uhr


Der Unternehmenskauf (Akquisition oder Übernahme), aus Anbietersicht Unternehmensverkauf, ist eine Transaktion, bei der ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung ganz oder teilweise vom Verkäufer an einen Käufer gegen Kaufpreiszahlung in bar oder im Tausch gegen Anteile des Käufers veräußert wird. [1]

Bedeutung

Der Unternehmenskauf / -verkauf stellt einen wichtigen nicht dominanten Bewertungsanlass dar. Der Verhandlungsspielraum (Grenzpreis) wird durch die Entscheidungswerte des Käufers bzw. Verkäufers bestimmt.

Arten

Nach dem Einvernehmen zwischen Erwerber und Management der Zielgesellschaft wird unterschieden:

  • freundlichen Übernahme (engl. friendly takeover)
  • feindlichen Übernahme (engl. unfriendly takeover oder hostile takeover)

Je nach dem ob das Vermögen und Schulden des Unternehmens oder das Unternehmen als Ganzes bzw. Unternehmensanteile übertragen werden wird unterschieden:

Eine besondere Form des Unternehmenskaufs stellt der Buy-out dar.

Asset Deal

Ein Asset Deal ist eine Unterart des Unternehmenskaufs, bei dem Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter,engl. Assets) und Schulden eines Unternehmens übertragen werden. Die Übertragung erfolgt als Einzelrechtsnachfolge.

Eine Differenz zwischen Kaufpreis und Teilwert / beizulegendem Wert der Wirtschaftsgüter ist als Firmenwert auszuweisen.

Share Deal

Beim Share Deal (Anteilskauf) erfolgt der Unternehmenskauf durch den Erwerb von Anteilen der zum Verkauf stehenden Gesellschaft.

Als Anteile kommen in Frage:[2]

  • Aktien (bei der AG und KGaA),
  • Geschäftsanteile bei der GmbH (§ 5 Abs. 2 GmbHG) und bei Genossenschaften (§ 7 Abs. 1 GenG) oder
  • Kapitalanteile bei Personengesellschaften.

Der gesonderte Ausweis eines Firmenwertes kommt im steuer- bzw. unternehmensrechtlichen Einzelabschluss nicht in Frage.

Buy-out

Der Buy-out (engl. Auskauf) ist ein Anglizismus für einen Unternehmenskauf durch Wirtschaftssubjekte, die oft bereits in Geschäfts- oder Rechtsbeziehung zu dem zu verkaufenden Unternehmen stehen. [3]

Arten:

Management-Buy-out (-Buy-in)

Bei einem Management-Buy-out (MBO) erwirbt das bisherige Management des Unternehmens die Anteile vom Alteigentümer. Von einem Sanierungs-MBO wird gesprochen, wenn die bisherigen Eigentümer keine weiteren finanziellen Mittel bereitstellen wollen oder das Unternehmen bereits wirtschaftlich angeschlagen ist.[4]

Eine andere Form ist der Management-Buy-in. Hier wird das Unternehmen nicht vom internen Management aufgekauft, sondern von einem externen Management übernommen. Diese Absicht kann auch von einem externen Investor vorangetrieben werden.[5]

Institutional-Buy-out

Der Institutionelle Buy-out ist der Gegenpart zum Management Buy-out. Die Übernahme erfolgt nicht durch das unternehmensinterne Management, sondern durch eine außenstehende Investmentgesellschaft wie etwa eine Private-Equity- oder Ventures-Capital-Gesellschaft. Das alte Management bleibt gewöhnlich auch in der neuen Gesellschaft erhalten.[6]

Employee-Buy-out

Bei einem Employee-Buy-out (EBO) werden die Anteile der Alteigentümer von der Belegschaft mit übernommen. Neben der Belegschaft kann auch das Management Teile des Unternehmens übernehmen. Da die Belegschaft und das Management selten die erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen können, wird ein unternehmensfremder Finanzinvestor für die Übernahme benötigt.[7]

Diese Form des Buy-outs ist in der Praxis selten anzutreffen. Die unübersichtliche Struktur des Gesellschaftskreises wird von den meisten Finanzinvestoren selten unterstützt. [8]

Ableger (Spin-off)

Als Ableger (Spin-off) wird die Ausgliederung einer Tochtergesellschaft oder Unternehmensbereiches verstanden. Bei dieser Ausgliederung übernimmt das bisherige Management oder ein Finanzinvestor die Anteile des bestimmten Unternehmensteiles.[9]

Ein Spin-off wird bei Unternehmensteilen angewendet, die nicht zum eigentlichen Kerngeschäft des Unternehmens gehören. Der Unternehmensteil kann dabei ein umsatz- oder gewinnstarkes Geschäft des Konzerns sein. Der vorher wirtschaftlich (und in einigen Bereichen auch rechtlich) unselbstständige Teil wird vom Management oder dem Investor als rechtlich selbstständiges Unternehmen weitergeführt.[10]

Fremdfinanzierte Übernahme (Leveraged-Buy-out)

Die fremdfinanzierte Übernahme (Leveraged-Buy-out, LBO) ist eine mit hohem Fremdkapitalanteil finanzierte Unternehmensübernahme im Rahmen einer strukturierten Finanzierung. Derartige fremdfinanzierte Übernahmen sind typisch für so genannte Private Equity-Investoren.[11]

Secondary Buy-out

Ein Secondary Buy-out ist die Weiterveräußerung eines Unternehmens nach Erwerb, dem meist eine Restrukturierung (grundlegende Änderung der Unternehmensstruktur) und eine Neupositionierung am Markt, sowie manchmal eine Verbesserung der Kapitalstruktur folgt.

Literatur

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Weblinks

Einzelnachweise