Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Objektives Recht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Rechtsordnung)
(Weiterleitung nach Objektives Recht erstellt)
 
(158 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Seite aus [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Recht (5.10.2022)]] lö'''
+
#WEITERLEITUNG [[Objektives Recht]]
 
 
'''Kurzinfo!'''
 
'''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite'''
 
* ''Weiterleitung'': <nowiki><!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --></nowiki> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <nowiki><!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. --></nowiki>
 
 
 
== Begriff (lö) ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
Das '''objektive Recht''' ist die aus der [[Rechtsordnung]] resultierende Summe der [[Rechtsnormen]] die ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Staat Staat] für alle [[Rechtssubjekte]] ([[Person]]en) bereit stellt, damit diese davon Gebrauch machen können.<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1 Barta (2004), Kap. A/I/4)], abgefragt 9.10.2022.</ref>
 
 
 
''siehe auch-> [[Recht (Begriff)]]''
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
== Rechtsordnung ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': '''lö'''
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Recht </u>
 
 
 
<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung </u>
 
 
 
<u>https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1 </u>
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
Als Rechtsordnung <s>(oder Rechtssystem)</s> bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen [[objektives Recht|objektiven Rechts]] <s>in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates</s>. Neben dem durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Legislative Legislative] gesetzten Recht <s>(Rechtsetzung)</s> '''ev ergänzen (Gesetz/VO)''' gehört <s>zur staatlichen Rechtsordnung als Summe aller Rechtssätze</s> auch das [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht Gewohnheitsrecht] und die [https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht) Gesetzesauslegung] durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Judikative Judikative] <s>(Rechtspflege)</s>, sowie die Durchsetzung des [[subjektives Recht|Rechts]] durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive Exekutive] (die [https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt Staatsgewalt]).<ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung Wikipedia, Stichwort: Rechtsordnung], abgefragt 9.10.2022.</ref>
 
 
 
Arten:
 
* Öffentliches Recht iwS:<ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung Wikipedia, Stichwort: Rechtsordnung]. Laut [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht Wikipedia, Stichwort: Privatrecht] werden die ersten drei Punkte oft im Begriff Öffentliches Recht zusammengefasst, und somit die Dualität von öffentlichem und privaten Recht betont. Beide Links abgefragt 9.10.2022.</ref>
 
:* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsrecht Verfassungsrecht]
 
:* [https://de.wikipedia.org/wiki/öffentliches_Recht Öffentliches Recht] (ieS) '''link auf Kapitel'''
 
:* [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht Strafrecht]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht Privatrecht] '''link auf Kapitel'''
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
== NN ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
== Literatur ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
=== Gesetz ===
 
 
 
=== Erlässe ===
 
 
 
=== Fachgutachten ===
 
 
 
=== Fachliteratur ===
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
 
 
* [https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1 Barta (2004), Kap. A/I/1)];<ref>Details vgl. [[Weblinks_Unternehmensbewertung#Lehrbücher|Weblinks Unternehmensbewertung]]</ref>
 
 
 
=== Judikatur ===
 
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
 
 
=== Folien ===
 
 
 
 
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]],
 
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]]''
 
 
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht </u>
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung </u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 9.10.2022;
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
 
 
<nowiki>
 
[[Kategorie:Recht, allgemein]]
 
ev [[Kategorie:Steuerrecht]]
 
ev [[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
</nowiki>
 

Aktuelle Version vom 20. Mai 2023, 02:02 Uhr

Weiterleitung nach: