Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Objektives Recht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Rechtsnorm)
(Weiterleitung nach Objektives Recht erstellt)
 
(156 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Seite aus [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Recht (5.10.2022)]] lö'''
+
#WEITERLEITUNG [[Objektives Recht]]
 
 
'''Kurzinfo!'''
 
'''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite'''
 
* ''Weiterleitung'': <nowiki><!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --></nowiki> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <nowiki><!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. --></nowiki>
 
 
 
== Begriff (lö) ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
Das '''objektive Recht''' ist die aus der [[Rechtsordnung]] resultierende Summe der [[Rechtsnormen]] die ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Staat Staat] für alle [[Rechtssubjekte]] ([[Person]]en) bereit stellt, damit diese davon Gebrauch machen können.<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1 Barta (2004), Kap. A/I/4)], abgefragt 9.10.2022.</ref>
 
 
 
''siehe auch-> [[Recht (Begriff)]]''
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
== Rechtsordnung ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': '''lö'''
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Recht </u>
 
 
 
<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung </u>
 
 
 
<u>https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1 </u>
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
Als Rechtsordnung <s>(oder Rechtssystem)</s> bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen [[objektives Recht|objektiven Rechts]] <s>in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates</s>. Neben dem durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Legislative Legislative] gesetzten Recht <s>(Rechtsetzung)</s> '''ev ergänzen (Gesetz/VO)''' gehört <s>zur staatlichen Rechtsordnung als Summe aller Rechtssätze</s> auch das [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht Gewohnheitsrecht] und die [https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht) Gesetzesauslegung] durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Judikative Judikative] <s>(Rechtspflege)</s>, sowie die Durchsetzung des [[subjektives Recht|Rechts]] durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive Exekutive] (die [https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt Staatsgewalt]).<ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung Wikipedia, Stichwort: Rechtsordnung], abgefragt 9.10.2022.</ref>
 
 
 
Arten:
 
* Öffentliches Recht iwS:<ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung Wikipedia, Stichwort: Rechtsordnung]. Laut [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht Wikipedia, Stichwort: Privatrecht] werden die ersten drei Punkte oft im Begriff Öffentliches Recht zusammengefasst, und somit die Dualität von öffentlichem und privaten Recht betont. Beide Links abgefragt 9.10.2022.</ref>
 
:* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsrecht Verfassungsrecht]
 
:* [https://de.wikipedia.org/wiki/öffentliches_Recht Öffentliches Recht] (ieS) '''link auf Kapitel'''
 
:* [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht Strafrecht]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht Privatrecht] '''link auf Kapitel'''
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
== Rechtsnorm ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm </u>
 
Als Rechtsnorm oder Rechtsvorschrift bzw. Rechtssatz versteht man entweder eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift generell-abstrakter Natur. Darunter versteht man im Recht jede verbindliche Regelung, die eine Rechtsfolge an einen Tatbestand knüpft.
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
Arten:
 
* Gesetze '''anderer Begriff'' stufenbau Gesetz/ VO
 
* Gewohnheitsrecht
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
=== Gesetz ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz </u>
 
Unter Gesetz versteht man
 
* inhaltlich (materiell) jede Rechtsnorm, welche menschliches Verhalten regelt.
 
* förmlich (formell) jeden Willensakt, welcher im Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist.
 
 
 
Der Gesetzestext ist der konkrete Wortlaut eines Gesetzes. Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt Gesetzesrecht.
 
 
 
<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesrecht </u>
 
Gesetzesrecht ist das durch Gesetz geschaffene Recht. Es ist in Deutschland der wichtigste Teil der Rechtsordnung.[1]
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
=== Gewohnheitsrecht ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
==== Handelsbrauch ====
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
=== Richterrecht ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht </u>
 
Richterrecht entsteht in der Rechtsprechung. Es wird nicht von der Legislative (Parlamentsgesetz) oder Exekutive (Rechtsverordnung, autonome Satzung) gesetzt. Ob es sich beim Richterrecht um objektives Recht oder nur eine Rechtserkenntnisquelle handelt, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab und ist im Einzelnen umstritten.
 
 
 
Die älteste bekannte Form einer unabhängigen Rechtsbildung sind die irischen Brehon Laws, für die Gesetzesschulen (u. a. der O’Davorens in Cahermacnaghten, Burren) bestanden
 
 
 
Von Richterrecht spricht man, wenn die Gerichte in übereinstimmender und ständiger Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung abstrakte Rechtssätze entwickeln und diese bei ihrer Entscheidungsfindung regelmäßig (mit)berücksichtigen. Seine Anerkennung steht heute prinzipiell nicht mehr in Streit, wohl aber sein Umfang und seine Grenzen.
 
 
 
Typologisch werden üblicherweise vier verschiedene Arten von Richterrecht unterschieden: gesetzeskonkretisierendes, lückenfüllendes, gesetzesvertretendes und gesetzeskorrigierendes Richterrecht.[7]
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
=== mm ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
== Rechtsobjekt / -subjekt ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
== NN ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
== Literatur ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
=== Gesetz ===
 
 
 
=== Erlässe ===
 
 
 
=== Fachgutachten ===
 
 
 
=== Fachliteratur ===
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
 
 
* [https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1 Barta (2004), Kap. A/I/1)];<ref>Details vgl. [[Weblinks_Unternehmensbewertung#Lehrbücher|Weblinks Unternehmensbewertung]]</ref>
 
 
 
=== Judikatur ===
 
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
 
 
=== Folien ===
 
 
 
 
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]],
 
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]]''
 
 
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht </u>
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung </u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 9.10.2022;
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
 
 
<nowiki>
 
[[Kategorie:Recht, allgemein]]
 
ev [[Kategorie:Steuerrecht]]
 
ev [[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
</nowiki>
 

Aktuelle Version vom 20. Mai 2023, 02:02 Uhr

Weiterleitung nach: