Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Objektives Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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#WEITERLEITUNG [[Objektives Recht]]
 
 
'''Kurzinfo!'''
 
'''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite'''
 
* ''Weiterleitung'': <nowiki><!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --></nowiki> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <nowiki><!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. --></nowiki>
 
 
 
== Begriff (lö) ==
 
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'''fe <!-- erg, (zT) ok -->'''
 
 
 
Das '''objektive Recht''' ist die aus der [[Rechtsordnung]] resultierende Summe der [[Rechtsnormen]] die ein [[Staat]] für alle [[Rechtssubjekte]] ([[Person]]en) bereit stellt, damit diese davon Gebrauch machen können.<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1 Barta (2004), Kap. A/I/4)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
''siehe auch-> [[Recht (Begriff)]]''
 
 
 
<ref>
 
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<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
== Rechtsordnung ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': '''lö'''
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
'''erg <!-- (zT) ok -->'''
 
 
 
Als Rechtsordnung <s>(oder Rechtssystem)</s> bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen [[objektives Recht|objektiven Rechts]] <s>in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates</s>. Neben dem durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Legislative Legislative] gesetzten Recht <s>(Rechtsetzung)</s> '''ev ergänzen (Gesetz/VO)''' gehört <s>zur staatlichen Rechtsordnung als Summe aller Rechtssätze</s> auch das [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht Gewohnheitsrecht] und die [https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht) Gesetzesauslegung] durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Judikative Judikative] <s>(Rechtspflege)</s>, sowie die Durchsetzung des [[subjektives Recht|Rechts]] durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive Exekutive] (die [https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt Staatsgewalt]).<ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung Wikipedia, Stichwort: Rechtsordnung], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
Arten:
 
* Öffentliches Recht iwS:<ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung Wikipedia, Stichwort: Rechtsordnung]. Laut [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht Wikipedia, Stichwort: Privatrecht] werden die ersten drei Punkte oft im Begriff Öffentliches Recht zusammengefasst, und somit die Dualität von öffentlichem und privaten Recht betont. Beide Links abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
:* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsrecht Verfassungsrecht]
 
:* [https://de.wikipedia.org/wiki/öffentliches_Recht Öffentliches Recht] (ieS) '''link auf Kapitel'''
 
:* [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht Strafrecht]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht Privatrecht] '''link auf Kapitel'''
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
== Rechtsnorm ==
 
=== Hlf (lö) ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Rechtsnorm, <s>ev Rechtssatz, ev Positives Recht</s>
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
'''(zT) ok <!-- erg -->'''
 
 
 
Eine '''Rechtsnorm''' ist eine Norm die auf einer gesetzlichen Grundlage oder im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift generell-abstrakter Natur. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm Wikipedia, Stichwort: Rechtsnorm], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
Normen werden auch als ''Rechtssatz'' bezeichnet. Im engeren Sinn werden Rechtssätze als die komprimierte Darstellung der wesentlichen Aussagen einer Gerichtsentscheidung zB im [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsinformationssystem_des_Bundes Rechtsinformationssystem der Republik Österreich] bezeichnet ([https://de.wikipedia.org/wiki/Leitsatz Leitsätze]).<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssatz Wikipedia, Stichwort: Rechtssatz], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
Rechtsnomen leiten sich aus ''Rechtsquellen'' her.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle Wikipedia, Stichwort: Rechtsquelle], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
'''Positives Recht oder gesatztes Recht''' ist das vom Menschen gesetzte Recht. Der Gegenbegriff ist das [https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht Naturrecht]. Positives Recht sind nicht nur förmliche parlamentarische Gesetze, sondern unter anderem auch das Gewohnheitsrecht und das Richterrecht.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Positives_Recht Wikipedia, Stichwort: Positives Recht], abgefragt 4.5.2023..</ref>
 
 
 
Arten:
 
* Gesetze
 
* Gewohnheitsrecht
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
=== Gesetz ===
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
'''(zT) ok <!-- erg, -->'''
 
 
 
Unter '''Gesetz''' versteht man materiell jede Rechtsnorm, welche menschliches Verhalten regelt, förmlich formell jeden Willensakt, welcher im [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung Gesetzgebungsverfahren] zustande gekommen ist. Der Gesetzestext ist der konkrete Wortlaut eines Gesetzes. Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt Gesetzesrecht. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz Wikipedia, Stichwort: Gesetz], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
Gesetze sind entsprechend dem ''Stufenbau der Rechtsordnung'' hierarchisch gegliedert:
 
* die [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung Verfassung] regelt die Erzeugung
 
* der [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz Gesetze], diese regeln die Erzeugung
 
* der [https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung Rechtsverordnungen], [https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsurteil Gerichtsurteile] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt Verwaltungsakte].
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
=== Gewohnheitsrecht ===
 
==== Hlf (lö) ====
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
'''(zT) ok <!-- erg, -->'''
 
 
 
'''Gewohnheitsrecht''' ist ungeschriebenes Recht, das <s>nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern</s> auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht Wikipedia, Stichwort: Gewohnheitsrecht], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
Wichtig sind:
 
* [[Objektives Recht#Handelsbrauch|Handelsbrauch]] und
 
* [[Objektives Recht#Verkehrssitte|Verkehrssitte]].
 
 
 
[https://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzung Ersitzung] kann als Gewohnheitsrecht angesehen werden.
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
==== Handelsbrauch ====
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Handelsbrauch
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
'''fe <!-- erg, (zT) ok -->'''
 
 
 
<s> <u>https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrauch </u></s>
 
<!-- Ein Handelsbrauch (auch Usance, [yˈzãːs] oder [u'zãːs], französisch Brauch, deutsch Usanz, [uː'zanʦ], englisch trade practice) liegt im Handel vor, wenn es sich um eine bei Handelsgeschäften der Kaufleute untereinander verpflichtende Regel handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt. Diese vom Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 1984 vorgenommene Definition[1] stellt gleichzeitig die Voraussetzungen auf, unter denen Handelsbräuche zustande kommen.  -->
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
Ein '''Handelsbrauch (fr. Usance)''' liegt vor, wenn es sich um eine bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsgeschäft Handelsgeschäften] der [https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann Kaufleute] untereinander verpflichtende Regel handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrauch Wikipedia, Stichwort: Handelsbrauch] unter Verweis auf BGH 2.5.1984, VIII ZR 38/83; abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
==== Verkehrssitte ====
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Verkehrssitte
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
'''fe <!-- erg, (zT) ok -->'''
 
 
 
<s><u>https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssitte </u></s>
 
<!-- Die Verkehrssitte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Anschauungen, Gepflogenheiten und die gleichmäßige, einheitliche und freiwillige tatsächliche Übung durch Rechtssubjekte im Rechtsverkehr zum Inhalt hat.
 
 
 
Sind Verträge unklar formuliert und deshalb auslegungsbedürftig, ist auf die Verkehrssitte Rücksicht zu nehmen.
 
 
 
Auch in Österreich ist die Verkehrssitte bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen. -->
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
Die '''Verkehrssitte''' ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Anschauungen, Gepflogenheiten und die gleichmäßige, einheitliche und freiwillige tatsächliche Übung durch Rechtssubjekte im Rechtsverkehr zum Inhalt hat. Sind Verträge unklar formuliert und deshalb auslegungsbedürftig, ist auf die Verkehrssitte Rücksicht zu nehmen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssitte Wikipedia, Stichwort: Verkehrssitte], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
==== nn ====
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
'''fe <!-- erg, (zT) ok -->'''
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
=== Richterrecht ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': ev Richterrecht
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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'''fe <!-- erg, (zT) ok -->'''
 
 
 
<s><u>https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht </u></s>
 
<!-- Richterrecht entsteht in der Rechtsprechung. Es wird nicht von der Legislative (Parlamentsgesetz) oder Exekutive (Rechtsverordnung, autonome Satzung) gesetzt. Ob es sich beim Richterrecht um objektives Recht oder nur eine Rechtserkenntnisquelle handelt, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab und ist im Einzelnen umstritten.
 
 
 
Die älteste bekannte Form einer unabhängigen Rechtsbildung sind die irischen Brehon Laws, für die Gesetzesschulen (u. a. der O’Davorens in Cahermacnaghten, Burren) bestanden
 
 
 
Von Richterrecht spricht man, wenn die Gerichte in übereinstimmender und ständiger Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung abstrakte Rechtssätze entwickeln und diese bei ihrer Entscheidungsfindung regelmäßig (mit)berücksichtigen. Seine Anerkennung steht heute prinzipiell nicht mehr in Streit, wohl aber sein Umfang und seine Grenzen.
 
 
 
Typologisch werden üblicherweise vier verschiedene Arten von Richterrecht unterschieden: gesetzeskonkretisierendes, lückenfüllendes, gesetzesvertretendes und gesetzeskorrigierendes Richterrecht.[7] -->
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
Von '''Richterrecht''' spricht man, wenn die Gerichte in übereinstimmender und ständiger Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung abstrakte Rechtssätze entwickeln und diese bei ihrer Entscheidungsfindung regelmäßig (mit)berücksichtigen. <s>Seine Anerkennung steht heute prinzipiell nicht mehr in Streit, wohl aber sein Umfang und seine Grenzen.</s><ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht Wikipedia, Stichwort: Richterrecht], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
Arten: gesetzeskonkretisierendes, lückenfüllendes, gesetzesvertretendes und gesetzeskorrigierendes Richterrecht.<ref>Detail vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht#Vier_Arten_des_Richterrechts Wikipedia, Stichwort: Richterrecht], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
=== mm ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
'''fe <!-- erg, (zT) ok -->'''
 
 
 
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<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
== Rechtsobjekt / -subjekt ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. --><!-- * ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
-->
 
=== Rechtsobjekt ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Rechtsobjekt
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]'' -->
 
''siehe auch-> [[Sache]]'' '''Hinweis bei''' [[Vermögen#Gut]]
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsobjekt </u>
 
<s>'''Rechtsobjekt'''(oder (Rechts-)Gegenstand) bezeichnet in der [[Rechtswissenschaft]] einen Gegenstand, der einem Herrschaftsrecht '''Link''' durch ein Rechtssubjekt unterliegt oder unterliegen kann. Gegensatz sind die [[Rechtssubjekte]].</s>
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
'''Rechtsobjekte''' sind die Bezugspunkt der [https://de.wikipedia.org/wiki/Dingliches_Recht dinglichen] und obligatorischen Rechte, die ein Rechtssubjekt haben kann. Rechtsobjekte sind die [[Sache]]n.
 
 
 
Rechtsobjekte sind nur (passive) Bezugspunkte von Rechten und Pflichten, die Rechtssubjekten zustehen, nicht aber Träger eigener subjektiver Rechte und Pflichten.<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/pdf/zivilrecht2004_kapitel4.pdf Barta (2004), Kap. 4 A/I], abgefragt 9.10.2022.</ref>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
=== Rechtssubjekt ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Rechtssubjekt
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssubjekt </u>
 
Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.[1][2] Gegensatz sind die Rechtsobjekte (Sachen und Immaterialgüter).
 
 
 
Rechtssubjekte treten durch Rechtsgeschäfte miteinander in Verbindung, indem sie beispielsweise Willenserklärungen abgeben, Verträge abschließen, Verpflichtungen eingehen, Eigentum erwerben oder erben. Dabei sind die Rechtsobjekte der Beherrschung durch die Rechtssubjekte unterworfen und Adressat der von den Rechtssubjekten ausgehenden Handlungen. Steht einem Rechtsinhaber ein subjektives Recht einredefrei zu, kann er es gegenüber anderen Rechtssubjekten so geltend machen, wie es der Verhaltensberechtigung entspricht.[20] Leistungsbeziehungen der Rechtssubjekte entstehen meist durch rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse wie etwa dem Vertrag (§ 311 Abs. 1 BGB). '''ev lö'''
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
=== mm ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
== Öffentliches Recht ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
=== Steuerrecht ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
<u> </u>
 
 
 
<u>eigene </u>
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1
 
Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
</ref>
 
 
 
=== mm ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
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<u>eigene </u>
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
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Barta (2004), Kap. A/I/
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
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== Privatrecht ==
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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<u>eigene </u>
 
 
 
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Barta (2004), Kap. A/I/
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
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=== Unternehmensrecht ===
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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<u>eigene </u>
 
 
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
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=== mm ===
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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== NN ==
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
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''siehe auch-> [[]]''
 
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=== mm ===
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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<u>eigene </u>
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
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Barta (2004), Kap. A/I/
 
)], abgefragt 9.10.2022.
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 9.10.2022.
 
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== Literatur ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
=== Gesetz ===
 
 
 
=== Erlässe ===
 
 
 
=== Fachgutachten ===
 
 
 
=== Fachliteratur ===
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
 
 
* [https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap1_0.xml?section-view=true;section=1 Barta (2004), Kap. A/I/1)];<ref>Details vgl. [[Weblinks_Unternehmensbewertung#Lehrbücher|Weblinks Unternehmensbewertung]]</ref>
 
 
 
=== Judikatur ===
 
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
 
 
=== Folien ===
 
 
 
 
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]],
 
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]]''
 
 
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz Gesetz bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesrecht Gesetzesrecht bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht Gewohnheitsrecht bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrauch Handelsbrauch bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Positives_Recht Positives Recht bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Recht Recht bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm Rechtsnorm bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung Rechtsordnung bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle Rechtsquelle bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht Richterrecht bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Stufenbau_der_Rechtsordnung Stufenbau der Rechtsordnung bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssitte Verkehrssitte bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
 
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsobjekt
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssubjekt
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 9.10.2022;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 9.10.2022;
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
 
 
<nowiki>
 
[[Kategorie:Recht, allgemein]]
 
ev [[Kategorie:Steuerrecht]]
 
ev [[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
</nowiki>
 

Aktuelle Version vom 20. Mai 2023, 02:02 Uhr

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