Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Herrschaftsrecht (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.''
 
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'''Herrschaftsrecht''' steht für:
 
* [[Herrschaftsrecht (Privatrecht)]]: Das vom Privatrecht verliehene Imperium '''umformulieren?''' des [[Rechtssubjektes]] über ein [[Rechtsobjekt]],
 
* [[Herrschaftsrecht|Herrschaftsrecht (UBW)]]: Als Konsequenz der aus den Herrschaftsrechten resultierendeen Wertänderungen in der [[Anteilsbewertung]].
 
 
 
<!-- == Einzelnachweise==
 
<references /> -->
 
 
 
<nowiki>ev [[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]]
 
<s>[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]]
 
[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]]
 
[[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]]
 
[[Kategorie:Mathematischer Begriff]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]</s>
 
[[Kategorie:Recht, allgemein]]
 
ev [[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
<s> [[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
[[Kategorie:Wert]]
 
[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]</s>
 
</nowiki>
 

Aktuelle Version vom 18. Mai 2023, 04:41 Uhr

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