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Bei der Abgrenzung der Bewertungseinheit ist die Gesamtheit aller zusammenwirkenden Bereiche eines Unternehmens, wie z.B. Beschaffungs- und Absatzbeziehungen bzw. -märkte, Forschung und Entwicklung, Organisation, Finanzierung und Management zu erfassen, da alle Unternehmensbereiche gemeinsam zu den zukünftigen finanziellen Überschüssen beitragen ([[Gesamtbewertung]]). Die Bewertungseinheit muss nicht mit der rechtlichen Abgrenzung des Unternehmens identisch sein.<ref>Rz. 18 IDW S1 (2008)</ref>
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Das Bewertungsobjekt besteht aus dem [[betriebsnotwendiges Vermögen| betriebsnotwendigen]] und dem [[nicht betriebsnotwendiges Vermögen|nicht betriebsnotwendigen Vermögen]].
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Das Prinzip Bewertungsobjekte in homogene Bewertungseinheiten zu teilen wird als Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit bezeichnet und ist ein [[Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung|Grundsatz ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung]]. 
  
 
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* Bachl (2011),  6
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* Bachl (2015),  6
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* Peemöller (2012), S. 32 f
 
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 46 ff
 
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* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015
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* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015;
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015
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* Hager: ''"Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung"'', [[Datei:Grundsätze-UBW.pdf]], Stand Mai 2022;
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* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015:
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2022, 17:56 Uhr

Kurzinfo!

Die Bewertungseinheit ist der hinsichtlich von Chancen und Risiken homogene Teil eines Bewertungsobjektes.

Mitunter kann es für die Bewertung erforderlich sein, das Sofern das Bewertungsobjekt nicht homogen hinsichtlich Entwicklungschancen und Risiken homogen ist, sollte es in mehrere Bewertungseinheiten zerlegt werden.[1] Dies ist auch aus Gründen der Peer-Group-Analyse empfehlenswert sein. Vergleichsdaten für Unternehmen in verschiedenen Branchen sind nur schwer zu finden. Dies gilt auch für Konzernbewertungen.[2]

Bei der Abgrenzung der Bewertungseinheit ist die Gesamtheit aller zusammenwirkenden Bereiche eines Unternehmens, wie z.B. Beschaffungs- und Absatzbeziehungen bzw. -märkte, Forschung und Entwicklung, Organisation, Finanzierung und Management zu erfassen, da alle Unternehmensbereiche gemeinsam zu den zukünftigen finanziellen Überschüssen beitragen (Gesamtbewertung). Die Bewertungseinheit muss nicht mit der rechtlichen Abgrenzung des Unternehmens identisch sein.[3]

Das Bewertungsobjekt besteht aus dem betriebsnotwendigen und dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen.

Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit

Das Prinzip Bewertungsobjekte in homogene Bewertungseinheiten zu teilen wird als Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit bezeichnet und ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 18 ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 6
  • Peemöller (2012), S. 32 f
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 46 ff

Unterlage(n)


-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Bachl (2015), 6
  2. vgl. Bachl (2015), 6
  3. Rz. 18 IDW S1 (2008)