Marktwert des Fremdkapitals: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Das [[Fremdkapital]] umfasst:<ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), 213.</ref> | |
− | + | * "normale" verzinsliche Finanzverbindlichkeiten (i.d.R. lang- und kurzfristige Bankverbindlichkeiten) | |
+ | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Leasing Leasing]- und | ||
+ | * langfristige verzinste Personalrückstellungen (i.d.R. Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeld-Rückstellungen) | ||
+ | * Intercompany-Verbindlichkeiten, die über den normalen Umfang des operativen Geschäfts hinausgehen und Finanzierungscharakter aufweisen (Hinweise hierfür können bspw. ungewöhnlich lange Zahlungsziele sein), | ||
+ | * Verbindlichkeiten aus cash-pooling u.v.m. | ||
+ | Im Rahmen der Bilanzanalyse ist auf diese Positionen besonderes Augenmerk zu richten, da diese nicht deutlich als Verbindlichkeiten mit Finanzierungscharakter ausgewiesen, sondern zum Teil unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (mit verbundenen Unternehmen) oder unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst werden.<ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), 213.</ref> | ||
− | == | + | Die ''langfristige Personalrückstellungen'' (Abfertigungen, Pensionen) erfordern eine Aufsplittung der Pensionszusage in eine Zinskomponente und eine reine Personalkostenkomponente. Die Zinskomponente darf bei Ableitung der Free Cash Flows des fiktiv unverschuldeten Unternehmens nicht berücksichtigt werden. In der Praxis werden aber die Personalrückstellungen oftmals zur Gänze dem Leistungsbereich und nicht (wie theoretisch richtig) dem Finanzierungsbereich zugeordnet. <ref>Vgl. Bachl (2018), 65.</ref> |
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+ | Weiters sind auch Verpflichtungen aus ''Finanzierungsleasingverträgen'' (unabhängig von der Darstellung im handelsrechtlichen Jahresabschluss) dem Finanzierungsbereich zuzuordnen. <ref>Vgl. Bachl (2018), 65.</ref> | ||
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+ | Für die Beurteilung der Marktüblichkeit der Konditionen sind nicht nur Zinsen, sondern auch alle mit der Fremdkapitalbeschaffung verbundenen einmaligen und laufenden Nebenkosten der Kapitalbeschaffung zu beachten.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), S. 213 unter Verweis auf Mandl/Rabel (1997), S. 327.</ref> | ||
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+ | Entsprechen die aktuellen Konditionen den marktüblichen Forderungen, entspricht der Buchwert dem Marktwert des Fremdkapitals. Liegen die aktuellen Konditionen unter / über dem marktüblichen Niveau, ist der Marktwert durch Diskontierung der zukünftig erwarteten Zahlungen (Zinsen und Tilgung) mit der marktüblichen Verzinsung zu bestimmen.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), S. 213 unter Verweis auf Damodaran (2006), S. 72 ff.</ref> Insbesondere bei durch die öffentliche Hand geförderten Krediten kann der Nominalwert (Buchwert) vom Marktwert des Fremdkapitals abweichen. | ||
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+ | Zunächst wird auf Basis der Annuitätenformel die Annuität des geförderten Darlehens berechnet. | ||
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− | + | Vom ''(Brutto-)Fremdkapital'' sind liquide Mittel sowie zinstragende Aktivposten bzw. Aktivposten mit Finanzierungscharakter (bspw. Wertpapiere des Anlage- oder Umlaufvermögens, Darlehensforderungen o.Ä.) in Abzug zu bringen. Bei den ''liquiden Mitteln'' ist allerdings zu unterscheiden, ob bzw. inwieweit diese dem operativem Betrieb zugerechnet werden müssen (bspw. Wechselgeld in Automaten, erhaltene Anzahlungen), d.h. "Betriebsmittel" darstellen und damit nicht entzogen werden können, ohne Zahlungsunfähigkeit auszulösen oder ob es sich dabei um den operativen Mindestbestand übersteigendes excess cash | |
+ | handelt - nur dieses darf in Abzug gebracht werden.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), 213.</ref> | ||
− | == | + | Im Rahmen der Bestimmung des ''Marktwerts des Fremdkapitals'' ist zu prüfen, inwieweit die tatsächlichen Konditionen als "marktüblich" anzusehen sind; wobei hier nicht nur Zinsen, sondern auch alle mit der Fremdkapitalbeschaffung verbundenen einmaligen und laufenden Nebenkosten der Kapitalbeschaffung zählen.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), 213.</ref> |
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+ | * Fleischer / Hüttemann (2015), 256 | ||
+ | <s>Das Fremdkapital umfasst grundsätzlich alle verzinslichen Schulden des zu bewertenden Unternehmens, wie beispielsweise Bankschulden, Anleihen oder Pensionsrückstellungen. Um die Schulden des zu bewertenden Unternehmens zu ermitteln wird in der Bewertungspraxis regelmäßig auf die Nettoschulden abgestellt. Die Nettoschulden berücksichtigen neben den Schulden auch nicht betriebsnotwendige flüssige Mittel und Finanzanlagen des Bewertungsobjekts. Übersteigen die nicht betriebsnotwendigen flüssigen Mittel und Finanzanlagen die Schulden führt dies zu einer „positiven" Nettoschuldenposition (= Nettofinanzposition). | ||
− | + | Die nicht betriebsnotwendigen flüssigen Mittel und Finanzanlagen dürfen nur dann bei der Berechnung der Nettoschulden berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen der Bewertung nicht als Sonderwert behandelt werden. Ansonsten würde eine Doppelzählung erfolgen. | |
− | + | 17 In der Theorie der Unternehmensbewertung wird postuliert, den Wert des Fremdkapitals in Marktwerten zu definieren. Die Bewertung des Fremdkapitals zu Marktwerten setzt jedoch voraus, dass das Fremdkapital an Kapitalmärkten gehandelt wird oder geeignete Bewertungsmodelle vorhanden sind, um den Marktwert abzuleiten. Vor dem Hintergrund der mangelnden Verfügbarkeit von Marktwerten wird in der Bewertungspraxis häufig auf den Buchwert des Fremdkapitals zurückgegriffen, der jedoch vom Marktwert des Frenidkapitals abweichen kann.</s> | |
* Mandl / Rabel (1997), 326 ff | * Mandl / Rabel (1997), 326 ff | ||
− | * WP-Handbuch II (2014), Rz. A | + | <s>Erforderlich ist zunächst eine exakte Definition bzw. Abgrenzung der dem Finanzierungsbereich zuzuordnenden Fremdkapitalpositionen. Wie bereits dargelegt, erfolgt eine solche Zuordnung in der Regel nur für das sog. „verzinsliche“ bzw. „zinstragende“ Fremdkapital, worunter insbesondere Darlehen, Anleihen, kurz- und langfristige Bankkredite sowie Leasingfinanzierung verstanden werden. Andere Positionen mit Fremdkapitalcharakter, wie etwa Lieferverbindlichkeiten, Kundenanzahlungen oder Rückstellungen, werden demgegenüber auf Basis von zum Teil vereinfachenden Annahmen dem Leistungsbereich zugeordnet. Sie sind dann für die Bestimmung des Marktwertes und der Kosten des Fremdkapitals im Rahmen der WACC-Ermittiung ohne Belang (zur problematischen Abgrenzung von dem Leistungs- oder Finanzierungsbereich zuzuordnendem |
+ | Fremdkapital s. unten 7.). Sind die’ dem Finanzierungsbereich zuzuordnenden Fremdkapitalpositionen definiert, sind die daraus resultierenden Fremdkapitalkosten zu bestimmen und anschließend - mit ihrem Marktwert gewichtet - in die WACC-Ermittlung einzubeziehen. | ||
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+ | Im Rahmen der Bestimmung des Marktwertes einer Fremdkapitalposition ist zu prüfen, inwieweit die vereinbarten Konditionen der Kapitalüberlassung als „marktüblich“ anzusehen sind. Zu den Fremdkapitalkosten zählen nicht nur Zinsen, sondern auch alle mit der Fremdkapitalbeschaffung verbundenen einmaligen und laufenden Nebenkosten. Die Fremdkapitalkosten können als Effektivverzinsung (interne Verzinsung) der jeweiligen Fremdkapitalposition ermittelt werden. Liegt eine marktgerechte Verzinsung vor, entspricht der Marktwert der Fremdkapitalposition genau dem nominell aushaftenden | ||
+ | Rückzahlungsbetrag und damit im Regelfall dem Buchwert. Die marktübliche Verzinsung repräsentiert dabei den aktuellen Marktzinssatz für Fremdkapitaltitel mit vergleichbarem Risiko. Im Rahmen der Prüfung der Marktüblichkeit der Fremdkapitalkonditionen kann auf die marktüblichen Konditionen von Unternehmen mit vergleichbarem Standing bzw. Rating zurückgegriffen werden. Mangels ausreichender Datenbasis | ||
+ | in der BRD hält der Arbeitskreis „Finanzierung“ (1996, 559 f) eine Orientierung am Rating von Unternehmen in den angelsächsischen Ländern (z.B. durch Standard & Poor’s, Moody’s) für zulässig, da es hier lediglich um die Bestimmung der (marktüblichen) Marge geht, um die die Kapitalkosten des zu bewertenden Unternehmens über jenen für Unternehmen der besten Bonitätsstufe liegen. | ||
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+ | Bei nicht marktüblichen Konditionen kann wie folgt vorgegangen werden; Werden die Finanzierungstitel am Markt gehandelt, kann ihr Marktwert unmittelbar aus dem gegenwärtigen Kurs abgeleitet werden. Ist dies nicht der Fall, muß eine Marktwertbestimmung durch Diskontierung der zukünftig zu erwartenden Zahlungen (Zinsen und Kapitalrückzahlungen) mit der marktüblichen Verzinsung erfolgen. Stehen die künftigen | ||
+ | Zahlungen aus einem Finanzierungstitel nicht fest, etwa weil das Finanzierungsinstru</s> | ||
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+ | * WP-Handbuch II (2014), Rz. A 181 | ||
+ | <s>Den Marktwert des Fremdkapitals erhält man, indem die Cashflows an die Fremdkapitalgeber mit einem das Risikopotential dieser Zahlungsströme widerspiegelnden Zinssatz diskontiert werden[5]. In der Bewertungspraxis wird bei Vorliegen marktgerechter Fremdkapitalzinsen des Unternehmens regelmäßig auf den Buchwert des Fremdkapitals als geeignete Größe für den Marktwert abgestellt.</s> --> | ||
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+ | * [[Steuervorteil der Fremdfinanzierung]], | ||
+ | * [[Kapitalstrukturrisiko]], | ||
+ | * Abzugsposition bei den [[Bruttoverfahren]] und | ||
+ | * [[Finanzierungspolitik]]. | ||
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+ | Das in der [[Kostenrechnung]] und der [[Jahresabschlussanalyse]] verwendete betriebsnotwendige Kapital unterscheidet sich vom Marktwert des Fremdkapitals. | ||
+ | * Details siehe [[betriebsnotwendiges Kapital]] | ||
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+ | Das [https://de.wikipedia.org/wiki/Abzugskapital Abzugskapital] der Kostenrechnung hat für den Marktwert des Fremdkapital keine Bedeutung. | ||
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− | + | === Fachgutachten === | |
− | * | + | * KFS/BW 1 Rz. 40; |
− | * | + | * IDW S1 Rz. 133; |
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− | * | + | * Aschauer / Purtscher (2011), 111, 213; |
− | * | + | * Bachl (2018), 65; |
− | * | + | * Fleischer / Hüttemann (2015), 256; |
− | + | * Mandl / Rabel (1997), 326 ff; | |
− | + | * WP-Handbuch II (2014), Rz. A 181; | |
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+ | === Unterlage(n) === | ||
− | - | + | * Hager: ''"Brutto- oder Nettounternehmenswert"'', [[Datei:Bto-Nto-UW.pdf]], Stand Juni 2022; |
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− | + | ->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]'' | |
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== Einzelnachweise== | == Einzelnachweise== | ||
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Aktuelle Version vom 26. Oktober 2022, 06:27 Uhr
Kurzinfo!
Der Marktwert des (verzinslichen) Fremdkapitals, FK* entspricht bei marktkonformer Verzinsung in der Regel dem Nominalwert des Fremdkapitals. Wird das Fremdkapital niedriger oder höher verzinst, als es dem Marktzins entspricht, ergibt sich der Marktwert des Fremdkapitals aus den mit dem Marktzins diskontierten Zahlungen an die Fremdkapitalgeber.[1] [2]
Dabei ist zu beachten, dass der Klammerausdruck verzinslich nur klarstellt, es gibt keinen Unterschied zwischen Marktwert des verzinslichen Fremdkapitals und Marktwert des Fremdkapitals.
Zwischen den Passivposten die bei der Ermittlung des Free Cash Flows und jenen die beim Marktwert des Fremdkapitals berücksichtigt werden, besteht ein Ausschlussverhältnis. Kein Passiva darf in beiden Positioen berücksichtigt werden, oder unberücksichtigt bleiben.
siehe auch-> Marktwert des Gesamtkapitals, Marktwert des Eigenkapitals
Inhaltsverzeichnis
Fremdkapital
Das Fremdkapital umfasst:[3]
- "normale" verzinsliche Finanzverbindlichkeiten (i.d.R. lang- und kurzfristige Bankverbindlichkeiten)
- Leasing- und
- langfristige verzinste Personalrückstellungen (i.d.R. Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeld-Rückstellungen)
- Intercompany-Verbindlichkeiten, die über den normalen Umfang des operativen Geschäfts hinausgehen und Finanzierungscharakter aufweisen (Hinweise hierfür können bspw. ungewöhnlich lange Zahlungsziele sein),
- Verbindlichkeiten aus cash-pooling u.v.m.
Im Rahmen der Bilanzanalyse ist auf diese Positionen besonderes Augenmerk zu richten, da diese nicht deutlich als Verbindlichkeiten mit Finanzierungscharakter ausgewiesen, sondern zum Teil unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (mit verbundenen Unternehmen) oder unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst werden.[4]
Die langfristige Personalrückstellungen (Abfertigungen, Pensionen) erfordern eine Aufsplittung der Pensionszusage in eine Zinskomponente und eine reine Personalkostenkomponente. Die Zinskomponente darf bei Ableitung der Free Cash Flows des fiktiv unverschuldeten Unternehmens nicht berücksichtigt werden. In der Praxis werden aber die Personalrückstellungen oftmals zur Gänze dem Leistungsbereich und nicht (wie theoretisch richtig) dem Finanzierungsbereich zugeordnet. [5]
Weiters sind auch Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverträgen (unabhängig von der Darstellung im handelsrechtlichen Jahresabschluss) dem Finanzierungsbereich zuzuordnen. [6]
Umrechnung
Für die Beurteilung der Marktüblichkeit der Konditionen sind nicht nur Zinsen, sondern auch alle mit der Fremdkapitalbeschaffung verbundenen einmaligen und laufenden Nebenkosten der Kapitalbeschaffung zu beachten.[7]
Entsprechen die aktuellen Konditionen den marktüblichen Forderungen, entspricht der Buchwert dem Marktwert des Fremdkapitals. Liegen die aktuellen Konditionen unter / über dem marktüblichen Niveau, ist der Marktwert durch Diskontierung der zukünftig erwarteten Zahlungen (Zinsen und Tilgung) mit der marktüblichen Verzinsung zu bestimmen.[8] Insbesondere bei durch die öffentliche Hand geförderten Krediten kann der Nominalwert (Buchwert) vom Marktwert des Fremdkapitals abweichen.
Zunächst wird auf Basis der Annuitätenformel die Annuität des geförderten Darlehens berechnet.
Danach wird mit marktüblichem Zinssatz umgerechnet:
Im Einzelnen bedeutet
Buchwert Fremdkapital | |
Marktwert Fremdkapital | |
marktüblichen Zinssatz | |
(Rest)Laufzeit | |
Barwertfaktor auf Basis des effektiven (tatsächlicher) Zinssatzes | |
Barwertfaktor auf Basis des marktüblichen Zinssatz | |
jährliche Annuität |
Liquide Mittel
Vom (Brutto-)Fremdkapital sind liquide Mittel sowie zinstragende Aktivposten bzw. Aktivposten mit Finanzierungscharakter (bspw. Wertpapiere des Anlage- oder Umlaufvermögens, Darlehensforderungen o.Ä.) in Abzug zu bringen. Bei den liquiden Mitteln ist allerdings zu unterscheiden, ob bzw. inwieweit diese dem operativem Betrieb zugerechnet werden müssen (bspw. Wechselgeld in Automaten, erhaltene Anzahlungen), d.h. "Betriebsmittel" darstellen und damit nicht entzogen werden können, ohne Zahlungsunfähigkeit auszulösen oder ob es sich dabei um den operativen Mindestbestand übersteigendes excess cash handelt - nur dieses darf in Abzug gebracht werden.[9]
Im Rahmen der Bestimmung des Marktwerts des Fremdkapitals ist zu prüfen, inwieweit die tatsächlichen Konditionen als "marktüblich" anzusehen sind; wobei hier nicht nur Zinsen, sondern auch alle mit der Fremdkapitalbeschaffung verbundenen einmaligen und laufenden Nebenkosten der Kapitalbeschaffung zählen.[10]
Bedeutung
- Steuervorteil der Fremdfinanzierung,
- Kapitalstrukturrisiko,
- Abzugsposition bei den Bruttoverfahren und
- Finanzierungspolitik.
Unterschied betriebsnotwendige Kapital
Das in der Kostenrechnung und der Jahresabschlussanalyse verwendete betriebsnotwendige Kapital unterscheidet sich vom Marktwert des Fremdkapitals.
- Details siehe betriebsnotwendiges Kapital
Das Abzugskapital der Kostenrechnung hat für den Marktwert des Fremdkapital keine Bedeutung.
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz. 40;
- IDW S1 Rz. 133;
Fachliteratur
- Aschauer / Purtscher (2011), 111, 213;
- Bachl (2018), 65;
- Fleischer / Hüttemann (2015), 256;
- Mandl / Rabel (1997), 326 ff;
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 181;
Unterlage(n)
- Hager: "Brutto- oder Nettounternehmenswert", Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
- ↑ KFS BW 1 Rz. 40.
- ↑ Ein Beispiel zur Umrechnung findet sich bei Bachl (2018), S. 55.
- ↑ Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), 213.
- ↑ Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), 213.
- ↑ Vgl. Bachl (2018), 65.
- ↑ Vgl. Bachl (2018), 65.
- ↑ Aschauer / Purtscher (2011), S. 213 unter Verweis auf Mandl/Rabel (1997), S. 327.
- ↑ Aschauer / Purtscher (2011), S. 213 unter Verweis auf Damodaran (2006), S. 72 ff.
- ↑ Aschauer / Purtscher (2011), 213.
- ↑ Aschauer / Purtscher (2011), 213.