Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Steuer: Unterschied zwischen den Versionen

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#WEITERLEITUNG [[Steuer]]
'''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)'''
 
 
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Abgabe]], [[Beitrag]], [[Gebühr]] ändern. -->
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]'' -->
 
''siehe auch-> [[Steuerrecht]]''
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
'''Abgaben''' ist der [[finanzwissenschaft]]liche Oberbegriff für:
 
* Steuern,
 
* Beiträge und
 
* Gebühren.
 
 
 
'''Steuer''' ist eine Geldleistung an eine Gebietskörperschaft, der keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht.<ref>Doralt / Ruppe I (2007), Rz. 3.</ref>
 
Das Wort "Steuer" kommt aus dem Althochdeutschen stiura und bedeutet so viel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerrecht_(Deutschland) Wikipedia, Stichwort: Steuerrecht (Deutschland)], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
 
 
'''Beitrag''' ist eine Geldleistung an eine öffentliche Einrichtung die demjenigen auferlegt werden, der an der Errichtung oder Erhaltung dieser Einrichtung ein besonderes Interesse hat.<ref>Doralt / Ruppe I (2007), Rz. 3.</ref>
 
 
 
'''Gebühr''' ist ein öffentlich-rechtliches Entgelt für eine besondere, vom Bürger unmittelbar in Anspruch ge-nommene Leistung einer Gebietskörperschaft.<ref>Doralt / Ruppe I (2007), Rz. 3.</ref>
 
 
 
Die finanzwissenschaftliche Definitionen werden im Steuerrecht nur teilweise übernommen. Während § 3 Abs. 1 (d)AO eine Legaldefinition enthält, zählen § 3 BAO und § 2 FinStrG nur die betroffenen Abgaben auf. <ref>Doralt / Ruppe I (2007), Rz. 3.</ref>
 
 
 
== Bedeutung ==
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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''' (zT) ok <!-- ev erg -->'''
 
 
 
Das Steueraufkommen ist die Hauptfinanzierungsquelle des [[Staat]]es. Für die [[Wirtschaftssubjekt]]e [[Haushalt]]e und [[Wirtschaftseinheit#Unternehmen|Unternehmen]] stellt es einen wesentlichen Kostenfaktor dar.
 
 
 
Mit dem Einfluss der Steuern auf die Unternehmensentscheidungen befasst sich die ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebswirtschaftliche_Steuerlehre betriebswirtschaftliche Steuerlehre]''.
 
 
 
Das ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzrecht Finanzrecht]'' umfasst die Gesamtheit von Rechtsnormen, die sich auf die Staatsfinanzen, die Finanzen der örtlichen Selbstverwaltungen und das Finanzwesen der Unternehmen sowie der Privathaushalte beziehen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzrecht Wikipedia, Stichwort: Finanzrecht], abgefragt 6.12.2023.</ref>
 
 
 
Das ''[[Steuerrecht]]'' befasst sich im engeren Sinn mit den Steuergesetzen, im weiteren Sinn zählen auch mit den Gesetzen zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit dazu.
 
 
 
== Anknüpfung der Steuer ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Durchgriffsprinzip]], [[Entrichtungspflichtiger]], [[Steuerpflichtiger]], [[Steuerschuldner]], [[Steuersubjekt]], [[Steuerträger]], [[Transparenzprinzip]], [[Trennungsprinzip]] ändern. -->
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
'''Steuersubjekt (Steuerschuldner, Steuerpflichtiger)''' ist derjenige, der den Steuertatbestand erfüllt; er ist zugleich der aus dem Steuerschuldverhältnis Verpflichtete.<ref>Doralt / Ruppe II (2006) Rz. 459.</ref> Um Steuersubjekt zu sein ist die steuerliche Rechtsfähigkeit erforderlich, diese ist nicht mit der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfähigkeit zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit] gleichzusetzen und richtet sich nach den Einzelgesetzen. Personengesellschaften sind ''teilrechtsfähig'', da sie zwar zB bei der [[Umsatzsteuer]], nicht jedoch bei den [[Ertragsteuer]]n Steuersubjekt sein können. Sie sind daher [[Transparenzprinzip|transparent]].<ref>Doralt / Ruppe II (2006) Rz. 460.</ref>
 
 
 
'''Steuerträger''' ist derjenige der die Steuer wirtschaftlich zu tragen hat (zB bei der USt der [[Kunde]] nicht der [[Unternehmer]]. <ref>Vgl. Doralt / Ruppe II (2006) Rz. 461.</ref>
 
 
 
'''Entrichtungspflichtiger''' ist derjenige der die Steuer abzuführen hat.<ref>Vgl. Doralt / Ruppe II (2006) Rz. 461.</ref>
 
 
 
Je nach dem ob das [[Bewertungsobjekt]] auch Steuersubjekt der [[Ertragsteuer]] ist, unterscheidet man
 
* Trennungsprinzip und
 
* Transparenzprinzip.
 
 
 
Beim '''Trennungsprinzip''' wird zwischen Gesellschafter und Gesellschaft unterschieden. Steuersubjekt ist die Gesellschaft. Eine Konsequenz des Trennungsprinzips ist die [[verdeckte Ausschüttung]] bzw. die [[verdeckte Einlage]].<ref>Vgl. Doralt / Ruppe I (2007)Rz. 902.</ref>
 
 
 
Fremdübliche [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsverh%C3%A4ltnis Rechtsverhältnisse] sind prinzipiell anzuerkennen.
 
 
 
Beim '''Durchgriffs- / Transparenzprinzip''' wird die Gesellschaft nicht als Steuersubjekt behandelt, sondern anteilig der Gesellschafter.<ref>Vgl. Doralt / Rupe I (2007) Rz. 902.</ref>
 
 
 
Eine Konsequenz ist die [https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzb%C3%BCndeltheorie Bilanzbündeltheorie], demnach ist Gesellschaftsbilanz ein Bündel der jeweiligen Einzelbilanzen der [[Mitunternehmer]].
 
 
 
== Steuerarten ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Objektsteuer]], [[Personensteuer]], [[Realsteuer]], [[Sachsteuer]], [[Subjektsteuer]] ändern. -->
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
Im [[Steuerrecht]] werden die Steuern nach verschiedenen Gesichtspunkten differenziert. Nicht alle sind für die Unternehmensbewertung von Bedeutung.<ref>Vgl. [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerklassifikation-42671 Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Steuerklassifikation], abgefragt 10.12.2022.</ref>
 
 
 
<u>Steuerklassifikation: </u> <ref>Vgl. Doralt / Ruppe I (2007) Rz. 16.</ref>
 
 
 
{| class="wikitable"
 
|-
 
| nach Verteilung des Steueraufkommens
 
| Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern
 
|-
 
| nach Gegenstand der Besteuerung
 
| Personen- und Sachsteuern (Subjekt- und Objektsteuern)
 
|-
 
| nach der Art der Erhebung
 
| laufend bzw. einmalig erhobene Steuern
 
|-
 
| Nach der Berechnung
 
| Veranlagungs- und Selbstbemessungssteuern
 
|-
 
| Nach der [[Steuerüberwälzung|Umwälzung]]
 
| Direkte und indirekte Steuern
 
|-
 
| Nach der wirtschaftlichen Anknüpfung
 
| [[Steuer#Ertragsteuer|Ertragsteuern]] (ESt, KSt) <br> [[Steuer#Verkehrsteuer|Verkehrsteuern]] (USt, GrESt, KVSt, ErbSt) <br> [[Steuer#Verbrauchsteuer|Verbrauchsteuern]] (zB Tabak-, Mineralölsteuer) <br> [[Steuer#Vermögensteuer|Vermögensteuern]] (GrSt, BwAbg, VSt)
 
|-
 
|}
 
 
 
'''Personen(Subjekt-)steuern''' sind Steuern, bei denen Steuergegenstand und -höhe durch personenpersonenbezogene Merkmale bestimmt sind. Personensteuern sind gem. § 20 EstG nicht abzugsfähig. Personensteuern sind: ESt, KSt, VSt (bis 1993), ErbSt (bis 2009).<ref>Vgl. Doralt / Ruppe I (2007) Rz. 16.</ref>
 
 
 
'''Sach(Objekt-)steuern''' die Höhe der Steuer wird durch objektive Merkmale bestimmt.<ref>Vgl. Doralt / Ruppe I (2007) Rz. 16.</ref>
 
 
 
Bei den ''direkten Steuern'' ist der [[Steuerschuldner]] auch der [[Steuerträger]]. Bei den ''indirekten Steuern'' stimmen die beiden nicht überein. Die tatsächliche Überwälzung hängt aber von den Marktgegebenheiten ab.<ref>Vgl. Doralt / Ruppe I (2007) Rz. 16.</ref>
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
* Doralt / Ruppe I (2007) Rz. 16;
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Direkte_und_indirekte_Steuer Direkte und indirekte Steuer bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/direkte-steuern-30184 Direkte Steuer bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19058/direkte-steuern/ Direkte Steuer bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/indirekte-steuern-33433 Indirekte Steuer bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19711/indirekte-steuern/ Indirekte Steuer bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Personensteuer Personensteuer bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/personensteuern-43990 Personensteuer bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20279/personensteuern/ Personensteuer bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Realsteuer bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/realsteuern-46209 Realsteuer bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20447/realsteuern/ Realsteuer bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
 
 
 
=== Ertragsteuer ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Einkommensteuer]], [[Ertragsteuer]], [[Gewerbesteuer]], [[Körperschaftsteuer]] ändern. -->
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[Steuerparadoxon]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
'''Ertragsteuer''' ist der Oberbegriff für Einkommen-, Körperschaft- und die (ehem.) Gewerbeertragertragsteuer.  Die Einkommen- und Körperschaftsteuer sind Personensteuern. Die (ehem.) Gewerbeertragertragsteuer eine Sachsteuer.
 
 
 
Wikipedia fasst die nicht unter den Begriff Ertragsteuern (einschließlich USt) fallenden betrieblichen Steuern unter dem Begriff ''Kostensteuern'' zusammen.<ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Kostensteuern Wikipedia, Stichwort: Kostensteuern], abgefragt 10.12.2022.</ref> Dies dürfte auf älterer betriebswirtschaftlicher Literatur beruhen und ist m.E. terminologisch unexakt, da z.B. die [[Umsatzsteuer]] eine Durchlaufposition und keinen Kostenfaktor darstellt.
 
 
 
<u>Steuerarten und Rechtsquellen:</u>
 
{| class="wikitable"
 
|-
 
!  !! colspan="2" | Gesetz / Erlass
 
|-
 
! Steuer !! Österreich !! Deutschland
 
|-
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer Einkommensteuer]
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuergesetz_1988 EStG 1988] [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570] <br> EStR 2000 [https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1]
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland) (d)EStG] [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html] <br> [https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer-Richtlinien EStR] (vgl. EStH 2020 [https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2020/home.html])
 
|-
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Körperschaftsteuer Körperschaftsteuer]
 
| KStG 1988 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004569] <br> KStR 2013 [https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e3s1]
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaftsteuer_(Deutschland) (d)KStG] [https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/index.html] <br> KStDVO (vgl. [https://ksth.bundesfinanzministerium.de/ksth/2022/home.html KStH 2022])
 
|-
 
| Gewerbesteuer
 
| 1994 abgeschafft
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_(Deutschland) (d)GewStG] [https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/index.html]
 
|-
 
| <!-- [Wiki Steuer] -->
 
| <!-- [wiki Gesetz Ö] [RIS] <br> Richtlinie [RIS] -->
 
| <!-- [wiki Gesetz D] [RIS] <br> Richtlinie [RIS] -->
 
|-
 
|}
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
* ''Einkommensteuer''
 
:* Kanduth-Kristen u.a.: "Jakom Einkommensteuergesetz 2024", Linde 2024;
 
:* Doralt / Kirchmayr / Mayr / Zorn: „Kommentar zum EStG“, Online-Ressource Stand 22. Liefe-rung, LexisNexis 2021;
 
:* Herrmann / Heuer / Raupach: „Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz“, Verlag Schmidt 2004 (bis Ergänzungslieferung 213);
 
 
 
* ''Körperschaftsteuer''
 
:* Kofler u.a.: "Körperschaftsteuergesetz", Linde 2022;
 
:* Herrmann / Heuer / Raupach: „Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz“, Verlag Schmidt 2004 (bis Ergänzungslieferung 213);
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Ertragsteuer Ertragsteuer bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19242/ertragsteuern/ Ertragsteuer bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer Einkommensteuer bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einkommensteuer-36673 Einkommensteuer bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19161/einkommensteuer/ Einkommensteuer bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Körperschaftsteuer Körperschaftsteuer bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/koerperschaftsteuer-40741 Körperschaftsteuer bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19898/koerperschaftsteuer/ Körperschaftsteuer bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_(Deutschland) Gewerbesteuer (Deutschland) bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewerbesteuer-36315 Gewerbesteuer bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19500/gewerbesteuer/ Gewerbesteuer bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
 
 
 
=== Verkehrsteuer ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Verkehrsteuer]], [[Umsatzsteuer]] ändern. -->
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
'''Verkehrsteuer''' bezeichnet Steuern, die an Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs anknüpfen. Steuergegenstand ist ein Verkehrsakt, also ein Vorgang im Rahmen einer Tauschbeziehung. <ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verkehrsteuern-47932 Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Verkehrsteuern], abgefragt 10.12.2022.</ref>
 
 
 
<u>Steuerarten und Rechtsquellen:</u>
 
{| class="wikitable"
 
|-
 
!  !! colspan="2" | Gesetz / Erlass
 
|-
 
! Steuer !! Österreich !! Deutschland
 
|-
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer Umsatzsteuer] (USt)
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_(%C3%96sterreich) UStG 1994] [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004873] <br> UStR  2000 [https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e4s1]
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_(Deutschland) (d)UStG] [https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html] <br> (d)UStAE bei ([https://usth.bundesfinanzministerium.de/usth/2020-2021/home.html USt-Handbuch]
 
|-
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer Grunderwerbsteuer]
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(%C3%96sterreich) GrEStG] [https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/309/P0/NOR30000020] <br> [https://www.bmf.gv.at/dam/bmfgvat/services/publikationen/BMF-BR-ST-ImmobilienSteuern-2017-barrierefrei.pdf BMF Handbuch "Immobilien undSteuern"]
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland) (d)GrEStG] [https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/index.html] <!-- <br> Richtlinie (bei [RIS Handbuch] -->
 
|-
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalverkehrsteuer Kapitalverkehrsteuer]
 
| <ref>In Österreich werden die Wertpapiersteuer (seit 1995), die Börsenumsatzsteuer (seit 1.10.2000) und die Gesellschaftsteuer (ab 2016) nicht mehr erhoben. Vgl. [https://www.wko.at/service/steuern/Kapitalverkehrsteuern_-_Die_Gesellschaftssteuer.html WKO.at, Stichwort: Kapitalverkehrsteuern], abgefragt 11.12.2022.</ref>
 
| <ref>In Deutschland wurden aufgrund des Kapitalverkehrsteuergesetzes bis Ende 1990 eine Börsenumsatzsteuer und bis Ende 1991 eine Gesellschaftsteuer erhoben. Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalverkehrsteuer Wikipedia, Stichwort: Kapitalverkehrsteuer], abgefragt 10.12.2022.</ref>
 
|-
 
| <!-- [Wiki Steuer] -->
 
| <!-- [wiki Gesetz Ö] [RIS] <br> Richtlinie [RIS] -->
 
| <!-- [wiki Gesetz D] [RIS] <br> Richtlinie [RIS] -->
 
|-
 
| <!-- [Wiki Steuer] -->
 
| <!-- [wiki Gesetz Ö] [RIS] <br> Richtlinie [RIS] -->
 
| <!-- [wiki Gesetz D] [RIS] <br> Richtlinie [RIS] -->
 
|-
 
|}
 
 
 
Zu den Verkehrsteuern zählt auch der [https://de.wikipedia.org/wiki/Zoll_(Abgabe) Zoll].
 
 
 
Die '''Umsatzsteuer (USt)''' ist eine Bundessteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen. Die maßgebliche Bestimmung das UStG 1994 basiert auf der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem aktuell in der Fassung vom 1.1.2024.
 
 
 
<!-- <u>Literatur</u>
 
-->
 
<u>Weblinks</u>
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsteuer Verkehrsteuer bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_(%C3%96sterreich) Umsatzsteuer (Österreich) bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/umsatzsteuer-49603 Umsatzsteuer bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20891/umsatzsteuer/ umsatzsteuer bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
 
 
 
* [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02006L0112-20240101 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem bei EUR-Lex], abgefragt 14.7.2024;
 
 
 
=== Verbrauchsteuer ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Verbrauchsteuer]] ändern. -->
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
'''Verbrauchsteuern''' belasten den Verbrauch bestimmter Güter und Dienstleistungen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsteuer_(Deutschland) Wikipedia, Stichwort: Verbrauchsteuer (Deutschland)], abgefragt 10.12.2022.</ref> Sie können ''mengenmäßig'' (zB Alkoholsteuer, Mineralölsteuer) oder ''wertmäßig'' (zB Getränkesteuer) festgelegt werden.<ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verbrauchsteuern-49950 Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Verbrauchsteuern], abgefragt 10.12.2022.</ref>
 
 
 
Die wichtigsten Verbrauchsteuern wurden EU-weit harmonisiert:
 
 
 
<u>Steuerarten und Rechtsquellen:</u>
 
{| class="wikitable"
 
|-
 
!  !! colspan="2" | Gesetz / Erlass
 
|-
 
! Steuer !! Österreich !! Deutschland
 
|-
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Mineral%C3%B6lsteuer Mineralölsteuer]
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Mineral%C3%B6lsteuer_(%C3%96sterreich) MineralölsteuerG] [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004908] <br> Arbeitsrichtlinie Mineralölsteuer (VS-1110 - VS-1130) [https://findok.bmf.gv.at/findok/richtlinien(suche:Standardsuche)]
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Energiesteuergesetz_(Deutschland) EnergiesteuerG] [https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/index.html] <!-- <br> Richtlinie [RIS] -->
 
|-
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Tabaksteuer Tabaksteuer]
 
| TabaksteuerG [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004877] <!-- <br> Richtlinie [RIS] -->
 
| [https://de.wikipedia.org/wiki/Tabaksteuer_(Deutschland) TabaksteuerG] [https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/index.html] <!-- <br> Richtlinie [RIS] -->
 
|-
 
| <!-- [Wiki Steuer] -->
 
| <!-- [wiki Gesetz Ö] [RIS] <br> Richtlinie [RIS] -->
 
| <!-- [wiki Gesetz D] [RIS] <br> Richtlinie [RIS] -->
 
|-
 
|}
 
 
 
Weitere Verbrauchssteuern sind:
 
* Alkoholsteuer
 
* Biersteuer (Wein, Sekt sind steuerpflichtig, Steuersatz 0%)
 
 
 
<!-- <u>Literatur</u>
 
-->
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchssteuer Verbrauchssteuer bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsteuer_(Deutschland) Verbrauchsteuer (Deutschland) bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verbrauchsteuern-49950 Verbrauchsteuerbei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20980/verbrauchsteuern/ Verbrauchsteuerbei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.wko.at/aussenwirtschaft/welche-waren-fallen-unter-die-verbrauchssteuer Welche Waren fallen unter die Verbrauchssteuer? bei WKO], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://www.wko.at/aussenwirtschaft/verbrauchsteuern-auf-alkohol--mineraloele-und-tabakwaren Verbrauchsteuern auf Alkohol, Mineralöle und Tabakwaren bei WKO], abgefragt 14.7.2024;
 
 
 
=== Vermögensteuer ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Substanzsteuer]], [[Vermögensteuer]] ändern. -->
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
Bei '''Substanz(Vermögen-)steuer''' ist der Besteuerungsgegenstand eine Bestandsgröße.
 
 
 
Die Bemessungsgrundlage kann eine ''Bruttogröße'', d.h. vor Abzug von Schulden, (z.B. Grundsteuer) oder eine ''Nettogröße'' (z.B. Vermögensteuer oder Gewerbekapitalsteuer).
 
*)<!-- ergänzen -->
 
<!-- <u>Steuerarten und Rechtsquellen:</u>
 
{| class="wikitable"
 
|-
 
!  !! colspan="2" | Gesetz / Erlass
 
|-
 
! Steuer !! Österreich !! Deutschland
 
|-
 
| [Wiki Steuer]
 
| [wiki Gesetz Ö] [RIS] <br> Richtlinie [RIS]
 
| [wiki Gesetz D] [RIS] <br> Richtlinie [RIS]
 
|-
 
| [Wiki Steuer]
 
| [wiki Gesetz Ö] [RIS] <br> Richtlinie [RIS]
 
| [wiki Gesetz D] [RIS] <br> Richtlinie [RIS]
 
|-
 
|} -->
 
 
 
Wichtige Steuern sind:
 
* Periodische Substanzsteuern
 
:* die Vermögensteuer (abgeschafft)
 
:* die Grundsteuer
 
:* die Kraftfahrzeugsteuer
 
* Aperiodische Substanzsteuern
 
:* die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
 
 
 
<!-- <u>Literatur</u>
 
-->
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Substanzsteuer Substanzsteuer bei Wikipedia], abgefragt 14.7.2024;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/substanzsteuern-44686 Substanzsteuern bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 14.7.2024;
 
 
 
== Steuertarif ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Durchschnittsteuersatz]], [[Grenzsteuersatz]], [[Steuertarif]] ändern. -->
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
Der '''Steuertarif''' beschreibt die Höhe des Steuerbetrages in Abhängigkeit von der [https://de.wikipedia.org/wiki/Bemessungsgrundlage_(Steuerrecht) Steuerbemessungsgrundlage].<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Steuertarif Wikipedia, Stichwort: Steuertarif], abgefragt 25.6.2023.</ref>
 
 
 
Dabei können folgende Tarife unterschieden werden:
 
* ''proportionaler Tarif:'' Der Prozentsatz bleibt immer gleich ([https://de.wikipedia.org/wiki/Flat_Tax Flat Tax]).
 
* ''progressiver Tarif:'' Der Prozentsatz steigt mit wachsendem Einkommen.
 
* ''degressiver Tarif:'' Der Prozentsatz sinkt.
 
 
 
Ein progressiver Tarif führt im Zusammenhang mit der [[Inflation]] zur [https://de.wikipedia.org/wiki/Kalte_Progression kalten Progression]].
 
 
 
Steuersätze:
 
* ''Durchschnittsteuersatz'': gibt das Verhältnis von Steuerbetrag zur Bemessungsgrundlage an.
 
* ''Grenzsteuersatz'': gibt an wie hoch die Steuer für einen zusätzlich verdienten Euro ist.
 
* ''Eingangssteuersatz'': der den niedrigsten Grenzsteuersatz angibt,
 
* ''Spitzensteuersatz'': der den höchstmöglichen Grenzsteuersatz beschreibt.
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Steuertarif Steuertarif bei Wikipedia], abgefragt 25.6.2023;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuertarif-45897 Steuertarif bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 25.6.2023;
 
 
 
== Steuern im Rechnungswesen ==
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]'' -->
 
''siehe auch-> [[Jahresabschluss]], [[Kontenrahmen]]''
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
Steuern können zu [[Erfolg]]sauswirkungen haben oder nur [[Durchlaufposten]] sein. Erstere finden sich sowohl in der GVR als auch in der Bilanz. Letztere nur in der Bilanz. Die folgende Aufstellungen bezieht sich auf die Gliederung nach § 224 [https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/1897/219/P224/NOR40181521] bzw. 231 UGB[https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/1897/219/P231/NOR40167658] sowie den [[Kontenrahmen|Einheitskontenrahmen]].
 
 
 
'''Steuern finden sich in der [[Gewinn-Verlust-Rechnung]]:'''
 
* ''Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge ([[Gesamtkostenverfahren|GKV]] Z. 6b bb)''<ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 231 Rz. 144</ref>
 
:* <u>Konto 650-659 (Gesetzlicher Sozialaufwand Arbeiter / Angestellte):</u> zB Arbeitgeberanteile; *) <!-- 650 – 659 Gesetzlicher Sozialaufwand für Arbeiter und Angestellte Hier werden alle an die Sozialversicherungsträger abzuführenden Sozialaufwendungen (Arbeitgeberanteile) einschließlich des Beitrages nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und des Wohnbauförderungsbeitrages erfasst. -->
 
:* <u>Konto 660-669 (lohn- / gehaltsabhängige Abgaben und Pflichtbeiträge):</u> zB Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), U-Bahn-Abgabe in Wien, Ausgleichstaxe nach Behinterteneinstellgesetz; *) <!-- 660 – 669 Lohn- und gehaltsabhängige Abgaben und Pflichtbeiträge Auf diesen Konten werden alle sonstigen vom Entgelt abhängigen Abgaben und Pflichtbeiträge erfasst. Zu diesen gehören vor allem der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, die Kommunalsteuer, die Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Abgabe) sowie die Behindertenausgleichstaxe.
 
 
 
Lohnsteuerbeträge, die ausnahmsweise nicht von den Dienstnehmern einbehalten werden (z.B. Nachforderungen anlässlich von Lohnsteuerprüfungen, die nicht auf die Arbeitnehmer überwälzt werden können), sind auf den Konten 600 – 639 zu erfassen. -->
 
 
 
* ''Steuern, sofern sie nicht unter Z 18 fallen (GKV Z. 8)''<ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 231 Rz. 168</ref>
 
:* <u>Konto 710 – 714 (mit den [[Umsatzerlös]]en verbundene Steuern):</u> zB [[Verkehrsteuer]]n, [[Verbrauchsteuer]]n; *)<!-- 710 – 714 Mit den Umsatzerlösen verbundene Steuern: Hier werden die mit den Umsatzerlösen verbundenen Verkehr- und Verbrauchsteuern erfasst. Soweit diese nicht in den Umsatzerlösen enthalten sind, sondern von diesen abgesetzt werden (vgl. die Erläuterungen zu den Konten 400 – 449), sind hier auch die mit den Umsatzerlösen direkt verbundenen Steuererträge zu verbuchen, d.h. mit den entsprechenden Steueraufwendungen zu saldieren. -->
 
:* <u>Konto 715 – 718 (sonstige Steuern und mit Steuern in Zusammenhang stehende Aufwendungen):</u> zB Grundsteuer *)<!-- 715 – 718 Sonstige Steuern und mit Steuern in Zusammenhang stehende Aufwendungen: Hier werden jene Steuern erfasst, die weder zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Kontengruppe 84) noch zu den entgeltabhängigen Abgaben (Konten 660 – 669) gehören und auch nicht als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind, nicht für Kraftfahrzeuge anfallen (Konten 732 – 733) und nicht mit den Umsatzerlösen verbunden sind (Konten 710 – 714). Es sind dies vor allem Gebühren nach dem Gebührengesetz und vermögensabhängige Steuern (z.B. Grundsteuer).
 
 
 
Hier zu erfassen sind auch Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Steuern stehen. Dazu gehören vor allem abgabenrechtliche Nebenansprüche (z.B. Verspätungs- oder Säumniszuschläge).
 
 
 
Die von Werbeunternehmen in Rechnung gestellten Anzeigen- und Ankündigungsabgaben sind auf den Konten 765 – 767 zu erfassen.
 
 
 
Gebühren für direkte Gegenleistungen der öffentlichen Hand wie Müllabfuhr- und Kanalgebühren sind nicht unter den sonstigen Steuern zu erfassen. -->
 
 
 
* ''Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (GKV Z. 18, [[Umsatzkostenverfahren|UKV]] Z. 17)'' <ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 234</ref>
 
:* <u>Konto 840 – 849 (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag): </u> zB [[Körperschaftsteuer]] (KSt), [[Kapitalertragsteuer]] (KESt) <small>nur wenn von Unternehmen zu tragen,<ref>Wie zB für bezogende Dividenden, vgl. Hirschler (2019), § 234, Rz. 2</ref> nicht für [[Ausschüttungen]]</small>, nicht [[Einkommensteuer]], diese wird über Entnahme verrechnet, [[Gewerbesteuer|Gewerbeertragsteuer]] (GwSt)<ref>In Österreich 1994 aufgehoben.</ref>  *)<!-- 840 – 849 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Auf diesen Konten dürfen grundsätzlich nur jene gewinnabhängigen Steuern verbucht werden, die das Unternehmen als Steuerschuldner zu entrichten hat. Bei Kapitalgesellschaften ist dies in erster Linie die Körperschaftsteuer. Für die Erfassung auf diesem Konto kommen auch ausländische Steuern, die mit inländischen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag vergleichbar sind, wie z.B. nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer, ausländische Körperschaftsteuer bei ausländischer Betriebsstätte oder doppelt ansässiger Körperschaft oder die deutsche Gewerbe(ertrag)steuer bei einer deutschen Betriebsstätte, in Frage.
 
 
 
Mitglieder einer Unternehmensgruppe i.S.d. § 9 KStG haben hier die Steuerumlage an den Gruppenträger zu verbuchen. Der Gruppenträger ist abgabenrechtlicher
 
Schuldner der Steuer auf das Gruppenergebnis und hat daher auch die Steuer auf die zugerechneten Ergebnisse der Gruppenmitglieder zu erfassen, ebenso die Steuerumlage von den Gruppenmitgliedern.
 
 
 
Steuernachzahlungen und -gutschriften, die Bildung und Auflösung nicht bestimmungsgemäß verwendeter Ertragsteuerrückstellungen sowie die Bildung und Auflösung latenter Steuern sind auch hier zu erfassen.
 
 
 
Steuern, die für Dritte abgeführt werden (z.B. Lohnsteuer der Dienstnehmer und KESt), sind nicht auf diesen Konten zu erfassen, weil die Steuerschuldnerschaft nicht beim Unternehmen liegt.
 
 
 
Nicht auf diesen Konten zu erfassen sind auch abgabenrechtliche Nebenansprüche wie z.B. Verspätungszuschläge, Beschwerde- und Anspruchszinsen. Derartige Nebenansprüche sind je nach ihrem inhaltlichen Charakter auf den Konten 715 – 718 (Sonstige Steuern und mit Steuern in Zusammenhang stehende Aufwendungen) oder auf den Konten 830 – 832 (Zinsen und ähnliche Aufwendungen) zu erfassen. -->
 
 
 
* ''sonstige Steuern (GKV Z. 21, UKV Z. 20)'' <ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 231, Rz. 262</ref>
 
: Steuern, Abgaben und öffentliche Gebühren, die nicht in der btrieblichen Sphäre berücksichtigt wurden und keine Steuern vom Ertrag darstellen.
 
 
 
'''Steuern finden sich in der [[Bilanz]]:'''
 
* ''sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände'' (Akt/2/B/4)<ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 224 Rz. 45.</ref>
 
:* <u>Konto 250 – 259 (Forderungen aus der Abgabenverrechnung):</u> zB Vorsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Umsatzsteuerguthaben, aktivierte [[Körperschaftsteuer]] bzw. [[Kapitalertragsteuer]]; *)<!-- 25 Forderungen aus der Abgabenverrechnung
 
– aus der Umsatzsteuerverrechnung: Auf diesen Konten werden alle (auch noch nicht verrechenbare) Vorsteuern erfasst. Für die einzelnen Vorsteuerarten (Inland, innergemeinschaftlicher Erwerb, Steuerlastumkehr, Einfuhrumsatzsteuer) werden zweckmäßigerweise eigene Konten angelegt.
 
 
 
Vorsteuern, die wegen des Zusammenhangs mit unecht steuerbefreiten Umsätzen teilweise nicht abziehbar sind, werden einfachheitshalber zunächst auf einem eigenen Konto in dieser Kontengruppe erfasst. Die abziehbaren Teile dieser Vorsteuern sind auf das Konto „Verrechenbare Vorsteuern“, die nicht abziehbaren Teile auf die entsprechenden Bestands- bzw. Aufwandskonten zu übertragen.
 
 
 
– aus der sonstigen Verrechnung: In der Kontengruppe 25 sind die Quartalsvorauszahlungen für die Körperschaftsteuer zu erfassen. Im Zuge der Jahresabschlusserstellung ist der errechnete Steueraufwand gegenzubuchen. Ein Überschuss der Vorauszahlungen ist auf ein Forderungskonto, ein passiver Saldo auf ein Steuerrückstellungskonto (Konto 302) zu übertragen.
 
 
 
Die von einem Einzelunternehmer bzw. von Gesellschaftern einer Personengesellschaft geleisteten Einkommensteuer(voraus)zahlungen sind auf Privat- bzw. Verrechnungskonten (Konten 960 – 969) zu erfassen. -->
 
 
 
* ''Aktive latente Steuern'' (Akt/2/D)<ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 224 Rz. 53a.</ref>
 
:* <u>Konto 298 (Aktive latente Steuern)</u>
 
 
 
* ''Steuerrückstellungen'' (Pass/B/3)<ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 224 Rz. 85.</ref>
 
 
 
:* <u>Konto 302 (Steuerrückstellungen)</u>
 
:* <u>Konto 303 (Rückstellungen für latente Steuern)</u> *)<!-- 302 – 303 Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen sind nach Bedarf zu untergliedern. Eine sich gemäß § 198 Abs. 9 UGB ergebende Steuerbelastung ist als Rückstellung für passive latente Steuern gesondert zu erfassen (Konto 303). -->
 
 
 
* ''sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern'' (Pass/C/8)<ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 224 Rz. 99.</ref>
 
:* <u>Konto 350–359 (Verbindlichkeiten aus Steuern):</u> Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-Zahllast, [[Zoll]]; *)<!-- 350 – 359 Verbindlichkeiten aus Steuern
 
Hiezu gehören sämtliche Steuern und Abgaben, die Gebietskörperschaften geschuldet werden, wie z.B. Körperschaftsteuer und andere Ertragsteuern, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kommunalsteuer, Gebühren und Verkehrsteuern, Zölle.
 
 
 
Die einzelnen Umsatzsteuerarten (z.B. für Inlandsumsätze, innergemeinschaftlichen Erwerb, Einfuhr aus Drittstaaten) werden zweckmäßigerweise auf eigenen Konten erfasst. Die Salden der verrechenbaren Vorsteuern und der errechneten Umsatzsteuer werden auf das in dieser Gruppe geführte Konto Umsatzsteuer-Zahllast übertragen.
 
 
 
Der Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt (Zahlungen und Rückzahlungen) sowie sämtliche Gutschriften und Belastungen durch das Finanzamt werden auf dem Konto Finanzamt gebucht, dessen Saldo mit dem der Buchungsmitteilungen des Finanzamtes übereinstimmen muss. -->
 
 
 
* ''sonstige Verbindlichkeiten, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit'' (Pass/C/8)<ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 224 Rz. 99.</ref>
 
:* <u>Konto 360–369 (Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit):</u> zB Krankenkassen; *)<!-- 360 – 369 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit Hierzu gehören insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsanstalten (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil), Arbeitsstiftungen und Pensions- und Unterstützungskassen sowie Verbindlichkeiten aus betrieblicher Altersversorgung und aus Gruppenversicherungen. -->
 
 
 
* ''Eigenkapital'' (Pass/A), <ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), 198 Abs. 1 Rz. 11 ff, § 224 Rz. 54 ff.</ref>
 
:* <u>Konto 960 – 969 (Privat- und Verrechnungskonten bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften):</u> [[Einkommensteuer]]
 
 
 
== Steuern in der Unternehmensbewertung ==
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
Das folgende Kapitel befasst sich mit der Frage welche Auswirkungen die Steuern auf die [[Unternehmensbewertung]] haben. Dabei wird folgende Einteilung getroffen:
 
 
 
* Ertragsteuern: dabei wird unterschieden zwischen
 
:* [[Steuer#Unternehmenssteuer|Unternehmenssteuern]] und den
 
:* [[Steuer#persönliche Ertragsteuer|persönlichen Ertragsteuern]];
 
* [[Steuer# Sonstige Steuern (incl. USt)|sonstige Steuern]] (inkl. USt).
 
 
 
Die Unterscheidung zwischen Unternehmenssteuer und persönlichen Ertragsteuern ist nur bei [[juristische Person|juristischen Personen]] mit den Steuern KSt und KESt möglich. Bei [[Einzelunternehmen]] und [[Personengesellschaft]]en fällt einheitlich ESt an.
 
 
 
=== Unternehmenssteuer ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Unternehmenssteuer]] ändern. -->
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]'' -->
 
''siehe auch-> [[Körperschaftssteuer]]''
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
Die '''Unternehmenssteuern''' sind jene [[Ertragssteuer]]n, die durch den Betrieb des Unternehmens bedingt sind.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 83.</ref> Eventuell sind steuerliche [[Verlustvortrag|Verlustvorträge]] zu beachten.
 
 
 
=== persönliche Ertragsteuer ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Persönliche Ertragsteuer]] ändern. -->
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]'' -->
 
''siehe auch-> [[Kapitalertragssteuer]]''
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
Die '''persönlichen Ertragsteuern''' sind jene Steuern die bei der [[Entnahme]] / [[Ausschüttung]] der Gewinne an den Eigner anfallen.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 83.</ref> Sie sind Gegenstand einer eventuellen [[Steuervereinfachung]].
 
 
 
=== Sonstige Steuern (incl. USt) ===
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
Die [[Umsatzsteuer]] hat in der Regel einen [[Durchlaufpost|Durchlaufcharakter]]. Die anderen Steuern stellen eine Aufwandsposition dar.
 
 
 
== Steuervereinfachung in der Unternehmensbewertung ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Nachsteuerbetrachtung]], [[Steuervereinfachung]], [[Vorsteuerbetrachtung]] ändern. -->
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]'' -->
 
''siehe auch-> [[Besteuerungsäquivalenz]]''
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
;Nachsteuerbetrachtung
 
'''Nachsteuerbetrachtung''': Entsprechend dem Grundsatz der [[Besteuerungsäquivalenz]] sind [[Ertragssteuern]] ([[Unternehmenssteuer]]n und [[Persönliche Ertragssteuer|persönliche Ertragssteuern]] sowohl bei den [[finanzieller Überschuss|finanziellen Überschüssen]] als auch beim [[Diskontierungszinssatz]] zu berücksichtigen.
 
 
 
Grundsätzlich ist nach persönlichen Steuern zu bewerten.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 83.</ref>
 
 
 
Die Nachsteuerbetrachtung bringt viele Probleme mit sich: Das [[Tax-CAPM]] ist anzuwenden, und Entscheidungen betreffend die Höhe der persönlichen Einkommensteuer sind zu treffen. Die Praxis löst dieses Problem oftmals, indem alle Steuern (beim Ertrag/Cashflow und den Zinsen) außer Ansatz bleiben. Diese führte zu einem falschen Ergebnis, da das CAPM den Zinssatz nach Körperschaftsteuer, jedoch vor persönlicher Steuer ergibt.<ref>Hager (2014), S. 1127 uVa Vgl. KFS/BW 1 Rz. 109.</ref>
 
 
 
;Vorsteuerbetrachtung:
 
Bei der '''Steuervereinfachung''' geht es um die Weglassung der [[persönliche Ertragssteuer|persönlichen Ertragssteuer]] bei den [[finanzieller Überschuss|finanziellen Überschüssen]] als auch beim [[Diskontierungszinssatz]]. Dabei sind in Österreich, Deutschland bzw. internationale Herangehensweisen zu beachten.
 
 
 
=== Steuervereinfachung in Östereich ===
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
Bei der Steuervereinfachung ist zwischen [[Kapitalgesellschaft]]en einerseits und andererseits [[Einzelunternehmen]] und [[Personengesellschaft]]en andererseits zu unterscheiden.
 
 
 
Bei ''Kapitalgesellschaften'' kann vereinfachend eine Bewertung vor Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuer vorgenommen werden.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 84.</ref> Dies war schon im alten Fachgutachten KFS/BW 1 (2006) zulässig.
 
 
 
''Einzelunternehmen und Personengesellschaften'' können vereinfachend wie eine Kapitalgesellschaft bewertet werden (d. h. mit Abzug von fiktiver Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer gem. Rz. 83 des Fachgutachtens, aber auch vereinfachend nur durch Abzug von fiktiver Körperschaftsteuer gem. Rz. 84 des Fachgutachtens).<ref>Vgl. Hager (2014), S. 1127.</ref>
 
 
 
Dadurch sollte die Anwendung des [[Tax-CAPM]] nicht notwendig sein. Sofern es im Einzelfall erforderlich sein, ist kann auch in Österreich die deutschen Vorgehensweisen in Analogie angewandt werden.<ref>Hager (2014), S. 1127 uVa Kaden/Purtscher/Wirth, RWZ 2014/48.</ref>
 
 
 
=== Steuervereinfachung in Deutschland ===
 
''Hauptartikel-> [[Typisierung]]''
 
<!-- * Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
In Deutschland wird von der konkreten Steuerbemessung abgegangen und Typisierungen vorgenommen.
 
 
 
Bei der '''mittelbaren Typisierung''' wird die Annahme getroffen, dass die Nettozuflüsse aus dem Bewertungsobjekt und der Alternativinvestition in ein Aktienportfolio auf der Anteilseignerebene einer vergleichbaren persönlichen Besteuerung unterliegen, so dass auf die explizite Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern verzichtet wird.<ref>Ihlau / Duscha (2019), S. 99 uVa IDW S 1, Rz. 30.</ref>
 
 
 
Die mittelbare Typisierung kommt bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte im Rahmen unternehmerischer Initiativen zur Anwendung. Damit wird die mittelbare Typisierung insbesondere bei Kaufpreisverhandlungen, Fairness Opinions, Zuführungen von Eigen- oder Fremdkapital, Sacheinlagen (einschließlich der Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens), Börsengängen, Management Buy Out und Kreditwürdigkeitsprüfungen angewandt.426 Bei diesen Bewertungsanlässen steht die kapitalmarktorientierte Informationsfunktion der Bewertung im Vordergrund. Gleichzeitig wird damit vor dem Hintergrund der international üblichen Bewertungen vor persönlichen Ertragsteuern der Internationalisierung der Kapitalmärkte Rechnung getragen.<ref>Ihlau / Duscha (2019), S. 99.</ref>
 
 
 
Bei der '''unmittelbaren Typisierung''' erfolgt die Bewertung aus der Perspektive einer inländisch unbeschränkt steuerpflichtigen [[natürliche Person|natürlichen Person]] als [[Eigner|Anteilseigner]]. Bei dieser Typisierung sind demgemäß zur unmittelbaren Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern sachgerechte Annahmen zu deren Höhe sowohl bei den finanziellen Überschüssen als auch beim Kapitalisierungszinssatz zu treffen.<ref>Vgl. IDW S 1, Rz.31.</ref>
 
 
 
=== Steuervereinfachung international ===
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
International ist eine Bewertung nach [[Unternehmenssteuern]] und vor [[persönliche Ertragsteuer|persönlichen Ertragsteuern]] üblich.
 
 
 
=== mm ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
''<u>alt </u>''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u>eigene </u>''
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 10.12.2022.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 10.12.2022.
 
</ref>
 
 
 
== Transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen ==
 
''Hauptartikel-> [[Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen]]''
 
''siehe auch-> [[Transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen]], [[Tax Amortization Benefit]] (TAB)''
 
<!-- * Synonyme: ''[[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
Während [[Transaktionskosten]] und [[transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen]] bei der Ermittlung eines [[subjektiver Unternehmenswert|subjektiven Unternehmenswerts]] zu berücksichtigen sind, ist dies bei der Ermittlung eines [[objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswerts]] nur dann geboten, wenn sich dieses Erfordernis aus rechtlichen Vorgaben oder aus dem Auftrag ergibt.
 
 
 
== Steuerabwehr ==
 
''Hauptartikel-> [[Steuerabwehr]]''
 
<!-- * Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
'''Steuerabwehr''' ist ein Sammelbegriff für alle Formen der sich an verschiedenen Stellen des Wirtschaftskreislaufs abspielenden Bemühungen von Steuerpflichtigen, einer ihnen auferlegten [[Steuer]] wirksam zu begegnen.<ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerabwehr-41943 Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Steuerabwehr], abgefragt 10.7.2024.</ref>
 
 
 
{| class="wikitable"
 
|-
 
! legale Arten !! ilegale Arten
 
|-
 
| [[Steuereinholung]]
 
| [[Steuerumgehung]]
 
|-
 
| [[Steuerüberwälzung]]
 
| [[Steuerhinterziehung]]
 
|-
 
| [[Steuervermeidung]]
 
|
 
|-
 
| colspan="2"| [[Steuerflucht]]
 
|-
 
|}
 
 
 
== Literatur ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
=== Gesetz ===
 
 
 
=== Erlässe ===
 
 
 
=== Fachgutachten ===
 
 
 
* KFS/BW 1 Rz.
 
* IDW S1 Rz.
 
 
 
=== Fachliteratur ===
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
 
 
* Bachl (2018),
 
* Drukarczyk / Schüler (2016),
 
* Fleischer / Hüttemann (2015),
 
Ihlau / Duscha (2019),
 
* Mandl / Rabel (1997),
 
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A
 
* WPH-Edition (2018), Rz. A
 
 
 
=== Judikatur ===
 
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
 
 
* Hager: ''"Ermittlung und Bedeutung von Ratings"'', [[Datei:Rating.pdf]], Stand Okt. 2022;
 
* Hager: ''"Brutto- oder Nettounternehmenswert"'', [[Datei:Bto-Nto-UW.pdf]], Stand Juni 2022;
 
* Hager: ''"Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung"'', [[Datei:Grundsätze-UBW.pdf]], Stand Mai 2022;
 
* Hager: ''Äquivalenzprinzipien'', [[Datei:Äquivalenz.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
 
* Hager: ''"Shareholder Value"'', [[Datei:Shareholdervalue.pdf]], Stand Nov. 2021;
 
* Hager: ''"Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung"'', [[Datei:Haftung.pdf]], Stand Aug. 2021;
 
* Hager: ''"Geldflussrechnung"'', [[Datei:CF-Kapfluss.pdf]], Stand Aug. 2021;
 
* Hager: ''Anschaffungs- und Herstellungskosten'', [[Datei:AHK.pdf]], Stand Mai 2021;
 
* Hager: ''"Fiktive Anschaffungskosten"'', [[Datei:Fiktive AK.pdf]], Stand März 2021;
 
* Hager: ''"Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung"'', [[Datei:GA-vereinfach.pdf]], Stand März 2021;
 
* Hager: ''Bewertung von Personengesellschaften'', [[Datei:PersGes-UBW.pdf]], Stand Dez. 2020;
 
* Hager: ''Anteilsbewertung - Personengesellschaften'', [[Datei:PersGes-ABW.pdf]], Stand Dez. 2020;
 
* Hager: ''Bewertungsobjekt'', [[Datei:Bewertungsobjekt.pdf]], Stand Okt. 2020;
 
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Okt. 2020;
 
* Hager: ''"Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet"'', [[Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf]], Stand Aug. 2020;
 
* Hager: ''"Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung"'', [[Datei:VEWV-Berechn.pdf]], Stand Juli 2020;
 
* Hager: ''"Ermittlung des Unternehmerlohns"'', [[Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf]], Stand Mai 2019;
 
* Hager: ''"Liquidationswert"'', [[Datei:Liquidationswert.pdf]], Stand Februar 2019;
 
* Hager: ''Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Stand Juni 2018;
 
* Hager: ''Objektivierter vs. subjektiver Wert'', [[Datei:Obj-Subj.pdf]], Stand Jan. 2018;
 
* Hager: ''Cash-Flow'', [[Datei:Cash-Flow.pdf]], Stand Aug. 2017;
 
* Hager: ''Geldwertänderung'', [[Datei:Inflation.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
 
* Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Risiko.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015;
 
* Hager: ''Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse'', Basisseminar BFA, [[Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf]], Stand August 2020;
 
* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
 
* Hager: ''Im Steuerrecht relevane Werte'', Basisseminar BFA, [[Datei:Welche Werte.pdf]], Stand September 2015 '''nicht mehr aktuell''';
 
* Hager: ''Wozu braucht man Unternehemensbewertung'', Basisseminar BFA, [[Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf]], Stand September 2015;
 
* Hager: ''Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 „Unternehmensbewertung“ vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform'', [[Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf]], Stand Jan. 2015;
 
* Hager: ''Markenrechtsbewertung'', [[Datei:Wertmarke.pdf]], Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
 
 
 
=== Folien ===
 
 
 
* Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, [[Datei:VWT 2019.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, [[Datei:UBW-Basis(2016).pdf]], Stand Oktober 2016
 
* Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, [[Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, [[Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, [[Datei:UBW-Basis 2013.pdf]], Stand Februar 2013
 
* Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, [[Datei: Wertmarke-Präsentation.pdf]]
 
 
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]],
 
[[Liste der verwendeten Literatur]],
 
[[Liste englische Fachausdrücke]],
 
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]],
 
[[Liste der verwendeten Formeln]]''
 
 
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Steuer
 
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerklassifikation-42671
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 10.12.2022;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 10.12.2022;
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
 
 
<nowiki>
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]
 
</nowiki>
 
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== Alt ==
 
 
 
== Weblinks ==
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Steuer Steuer bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerrecht Steuerrecht bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
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[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]]
 
[[Kategorie:Bilanzkennzahl]]
 
[[Kategorie:internationale Bilanzierung]]
 
[[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
[[Kategorie:Wert]]
 
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== <s>Übertrag</s> ==
 

Aktuelle Version vom 20. Juli 2024, 05:00 Uhr

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