Marktwert des Fremdkapitals: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Marktwert des (verzinslichen) Fremdkapitals''' entspricht bei marktkonformer Verzinsung in der Regel dem Nominalwert des Fremdkapitals. Wird das Fremdkapital niedriger oder höher verzinst, als es dem Marktzins entspricht, ergibt sich der Marktwert des Fremdkapitals aus den mit dem Marktzins diskontierten Zahlungen an die Fremdkapitalgeber.<ref>Rz. 40 KFS BW 1</ref>
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Der '''Marktwert des (verzinslichen) Fremdkapitals, FK*''' entspricht bei marktkonformer Verzinsung in der Regel dem Nominalwert des Fremdkapitals. Wird das Fremdkapital niedriger oder höher verzinst, als es dem Marktzins entspricht, ergibt sich der Marktwert des Fremdkapitals aus den mit dem Marktzins diskontierten Zahlungen an die Fremdkapitalgeber.<ref>KFS BW 1 Rz. 40.</ref> <ref>Ein Beispiel zur Umrechnung findet sich bei Bachl (2018), S. 55.</ref>
  
 
Dabei ist zu beachten, dass der Klammerausdruck verzinslich nur klarstellt, es gibt keinen Unterschied zwischen Marktwert des verzinslichen Fremdkapitals und Marktwert des Fremdkapitals.
 
Dabei ist zu beachten, dass der Klammerausdruck verzinslich nur klarstellt, es gibt keinen Unterschied zwischen Marktwert des verzinslichen Fremdkapitals und Marktwert des Fremdkapitals.
  
 
Zwischen den Passivposten die bei der Ermittlung des [[Free Cash Flow]]s und jenen die beim Marktwert des Fremdkapitals berücksichtigt werden, besteht ein Ausschlussverhältnis. Kein Passiva darf in beiden Positioen berücksichtigt werden, oder unberücksichtigt bleiben.
 
Zwischen den Passivposten die bei der Ermittlung des [[Free Cash Flow]]s und jenen die beim Marktwert des Fremdkapitals berücksichtigt werden, besteht ein Ausschlussverhältnis. Kein Passiva darf in beiden Positioen berücksichtigt werden, oder unberücksichtigt bleiben.
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== Fremdkapital ==
 
== Fremdkapital ==
  
Fremdkapital:<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), 213</ref>
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Das [[Fremdkapital]] umfasst:<ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), 213.</ref>
 
* "normale" verzinsliche Finanzverbindlichkeiten (i.d.R. lang- und kurzfristige Bankverbindlichkeiten)  
 
* "normale" verzinsliche Finanzverbindlichkeiten (i.d.R. lang- und kurzfristige Bankverbindlichkeiten)  
* Leasing- und  
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Leasing Leasing]- und  
 
* langfristige verzinste Personalrückstellungen (i.d.R. Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeld-Rückstellungen)  
 
* langfristige verzinste Personalrückstellungen (i.d.R. Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeld-Rückstellungen)  
 
* Intercompany-Verbindlichkeiten, die über den normalen Umfang des operativen Geschäfts hinausgehen und Finanzierungscharakter aufweisen (Hinweise hierfür können bspw. ungewöhnlich lange Zahlungsziele sein),  
 
* Intercompany-Verbindlichkeiten, die über den normalen Umfang des operativen Geschäfts hinausgehen und Finanzierungscharakter aufweisen (Hinweise hierfür können bspw. ungewöhnlich lange Zahlungsziele sein),  
 
* Verbindlichkeiten aus cash-pooling u.v.m.  
 
* Verbindlichkeiten aus cash-pooling u.v.m.  
Im Rahmen der Bilanzanalyse ist auf diese Positionen besonderes Augenmerk zu richten, da diese nicht deutlich als Verbindlichkeiten mit Finanzierungscharakter ausgewiesen, sondern zum Teil unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (mit verbundenen Unternehmen) oder unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst werden.<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), 213</ref>
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Im Rahmen der Bilanzanalyse ist auf diese Positionen besonderes Augenmerk zu richten, da diese nicht deutlich als Verbindlichkeiten mit Finanzierungscharakter ausgewiesen, sondern zum Teil unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (mit verbundenen Unternehmen) oder unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst werden.<ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), 213.</ref>
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Die ''langfristige Personalrückstellungen'' (Abfertigungen, Pensionen) erfordern eine Aufsplittung der Pensionszusage in eine Zinskomponente und eine reine Personalkostenkomponente. Die Zinskomponente darf bei Ableitung der Free Cash Flows des fiktiv unverschuldeten Unternehmens nicht berücksichtigt werden. In der Praxis werden aber die Personalrückstellungen oftmals zur Gänze dem Leistungsbereich und nicht (wie theoretisch richtig) dem Finanzierungsbereich zugeordnet. <ref>Vgl. Bachl (2018), 65.</ref>
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Weiters sind auch Verpflichtungen aus ''Finanzierungsleasingverträgen'' (unabhängig von der Darstellung im handelsrechtlichen Jahresabschluss) dem Finanzierungsbereich zuzuordnen. <ref>Vgl. Bachl (2018), 65.</ref>
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Für die Beurteilung der Marktüblichkeit der Konditionen sind nicht nur Zinsen, sondern auch alle mit der Fremdkapitalbeschaffung verbundenen einmaligen und laufenden Nebenkosten der Kapitalbeschaffung zu beachten.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), S. 213 unter Verweis auf Mandl/Rabel (1997), S. 327.</ref>
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Entsprechen die aktuellen Konditionen den marktüblichen Forderungen, entspricht der Buchwert dem Marktwert des Fremdkapitals. Liegen die aktuellen Konditionen unter / über dem marktüblichen Niveau, ist der Marktwert durch Diskontierung der zukünftig erwarteten Zahlungen (Zinsen und Tilgung) mit der marktüblichen Verzinsung zu bestimmen.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), S. 213 unter Verweis auf Damodaran (2006), S. 72 ff.</ref> Insbesondere bei durch die öffentliche Hand geförderten Krediten kann der Nominalwert (Buchwert) vom Marktwert des Fremdkapitals abweichen.
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Zunächst wird auf Basis der Annuitätenformel die Annuität des geförderten Darlehens berechnet.
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Danach wird mit marktüblichem Zinssatz umgerechnet:
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Vom ''(Brutto-)Fremdkapital'' sind liquide Mittel sowie zinstragende Aktivposten bzw. Aktivposten mit Finanzierungscharakter (bspw. Wertpapiere des Anlage- oder Umlaufvermögens, Darlehensforderungen o.Ä.) in Abzug zu bringen. Bei den ''liquiden Mitteln'' ist allerdings zu unterscheiden, ob bzw. inwieweit diese dem operativem Betrieb zugerechnet werden müssen (bspw. Wechselgeld in Automaten, erhaltene Anzahlungen), d.h. "Betriebsmittel" darstellen und damit nicht entzogen werden können, ohne Zahlungsunfähigkeit auszulösen oder ob es sich dabei um den operativen Mindestbestand übersteigendes excess cash
 
Vom ''(Brutto-)Fremdkapital'' sind liquide Mittel sowie zinstragende Aktivposten bzw. Aktivposten mit Finanzierungscharakter (bspw. Wertpapiere des Anlage- oder Umlaufvermögens, Darlehensforderungen o.Ä.) in Abzug zu bringen. Bei den ''liquiden Mitteln'' ist allerdings zu unterscheiden, ob bzw. inwieweit diese dem operativem Betrieb zugerechnet werden müssen (bspw. Wechselgeld in Automaten, erhaltene Anzahlungen), d.h. "Betriebsmittel" darstellen und damit nicht entzogen werden können, ohne Zahlungsunfähigkeit auszulösen oder ob es sich dabei um den operativen Mindestbestand übersteigendes excess cash
handelt - nur dieses darf in Abzug gebracht werden.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), 213</ref>
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handelt - nur dieses darf in Abzug gebracht werden.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), 213.</ref>
  
Im Rahmen der Bestimmung des ''Marktwerts des Fremdkapitals'' ist zu prüfen, inwieweit die tatsächlichen Konditionen als "marktüblich" anzusehen sind; wobei hier nicht nur Zinsen, sondern auch alle mit der Fremdkapitalbeschaffung verbundenen einmaligen und laufenden Nebenkosten der Kapitalbeschaffung zählen.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), 213</ref>
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Im Rahmen der Bestimmung des ''Marktwerts des Fremdkapitals'' ist zu prüfen, inwieweit die tatsächlichen Konditionen als "marktüblich" anzusehen sind; wobei hier nicht nur Zinsen, sondern auch alle mit der Fremdkapitalbeschaffung verbundenen einmaligen und laufenden Nebenkosten der Kapitalbeschaffung zählen.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), 213.</ref>
 
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* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 181
 
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 181
<s>Den Marktwert des Fremdkapitals erhält man, indem die Cashflows an die Fremdkapitalgeber mit einem das Risikopotential dieser Zahlungsströme widerspiegelnden Zinssatz diskontiert werden[5]. In der Bewertungspraxis wird bei Vorliegen marktgerechter Fremdkapitalzinsen des Unternehmens regelmäßig auf den Buchwert des Fremdkapitals als geeignete Größe für den Marktwert abgestellt.</s>
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<s>Den Marktwert des Fremdkapitals erhält man, indem die Cashflows an die Fremdkapitalgeber mit einem das Risikopotential dieser Zahlungsströme widerspiegelnden Zinssatz diskontiert werden[5]. In der Bewertungspraxis wird bei Vorliegen marktgerechter Fremdkapitalzinsen des Unternehmens regelmäßig auf den Buchwert des Fremdkapitals als geeignete Größe für den Marktwert abgestellt.</s> -->
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* [[Kapitalstrukturrisiko]],
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* Abzugsposition bei den [[Bruttoverfahren]] und
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* [[Finanzierungspolitik]].
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== Unterschied betriebsnotwendige Kapital ==
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Das in der [[Kostenrechnung]] und der [[Jahresabschlussanalyse]] verwendete betriebsnotwendige Kapital unterscheidet sich vom Marktwert des Fremdkapitals.
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* Details siehe [[betriebsnotwendiges Kapital]]
  
<s>''siehe auch-> [[]]''</s> -->
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Das [https://de.wikipedia.org/wiki/Abzugskapital Abzugskapital] der Kostenrechnung hat für den Marktwert des Fremdkapital keine Bedeutung.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
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=== Gesetz ===
 
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=== Fachgutachten ===
 
=== Fachgutachten ===
* Rz. 40 KFS/BW 1 (2014)
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* KFS/BW 1 Rz. 40;
* Rz. 133 IDW S1 (2008)
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* IDW S1 Rz. 133;
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
  
* Aschauer / Purtscher (2011), lll,213
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* Aschauer / Purtscher (2011), 111, 213;
* Fleischer / Hüttemann (2015), 256
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* Bachl (2018), 65;
* Mandl / Rabel (1997), 326 ff
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* Fleischer / Hüttemann (2015), 256;
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 181
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* Mandl / Rabel (1997), 326 ff;
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* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 181;
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* Hager: ''"Brutto- oder Nettounternehmenswert"'', [[Datei:Bto-Nto-UW.pdf]], Stand Juni 2022;
  
->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
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->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]''
 
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[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

Aktuelle Version vom 26. Oktober 2022, 06:27 Uhr

Kurzinfo!

Der Marktwert des (verzinslichen) Fremdkapitals, FK* entspricht bei marktkonformer Verzinsung in der Regel dem Nominalwert des Fremdkapitals. Wird das Fremdkapital niedriger oder höher verzinst, als es dem Marktzins entspricht, ergibt sich der Marktwert des Fremdkapitals aus den mit dem Marktzins diskontierten Zahlungen an die Fremdkapitalgeber.[1] [2]

Dabei ist zu beachten, dass der Klammerausdruck verzinslich nur klarstellt, es gibt keinen Unterschied zwischen Marktwert des verzinslichen Fremdkapitals und Marktwert des Fremdkapitals.

Zwischen den Passivposten die bei der Ermittlung des Free Cash Flows und jenen die beim Marktwert des Fremdkapitals berücksichtigt werden, besteht ein Ausschlussverhältnis. Kein Passiva darf in beiden Positioen berücksichtigt werden, oder unberücksichtigt bleiben.

siehe auch-> Marktwert des Gesamtkapitals, Marktwert des Eigenkapitals

Fremdkapital

Das Fremdkapital umfasst:[3]

  • "normale" verzinsliche Finanzverbindlichkeiten (i.d.R. lang- und kurzfristige Bankverbindlichkeiten)
  • Leasing- und
  • langfristige verzinste Personalrückstellungen (i.d.R. Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeld-Rückstellungen)
  • Intercompany-Verbindlichkeiten, die über den normalen Umfang des operativen Geschäfts hinausgehen und Finanzierungscharakter aufweisen (Hinweise hierfür können bspw. ungewöhnlich lange Zahlungsziele sein),
  • Verbindlichkeiten aus cash-pooling u.v.m.

Im Rahmen der Bilanzanalyse ist auf diese Positionen besonderes Augenmerk zu richten, da diese nicht deutlich als Verbindlichkeiten mit Finanzierungscharakter ausgewiesen, sondern zum Teil unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (mit verbundenen Unternehmen) oder unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst werden.[4]

Die langfristige Personalrückstellungen (Abfertigungen, Pensionen) erfordern eine Aufsplittung der Pensionszusage in eine Zinskomponente und eine reine Personalkostenkomponente. Die Zinskomponente darf bei Ableitung der Free Cash Flows des fiktiv unverschuldeten Unternehmens nicht berücksichtigt werden. In der Praxis werden aber die Personalrückstellungen oftmals zur Gänze dem Leistungsbereich und nicht (wie theoretisch richtig) dem Finanzierungsbereich zugeordnet. [5]

Weiters sind auch Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverträgen (unabhängig von der Darstellung im handelsrechtlichen Jahresabschluss) dem Finanzierungsbereich zuzuordnen. [6]

Umrechnung

Für die Beurteilung der Marktüblichkeit der Konditionen sind nicht nur Zinsen, sondern auch alle mit der Fremdkapitalbeschaffung verbundenen einmaligen und laufenden Nebenkosten der Kapitalbeschaffung zu beachten.[7]

Entsprechen die aktuellen Konditionen den marktüblichen Forderungen, entspricht der Buchwert dem Marktwert des Fremdkapitals. Liegen die aktuellen Konditionen unter / über dem marktüblichen Niveau, ist der Marktwert durch Diskontierung der zukünftig erwarteten Zahlungen (Zinsen und Tilgung) mit der marktüblichen Verzinsung zu bestimmen.[8] Insbesondere bei durch die öffentliche Hand geförderten Krediten kann der Nominalwert (Buchwert) vom Marktwert des Fremdkapitals abweichen.

Zunächst wird auf Basis der Annuitätenformel die Annuität des geförderten Darlehens berechnet.

[math] R = FK_b \cdot q_e^N \cdot \frac{q_e -1}{q_e^N -1}[/math]

Danach wird mit marktüblichem Zinssatz umgerechnet:

[math] FK_m = R \cdot \frac{q_m^N -1}{i_m \cdot q_m^N} [/math]

Im Einzelnen bedeutet

[math] FK_b [/math] Buchwert Fremdkapital
[math] FK_m [/math] Marktwert Fremdkapital
[math] i_m [/math] marktüblichen Zinssatz
[math] N [/math] (Rest)Laufzeit
[math] q_e [/math] Barwertfaktor auf Basis des effektiven (tatsächlicher) Zinssatzes
[math] q_m [/math] Barwertfaktor auf Basis des marktüblichen Zinssatz
[math] R [/math] jährliche Annuität

Liquide Mittel

Vom (Brutto-)Fremdkapital sind liquide Mittel sowie zinstragende Aktivposten bzw. Aktivposten mit Finanzierungscharakter (bspw. Wertpapiere des Anlage- oder Umlaufvermögens, Darlehensforderungen o.Ä.) in Abzug zu bringen. Bei den liquiden Mitteln ist allerdings zu unterscheiden, ob bzw. inwieweit diese dem operativem Betrieb zugerechnet werden müssen (bspw. Wechselgeld in Automaten, erhaltene Anzahlungen), d.h. "Betriebsmittel" darstellen und damit nicht entzogen werden können, ohne Zahlungsunfähigkeit auszulösen oder ob es sich dabei um den operativen Mindestbestand übersteigendes excess cash handelt - nur dieses darf in Abzug gebracht werden.[9]

Im Rahmen der Bestimmung des Marktwerts des Fremdkapitals ist zu prüfen, inwieweit die tatsächlichen Konditionen als "marktüblich" anzusehen sind; wobei hier nicht nur Zinsen, sondern auch alle mit der Fremdkapitalbeschaffung verbundenen einmaligen und laufenden Nebenkosten der Kapitalbeschaffung zählen.[10]

Bedeutung

Unterschied betriebsnotwendige Kapital

Das in der Kostenrechnung und der Jahresabschlussanalyse verwendete betriebsnotwendige Kapital unterscheidet sich vom Marktwert des Fremdkapitals.

Das Abzugskapital der Kostenrechnung hat für den Marktwert des Fremdkapital keine Bedeutung.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 40;
  • IDW S1 Rz. 133;

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), 111, 213;
  • Bachl (2018), 65;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 256;
  • Mandl / Rabel (1997), 326 ff;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 181;

Unterlage(n)

->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. KFS BW 1 Rz. 40.
  2. Ein Beispiel zur Umrechnung findet sich bei Bachl (2018), S. 55.
  3. Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), 213.
  4. Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), 213.
  5. Vgl. Bachl (2018), 65.
  6. Vgl. Bachl (2018), 65.
  7. Aschauer / Purtscher (2011), S. 213 unter Verweis auf Mandl/Rabel (1997), S. 327.
  8. Aschauer / Purtscher (2011), S. 213 unter Verweis auf Damodaran (2006), S. 72 ff.
  9. Aschauer / Purtscher (2011), 213.
  10. Aschauer / Purtscher (2011), 213.