Risikozuschlagsmethode: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ermittlung des Risikozuschlages ist beim [[Objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswert]] <u>ausschließlich</u> auf Basis [[Kapitalmarkttheorie|kapitalmarkttheoretischer Modelle]] zulässig.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 101.</ref>
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Beim [[Subjektiver Unternehmenswert|subjektiven Unternehmenswert]] sind für das [[Ertragswertverfahren]] auch individuellen Verhältnisse und Vorgaben zulässig.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 50 und Hager (2014a), S. 1128.</ref>
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Aktuelle Version vom 30. Oktober 2024, 04:35 Uhr

Kurzinfo!

Bei der Risikozuschlagsmethode (Zinszuschlagsmethode) wird das erhöhte Risiko durch Zuschläge beim Diskontierungszinssatz berücksichtigt.

Sie stellt ein Verfahren zur Verdichtung der Unsicherheit dar.

siehe auch-> Sicherheitsäquivalenzmethode

Bedeutung

Die Risikozuschlagsmethode ist national und international gebräuchlich.[1]

Risikozuschlag

Durch den Risikozuschlag auf den Basiszinssatz (sicherer Zinssatz) wird die Vergleichbarkeit von Bewertungsobjekt und sicherer Anlage hergestellt.

Zuschlagermittlung:

Die Ermittlung des Risikozuschlages ist beim objektivierten Unternehmenswert ausschließlich auf Basis kapitalmarkttheoretischer Modelle zulässig.[2]

Beim subjektiven Unternehmenswert sind für das Ertragswertverfahren auch individuellen Verhältnisse und Vorgaben zulässig.[3]

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 100 f;
  • IDW S1 Rz. 89 f;

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 85ff,
  • Bachl (2018), S. 38,
  • Ballwieser (2011), S. 81,
  • Mandl / Rabel (1997), S. 226ff
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 321,

Unterlage(n)

  • Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. KFS/BW 1 Rz. 100.
  2. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 101.
  3. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 50 und Hager (2014a), S. 1128.