Wirtschaftstreuhänder: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Wirtschaftstreuhänder''' bezeichnet:
 
Der Begriff '''Wirtschaftstreuhänder''' bezeichnet:
* den [[Gutachter]]: Zu unrecht wird in der Literatur oft statt Gutachter vom Wirtschaftstreuhänder gesprochen, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
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* den [[Gutachter]]:  
* '''besser:''' Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;  
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:Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;  
* den freien Beruf des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftstreuh%C3%A4nder Wirtschaftstreuhänders], diese sind in Österreich in der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]] zusammengeschlossen.
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* den freien Beruf des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftstreuh%C3%A4nder Wirtschaftstreuhänders] (nunmehr [https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberater Steuerberater] bzw. [https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer])
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:diese sind in Österreich in der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]] (nunmehr [[Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer]]) zusammengeschlossen.
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Mit der Namensänderung der Kammer wurde auch der Begriff Wirtschaftstreuhänder nicht mehr offiziell verwendet.
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Aktuelle Version vom 13. November 2021, 06:18 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Begriff Wirtschaftstreuhänder bezeichnet:

Der Wirtschaftstreuhänder wird in der Literatur als Synonym für den Gutachter verwendet, da die Fachgutachten nur für diesen verbindlich sind;
diese sind in Österreich in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (nunmehr Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) zusammengeschlossen.

Mit der Namensänderung der Kammer wurde auch der Begriff Wirtschaftstreuhänder nicht mehr offiziell verwendet.

siehe auch-> Berater (Begriff)