Bewertungszweck: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bewertungszweck#Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks|Wertermittlung]] und die [[Gutachter#Funktion|Funktion der Gutachters]] maßgeblich.<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f</ref>
 
[[Bewertungszweck#Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks|Wertermittlung]] und die [[Gutachter#Funktion|Funktion der Gutachters]] maßgeblich.<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f</ref>
  
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Die Fachgutachten unterscheiden:<ref>Rz. 15 KFS/BW 1 (2014)</ref>
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Die Fachgutachten unterscheiden:<ref>KFS/BW 1 Rz. 15.</ref>
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* [[Objektivierter Unternehmenswert]]
 
* [[Subjektiver Unternehmenswert]]
 
* [[Subjektiver Unternehmenswert]]
* [[Objektivierter Unternehmenswert]]
 
 
* [[Schiedswert]]
 
* [[Schiedswert]]
  
== Bedeutung ==
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Die Fachliteratur orientiert sich an den [[Funktionale Unternehmensbewertung|Funktionen der Unternehmensbewertung]]:
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* [[Hauptfunktion (Unternehmensbewertung)|Hauptfunktionen]] ([[Entscheidungsfunktion|Entscheidungs-]], [[Vermittlungsfunktion|Vermittlungs-]] und [[Argumentationsfunktion]]) sowie
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* [[Nebenfunktion (Unternehmensbewertung)|Nebenfunktionen]] ([[Informationsfunktion|Informations-]], [[Steuerbemessungsfunktion|Steuerbemessungs-]] und [[Vertragsgestaltungsfunktion]])
  
=== Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks ===
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== Wertfindungszweck ==
Die Aufgabenstellung für die Unternehmensbewertung ist allein aus dem mit der Bewertung verbundenen [[Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks|Zweck]] abzuleiten. Dieser bestimmt die Vorgangsweise bei der Unternehmensbewertung, insbesondere die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens und die Annahmen hinsichtlich Planung und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse.<ref>Rz. 22 KFS/BW1 (2014)</ref>
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Wertfindungszweck]] ändern. -->
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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=== Funktion des Gutachters ===
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In der [[vereinfachte Wertfindung|vereinfachten Wertfindung]] nach KFS/BW1 E5 (2017) wird der Bewertungszweck als '''Wertfindungszweck''' bezeichnet. Ansonsten bestehen keine Unterschiede.
  
Diese bestimmt sich in Österreich aus dem Bewertungszweck.
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== Literatur ==
 
== Literatur ==
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=== Fachgutachten ===
 
=== Fachgutachten ===
* Rz. 15 – 21 KFS/BW 1 (2014)
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* RZ. 9,10 u 41 IDW S1 (2008)
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* KFS/BW 1 Rz. 15 ff;
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* IDW S1 Rz. 17;
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
* Aschauer / Purtscher (2011), S. 100ff
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<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> -->
* Hager: Grundbegriffe, S. 3f
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* Moxter (1990), S. 5
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* Aschauer / Purtscher (2023), S. 94 ff;
* WP-Handbuch II (2014), Tz. A 45
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* Bachl (2018), S. 11 ff;
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* Fleischer / Hüttemann (2015), S. 57 ff;
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* Ihlau / Duscha (2019), S. 36 ff;
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* Mandl / Rabel (1997), S. 15 ff;
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* Mandl / Rabel (2006), S. 102;
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* Moxter (1990), S. 5 ff;
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* Rabel (2010);
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* WPH-Edition (2018), Tz. A 71;
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=== Unterlage(n) ===
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* Hager: ''Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung'', [[Datei:BewAZ.pdf]], Stand Nov. 2023, S. 5 ff;
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* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Okt. 2020, S. 4 f;
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* Hager: ''Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung'', [[Datei:Grundsätze-UBW.pdf]], Stand Mai 2022, S. 3 f;
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* Hager: ''Objektivierter vs. subjektiver Wert'', [[Datei:Obj-Subj.pdf]], Stand Sep. 2023;
  
<!--=== Judikatur ===-->
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<!-- === Folien ===
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''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]]''
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<!-- , [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste englische Fachausdrücke]],
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[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
  
 
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 10. März 2024, 08:18 Uhr

Der Bewertungszweck stellt die systematische Zusammenfassung von Bewertungsanlässen dar.[1] Die Vielzahl von möglichen Bewertungsanlässen werden aus systematischen Gründen zu Bewertungszwecken zusammengefasst. Diese sind für die Wertermittlung und die Funktion der Gutachters maßgeblich.[2]

Der Bewertungsanlass und der daraus abgeleitete Bewertungszweck sind im Gutachten anzuführen, damit dieses nachvollziehbar ist.

siehe auch-> Bewertungsprozess, Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Ein Gutachten, das für den falschen Bewertungszweck erstellt wurde, ist unter Umständen nicht aussagekräftiger als eines, das vom falschen Stichtag ausgeht.

Bedeutung

Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Hauptartikel-> Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Die Aufgabenstellung für die Unternehmensbewertung ist allein aus dem mit der Bewertung verbundenen Zweck abzuleiten. Dieser bestimmt die Vorgangsweise bei der Unternehmensbewertung, insbesondere die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens und die Annahmen hinsichtlich Planung und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse.[3]

Funktion des Gutachters

Die Funktion des Gutachters bestimmt sich in Österreich aus dem Bewertungszweck.

Arten

Die Fachgutachten unterscheiden:[4]

Die Fachliteratur orientiert sich an den Funktionen der Unternehmensbewertung:

Wertfindungszweck

In der vereinfachten Wertfindung nach KFS/BW1 E5 (2017) wird der Bewertungszweck als Wertfindungszweck bezeichnet. Ansonsten bestehen keine Unterschiede.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 15 ff;
  • IDW S1 Rz. 17;

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. 94 ff;
  • Bachl (2018), S. 11 ff;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 57 ff;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. 36 ff;
  • Mandl / Rabel (1997), S. 15 ff;
  • Mandl / Rabel (2006), S. 102;
  • Moxter (1990), S. 5 ff;
  • Rabel (2010);
  • WPH-Edition (2018), Tz. A 71;

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Hager: Grundbegriffe, S. 3
  2. vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f
  3. KFS/BW 1 Rz. 22.
  4. KFS/BW 1 Rz. 15.

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur