Objektiver Wert: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * verkürzt den Unternehmenswert entsprechen der [[Geschichte_der_Unternehmensbewertung#Objektive_Unternehmensbewertung|Theorie der objektiven Unternehmensbewertung]] | ||
+ | * verkürzt und falsch den [[Objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswert]] | ||
+ | * als Synonym den [[Ordentlicher Preis|ordentlichen Preis]] |
Aktuelle Version vom 30. März 2018, 07:03 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der objektive Wert bezeichnet:
- den objektiven (ordentlichen) Wert eines Vermögensgegenstandes
- verkürzt den Unternehmenswert entsprechen der Theorie der objektiven Unternehmensbewertung
- verkürzt und falsch den objektivierten Unternehmenswert
- als Synonym den ordentlichen Preis