Verkehrswert (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen
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* die Ermittlung des ordentlichen Preises durch Ermittlung eines [[Marktwert]]es | * die Ermittlung des ordentlichen Preises durch Ermittlung eines [[Marktwert]]es | ||
− | * den im | + | * den im [[Verkehrswert (LBG)|Liegenschaftsbewertungsgesetz]] normierten Wert |
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Aktuelle Version vom 14. April 2021, 05:41 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Verkehrswert bezeichnet:
- ein Synonym für den ordentlichen Preis, das ist der Verkehrswert und
- die Ermittlung des ordentlichen Preises durch Ermittlung eines Marktwertes
- den im Liegenschaftsbewertungsgesetz normierten Wert
Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur