Ertragswert: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „------------- ''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.'' ------------- Der '''Ertragswe…“)
 
(Hinweis Erlässe)
 
(6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 5: Zeile 5:
  
 
Der '''Ertragswert''' bezeichnet:
 
Der '''Ertragswert''' bezeichnet:
* den [[Zukunftserfolgswert]]
+
* den [[Zukunftserfolgswert]] (in diesem Sinne auch beim [[Teilwert#Teilwert-Ermittlung_Unternehmensanteile|Teilwert]] in den EStR gebraucht)
* das Ergebnis eines [[Ertragswertverfahrens]]
+
* das Ergebnis eines [[Ertragswertverfahren]]s (Ermittlung: [[Zukunftsorientierung|zukunftsorientiert]])
 +
* den vom Ertrag abhängigen Teil eines [[Mittelwertverfahren]]s ([[Berliner Verfahren|Berliner-]], [[Schweizer Verfahren|Schweizer-]], [[Wiener Verfahren]]) (Ermittlung: [[Vergangenheitsorientierung|vergangenheitsorientiert]])
  
<!--[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
+
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]]''
-->
+
 
 +
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 +
[[Kategorie:Wert]]

Aktuelle Version vom 5. Dezember 2020, 06:38 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Ertragswert bezeichnet:

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe