Arbeitspapiere: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Fachliteratur)
K
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Seite aus [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Arbeitspapiere_.2824.2.2019.29]] lö'''
 
'''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite'''
 
 
'''Kurzinfo!'''  
 
'''Kurzinfo!'''  
  
 
+
Die '''Arbeitspapiere''' dienen der Dokumentation, der vom Gutachter verwendeten [[Bewertungsdaten|Ausgangsdaten]], Informationen der [[Unternehmensleitung]], die von ihm selbst ermittelten und beigeschafften Bewertungsparameter sowie deren Quellen, die durchgeführten [[Planplausibilisierung|Plausibilitätskontrollen]], möglicherweise angestellten Alternativberechnungen und natürlich auch die genaue Ableitung des [[Bewertungsergebniss]]es.<ref>Vgl.  Bachl (2018), S. 78</ref> Weiters dokumentieren sie auch den Umfang der geleisteten Arbeit.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153</ref>
Die '''Arbeitspapiere''' dienen der Dokumentation, der vom Gutachter verwendeten [[Bewertungsdaten|Ausgangsdaten]], Informationen der [[Unternehmensleitung]], die von ihm selbst ermittelten und beigeschafften Bewertungsparameter sowie deren Quellen, die durchgeführten [[Plausibilitätskontrollen, möglicherweise angestellten Alternativberechnungen und natürlich auch die genaue Ableitung des Bewertungsergebnisses.<ref>Vgl.  Bachl (2018), S. 78</ref> Weiters dokumentieren sie auch den Umfang der geleisteten Arbeit.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153</ref>
 
  
 
Bei der Anlage von Arbeitspapieren sind die berufsüblichen Grundsätze zu beachten.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153</ref> Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Weitergabe ([[Geheimhaltung]]).  
 
Bei der Anlage von Arbeitspapieren sind die berufsüblichen Grundsätze zu beachten.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153</ref> Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Weitergabe ([[Geheimhaltung]]).  
  
Sofern in die Arbeitspapiere Einsicht genommenwerden kann dienen sie auch der [[Nachvollziehbarkeit]] des [[Bewertungsergebnis]]ses.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153</ref>
+
Sofern in die Arbeitspapiere Einsicht genommen werden kann, dienen sie auch der [[Nachvollziehbarkeit]] des [[Bewertungsergebnis]]ses.<ref>Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153</ref>
  
 
''siehe auch-> [[Dokumentationsfunktion]]''
 
''siehe auch-> [[Dokumentationsfunktion]]''
Zeile 20: Zeile 17:
 
=== Fachgutachten ===
 
=== Fachgutachten ===
  
* KFS/BW 1 (2014) Rz. 153
+
* KFS/BW 1 Rz. 153;
* IDW S1 (2008) Rz. 173
+
* IDW S1 Rz. 173;
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
  
* Bachl (2018), S. 78
+
* Bachl (2018), S. 78;
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 592
+
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 592;
 +
 
 
<!--=== Judikatur ===
 
<!--=== Judikatur ===
 
-->
 
-->
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
=== Unterlage(n) ===
  
* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA,  
+
* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
  
 
<!--=== Folien ===
 
<!--=== Folien ===
Zeile 40: Zeile 37:
 
<!--== Weblinks ==
 
<!--== Weblinks ==
 
-->
 
-->
 +
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
<!--[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
+
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
-->
 

Aktuelle Version vom 4. September 2024, 05:44 Uhr

Kurzinfo!

Die Arbeitspapiere dienen der Dokumentation, der vom Gutachter verwendeten Ausgangsdaten, Informationen der Unternehmensleitung, die von ihm selbst ermittelten und beigeschafften Bewertungsparameter sowie deren Quellen, die durchgeführten Plausibilitätskontrollen, möglicherweise angestellten Alternativberechnungen und natürlich auch die genaue Ableitung des Bewertungsergebnisses.[1] Weiters dokumentieren sie auch den Umfang der geleisteten Arbeit.[2]

Bei der Anlage von Arbeitspapieren sind die berufsüblichen Grundsätze zu beachten.[3] Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Weitergabe (Geheimhaltung).

Sofern in die Arbeitspapiere Einsicht genommen werden kann, dienen sie auch der Nachvollziehbarkeit des Bewertungsergebnisses.[4]

siehe auch-> Dokumentationsfunktion

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 153;
  • IDW S1 Rz. 173;

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 78;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 592;

Unterlage(n)

  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur


Einzelnachweise

  1. Vgl. Bachl (2018), S. 78
  2. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153
  3. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153
  4. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153