Unternehmerlohn: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Unternehmerlohn''' bezeichnet das kalkulatorische Entgelt für die Arbeitsleistung des [[Unternehmer]]s für seine Arbeitsleistung.
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Der '''Unternehmerlohn''' bezeichnet das kalkulatorische Entgelt des Unternehmers'''link?, ev besser Eigentümers''' für seine Arbeitsleistung.
 
  
 
== Bedeutung ==
 
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Der Unternehmerlohn dient der [[Arbeitseinsatzäquivalenz]] und somit der Vergleichbarkeit des [[Bewertungsobjekt]]es ([[Unternehmen]]) '''ev lö''' mit eienr sicheren Investitionsalternative '''link'''.
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Der Unternehmerlohn dient der [[Arbeitseinsatzäquivalenz]] und somit der Vergleichbarkeit des [[Bewertungsobjekt]]es mit eiener sicheren Investitionsalternative.
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Im Gesellschaftsvertrag ist dafür oft eine [[Tätigkeitsvergütung]] vorgesehen, die mit dem Unternehmerlohn nicht übereinstimmen muss.
  
 
== Ermittlung  ==
 
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Vergleichsbasis können sein:
 
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* Eigengeschäftsführung: Verdienst der dem tatsächlichen Geschäftsführer angemessen ist, bzw. den dieser bei einem anderen Unternehmen erzielen könnte.
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* ''Eigengeschäftsführung'': Verdienst der dem tatsächlichen Geschäftsführer angemessen ist, bzw. den dieser bei einem anderen Unternehmen erzielen könnte.
* Fremdgeschäftsführung: Verdienst den ein fremder Dritter für die Geschäftsführung verlangen würde.
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* ''Fremdgeschäftsführung'': Verdienst den ein fremder Dritter für die Geschäftsführung verlangen würde.
  
Maßgeblich ist der Bruttoaufwand, inklusive Gehaltsnebenkosten.
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== Berechnungsdaten ==
 
== Berechnungsdaten ==
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Die aufgefundenen Daten sind zum Teil widersprüchlich und sind in freiere Beweiswürdigung zu würdigen.
 
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# Untersuchungen in der Fachliteratur<ref>Vgl. Unterlage (Ermittlung des Unternehmerlohns)</ref>
 
# Untersuchungen in der Fachliteratur<ref>Vgl. Unterlage (Ermittlung des Unternehmerlohns)</ref>
 
# Jobbörsen im Internet
 
# Jobbörsen im Internet
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# Gehaltsrechner der Frauenministerin
 
# Gehaltsrechner der Frauenministerin
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# Karlsruher Tabelle
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# Interne Vergleiche
 
# Karrierekompass der Arbeiterkammer
 
# Karrierekompass der Arbeiterkammer
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# Seifenformel
 
# Seifenformel
  
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=== Daten von Branchenverbänden ===
 
=== Daten von Branchenverbänden ===
 
Dazu sind auffindbar:
 
Dazu sind auffindbar:
* perfakta.SH e. V.  – Handwerk in Zahlen: Unternehmerlohn 2013 38.000 bis 48.000 (Vgl. Weblink'''link'''
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* perfakta.SH e. V.  – Handwerk in Zahlen ([https://www.perfakta.de/ www.perfakta.de]) - Unternehmerlohn 2013 38.000 bis 48.000  
* Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) Unternehmerlohn 52.000 bis 98.800  
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* Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH, [https://www.lgh.nrw/index.php www.lgh.nrw]) - Unternehmerlohn 52.000 bis 98.800  
 
* WKO - Wirtschaftskraft KMU: Unternehmerlohn 35.674 <ref>[https://news.wko.at/news/oesterreich/wirtschaftskraft-kmu2018.pdf www.news.wko.at/news/oesterreich/wirtschaftskraft-kmu2018.pdf], abgefragt: 19.5.2019. Querschnitt über alle Branchen und Größen!
 
* WKO - Wirtschaftskraft KMU: Unternehmerlohn 35.674 <ref>[https://news.wko.at/news/oesterreich/wirtschaftskraft-kmu2018.pdf www.news.wko.at/news/oesterreich/wirtschaftskraft-kmu2018.pdf], abgefragt: 19.5.2019. Querschnitt über alle Branchen und Größen!
 
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=== Untersuchungen in der Fachliteratur ===</s>
 
  
 
=== Jobbörsen im Internet ===
 
=== Jobbörsen im Internet ===
  
 
Auffindbar sind nur aktuelle offene Stellen. Eine historische Suche kann über ein Internet-Archiv-Suchmaschine (zB [https://web.archive.org/web/ Wayback] versucht werden.
 
Auffindbar sind nur aktuelle offene Stellen. Eine historische Suche kann über ein Internet-Archiv-Suchmaschine (zB [https://web.archive.org/web/ Wayback] versucht werden.
* [http://www.gehaltsvergleich.com/ www.gehaltsvergleich.com] (Vgl. Weblink'''link'''
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* [http://www.gehaltsvergleich.com/ www.gehaltsvergleich.com]
* [https://www.gehalt.de/ www.gehalt.de] (Vgl. Weblink'''link'''
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=== Gehaltsrechner der Frauenministerin ===
 
=== Gehaltsrechner der Frauenministerin ===
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Für Angestellte und Beamte gedacht, kann damit auch ein Unternehmerlohn abgeleitet werden. Betriebswirtschaftlich problematisch ist das hier vertretene Senioritätsprinzip.  
 
Für Angestellte und Beamte gedacht, kann damit auch ein Unternehmerlohn abgeleitet werden. Betriebswirtschaftlich problematisch ist das hier vertretene Senioritätsprinzip.  
 
* [https://www.gehaltsrechner.gv.at/ www.gehaltsrechner.gv.at] (Vgl. Weblink'''link'''
 
* [https://www.gehaltsrechner.gv.at/ www.gehaltsrechner.gv.at] (Vgl. Weblink'''link'''
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=== Karlsruher Tabelle ===
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Die empfohlenen Entgelte<ref>Vgl. Unterlage (Ermittlung des Unternehmerlohns)</ref> wurden für die Frage der verdeckten Ausschüttung entwickelt. Dabei sind Abweichungen von 20% zu tolerieren.  Die in unterschiedlichen Quellen dazu auffindbaren Zahlen sind jedoch zT widersprüchlich. Weiters sollte beachtet werden, dass die ältesten Werte aus 2001 stammen und daher nicht nur die Währungsangabe nicht mehr aktuell ist. Bei 2 Geschäftsführern erfolgt für jeden idR ein Abschlag von 20-25%, bei 3 Geschäftsführern von mindestens 30% der Tabellenwerte. 
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=== Interne Vergleiche ===
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Der Unternehmerlohn ist mindestens so hoch zu bemessen wie die Vergütung, die ein Angestellter des Betriebes in gleicher Stellung im Bewertungszeitpunkt üblicherweise erhalten hätte.
  
 
=== Karrierekompass der Arbeiterkammer ===
 
=== Karrierekompass der Arbeiterkammer ===
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<math>Unternehmerlohn = 18\cdot\sqrt{Umsatz}</math><ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Seifenformel Wikipedia, Stichwort: Seifenformel], abgefragt 18.5.2019</ref>  
 
<math>Unternehmerlohn = 18\cdot\sqrt{Umsatz}</math><ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Seifenformel Wikipedia, Stichwort: Seifenformel], abgefragt 18.5.2019</ref>  
  
Die historische Berechnung ist nicht mehr zeitgemäß, die ermittelten Werte sind zu niedrig. Pauschale Ermittlungen werden in der Judikatur nicht anerkannt.  
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Die historische Berechnung ist nicht mehr zeitgemäß, die ermittelten Werte sind zu niedrig. Pauschale Ermittlungen werden in der Judikatur nicht anerkannt.
 
 
 
 
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3.1. Gehaltsvergleichsstudien
 
Eine genaue Quelle sind Gehaltsvergleichsstudien die von Personaldienstleistern angeboten werden. Diese sollten auf den Umsatz, die Verantwortung, die Mitarbeiterzahl, der beruflichen Vorbildung und entsprechenden Kriterien Rechnung tragen. 
 
3.2. Daten von Branchenverbänden
 
Als Basis des Unternehmerlohnes werden Daten von Branchenverbänden empfohlen,  diese sind jedoch oft kostenpflichtig bzw nur eingeschränkt zugänglich und die Datenbasis kann infolge von Anonymisierung nicht verifiziert werden.
 
Dazu sind auffindbar:
 
perfakta.SH e. V.  – Handwerk in Zahlen: Unternehmerlohn 2013 38.000 bis 48.000
 
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)  Unternehmerlohn 52.000 bis 98.800
 
WKO - Wirtschaftskraft KMU: Unternehmerlohn 35.674
 
3.3. Untersuchungen in der Fachliteratur
 
Für verschiedene Branchen finden sich in der Fachliteratur Ansätze, so zB für
 
Steuerberater: Knief (2011), sowie Eisele in Rössler / Troll (2018), § 202 Rz.7,
 
Mediziner: Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 3/2010nA und Knief DB 2009 866ff,
 
Rechtsanwälte: Knief Anwaltsblatt 2010 Heft 2 S. 97ff nA.
 
Tabelle 1: Angemessene Gehälter für Steuerberater
 
Umsatz TEUR Kalk StB Lohn (iSd Aufwand) TEUR
 
unter 200 87
 
200 - 400 121
 
400 – 600 120
 
600 - 1.000 146
 
1.000 - 2.000 137
 
 
 
3.4. Jobbörsen im Internet
 
Eine detaillierte Hilfe stellt die Seite www.gehaltsvergleich.com dar. Angegeben sind die Bruttogehälter. Wie aus dem Beispiel ersichtlich, ist die Bandbreite sehr groß.
 
Beispiel 4: Geschäftsführergehalt Steuerberater
 
Gesucht ist der kalkulatorische Unternehmerlohn für einen StB.
 
Das Monats-Brutto liegt zwischen 3.690 € und 7.734 €.  Für den Unternehmerlohn muss dieses Brutto unter der Mehrleistung des Gesellschaftergeschäftsführers adaptiert und der die Gehaltsnebenkosten hinzugerechnet werden.
 
In die Berechnung flossen ausschließlich deutsche Angebote ein. Durch eine Verfeinerung mit Beschäftigungsort ist möglich (siehe folgendes Beispiel). Es wurden nur aktuelle Angebote berücksichtigt.
 
Die Seite www.gehalt.de hat eine weniger detaillierte Suchfunktion, erbringt aber ein vergleichbares Ergebnis.
 
Beispiel 5: Geschäftsführergehalt Steuerberater in Krems an der Donau
 
Fortsetzung vorheriges Beispiel. Einschränkung auf Krems an der Donau.
 
Das Monats-Brutto beträgt 3.592 € - 5.664 €, das Jahres-Brutto 44.542 € - 70.235€.  Umgerechnet sind das ca 12 (!) Monatsgehälter.
 
Die meisten Vergleiche stammen aus Bayern, das nächste zu Krems aus Salzburg. Bei den Angeboten waren auch u.a. Leiter des Rechnungswesens und ein Lohnbuchhalter berücksichtigt.
 
Die einschlägigen Websites ermöglichen eine detaillierte Suche und erbringen ein schnelles Ergebnis für aktuelle Zeiträume. Dabei ist jedoch auf regionale Gehaltsunterschiede zu achten. Weiters ist der unterschiedliche Auszahlungsmodus und die steuerlichen Belastungen in Deutschland und Österreich zu beachten. Ein Vergleich Österreich - Deutschland ist nur auf Basis des Jahres nicht jedoch des Monatsgehalts möglich.
 
 
 
=== 3.6. Karlsruher Tabelle ===
 
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Die empfohlenen Entgelte wurden für die Frage der verdeckten Ausschüttung entwickelt. Dabei sind Abweichungen von 20% zu tolerieren.  Die in unterschiedlichen Quellen dazu auffindbaren Zahlen sind jedoch zT widersprüchlich. Weiters sollte beachtet werden, dass die ältesten Werte aus 2001 stammen und daher nicht nur die Währungsangabe nicht mehr aktuell ist.
 
Bei 2 Geschäftsführern erfolgt für jeden idR ein Abschlag von 20-25%, bei 3 Geschäftsführern von mindestens 30% der Tabellenwerte. 
 
Tabelle 2: Karlsruher Tabelle
 
Umsatz (DM) unter 5 Mio. 5–10 Mio. 10–50 Mio. 50–100 Mio.
 
Mitarbeiter unter 20 20–50 51–100 101–500
 
Branchengruppe angemessen in TDM
 
Industrie/Produktion 220 – 290 310 – 3600 340 – 430 450 – 780
 
Großhandel 200 – 260 270 – 300 290 – 370 400 – 880
 
Einzelhandel 190 – 230 230 – 270 290 – 350 350 – 760
 
Freiberufler 270 – 370 390 – 450 450 – 550 550 – 900
 
sonstige Dienstl. 220 – 300 320 – 380 360 – 440 400 – 800
 
 
 
Bei IHK Karlsruhe (oJ) sind folgende Beträge angeführt:
 
Tabelle 3: Angemessene Entgelte lt IHK Karlsruhe
 
Umsatz (MEUR): unter 2,5 2,5 – 5,0 5,0 – 25,0 25,0 – 50,0
 
Mitarbeiter: unter 20 20 – 50 51 – 100 101 - 500
 
Branchengruppe angemessen in TEUR
 
Industrie/Produktion 141 - 182 177 - 235 224 - 260 279 – 441
 
Großhandel 161 - 198 173 - 237 198 - 257 260 - 450
 
Einzelhandel 123 - 152 131 – 176 176 - 213 212 - 439
 
Freiberufler 159 - 228 231 – 272 270 - 325 279 - 478
 
Sonstige Dienstleistungen 136 - 182 188 – 230 213 - 265 242 - 459
 
Handwerk 102 – 145 136 – 191 184 - 237 205 - 364
 
 
 
Diese Tabelle ist jährlich um 3% zu valorisieren.
 
Anmerkung:
 
Die oft zitierte Karlsruher Tabelle der OFD Karlsruhe (2001) ist als veraltet abzulehnen. Bei der Tabelle IHK Karlsruhe gibt es keine Jahresangabe, weshalb eine Valorisierung nicht möglich ist.
 
 
 
=== 3.7. Interne Vergleiche ===
 
Der Unternehmerlohn ist mindestens so hoch zu bemessen wie die Vergütung, die ein Angestellter des Betriebes in gleicher Stellung im Bewertungszeitpunkt üblicherweise erhalten hätte.
 
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=== NN ===
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
 
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
 
 
abcd
 
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
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=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
 
<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> -->
 
<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> -->
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+
* Behringer (2012), 258 ff
* Bachl (2018),
+
* Fleischer / Hüttemann (2015), 145 ff
* Drukarczyk / Schüler (2016),  
+
* Ihlau ua (2013), 123 ff
* Fleischer / Hüttemann (2015)
+
* Schütte-Biastoch (2011), 128 f
* Ihlau ua (2013),  
+
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 107, 430 ff
* Mandl / Rabel (1997),  
+
<!-- * Hager: „Unternehmenslohn“, Entwurf Mai 2019, zitiert: Hager (Unternehmerlohn, nn publiziert);'''ändern'''
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A</s>
+
 
* Hager: „Unternehmenslohn“, Entwurf Mai 2019, zitiert: Hager (Unternehmerlohn, nn publiziert);'''ändern'''
 
<!--
 
 
=== Judikatur === -->
 
=== Judikatur === -->
  
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=== Folien === -->
 
=== Folien === -->
  
''siehe auch -> <!-- [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], -->
+
''siehe auch -> <!-- [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], -->[[Liste der verwendeten Literatur]]<!-- , [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->''
[[Liste der verwendeten Literatur]], <!--  
 
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]],  
 
[[Liste der verwendeten Formeln]]'' -->
 
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
  
 
=== Allgemein ===
 
=== Allgemein ===
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<!-- bei Änderung in Unterkapitel ändern -->
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmerlohn Unternehmerlohn bei Wikipedia], abgefragt: 19.5.2019
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmerlohn Unternehmerlohn bei Wikipedia], abgefragt: 19.5.2019
 
* [https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus Brutto-Netto-Rechner des BMF], abgefragt: 19.5.2019
 
* [https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus Brutto-Netto-Rechner des BMF], abgefragt: 19.5.2019
 
* [https://www.karrierekompass.at/ Karrierekompass der Arbeiterkammer], abgefragt: 19.5.2019
 
* [https://www.karrierekompass.at/ Karrierekompass der Arbeiterkammer], abgefragt: 19.5.2019
* [
 
nn], abgefragt: 19.5.2019
 
* [
 
nn], abgefragt: 19.5.2019
 
  
 
=== Vergleichsdaten ===
 
=== Vergleichsdaten ===
 +
<!-- bei Änderung in Unterkapitel ändern -->
 
* [https://www.gehalt.de/ www.gehalt.de]], abgefragt: 19.5.2019
 
* [https://www.gehalt.de/ www.gehalt.de]], abgefragt: 19.5.2019
 
* [https://www.gehaltsrechner.gv.at/ Gehaltsrechner der Frauenministerin], abgefragt: 19.5.2019
 
* [https://www.gehaltsrechner.gv.at/ Gehaltsrechner der Frauenministerin], abgefragt: 19.5.2019
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* [https://www.lgh.nrw/index.php www.lgh.nrw, Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)], abgefragt: 19.5.2019
 
* [https://www.lgh.nrw/index.php www.lgh.nrw, Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)], abgefragt: 19.5.2019
 
* [https://www.perfakta.de/ www.perfakta.de , Perfekta – Handwerk in Zahlen] (früher: Rationalisierungsgemeinschaft Handwerk Schleswig-Holstein e.V.), abgefragt: 19.5.2019
 
* [https://www.perfakta.de/ www.perfakta.de , Perfekta – Handwerk in Zahlen] (früher: Rationalisierungsgemeinschaft Handwerk Schleswig-Holstein e.V.), abgefragt: 19.5.2019
* [
 
nn], abgefragt: 19.5.2019
 
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
<!--[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
+
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
-->
 
 
 
* Kommentarzeichen: <!-- Versteckt -->
 
* Fußnote:einfach: <!--<ref></ref>
 
<s>*Durchgestrichen</s>
 
* Zeilen<br />umbruch: <!---->
 
* Kleine Schrift: <small> NN </small>
 
* Einzelreferenz<ref>Einzelreferenz</ref>
 
* Referenzname<ref name="Name">Referenztext</ref>
 
* Weitere Verwendung Name<ref name="Name" />
 

Aktuelle Version vom 25. Dezember 2023, 07:31 Uhr

Der Unternehmerlohn bezeichnet das kalkulatorische Entgelt für die Arbeitsleistung des Unternehmers für seine Arbeitsleistung.

Bedeutung

Der Unternehmerlohn dient der Arbeitseinsatzäquivalenz und somit der Vergleichbarkeit des Bewertungsobjektes mit eiener sicheren Investitionsalternative. Im Gesellschaftsvertrag ist dafür oft eine Tätigkeitsvergütung vorgesehen, die mit dem Unternehmerlohn nicht übereinstimmen muss.

Ermittlung

Vergleichsbasis können sein:

  • Eigengeschäftsführung: Verdienst der dem tatsächlichen Geschäftsführer angemessen ist, bzw. den dieser bei einem anderen Unternehmen erzielen könnte.
  • Fremdgeschäftsführung: Verdienst den ein fremder Dritter für die Geschäftsführung verlangen würde.

Maßgeblich ist der Bruttoaufwand, inklusive Gehaltsnebenkosten.

Berechnungsdaten

siehe auch-> Wirtschaftszweig, Branchen- und Berufsklassifizierung

Die aufgefundenen Daten sind zum Teil widersprüchlich und sind in freiere Beweiswürdigung zu würdigen.

Quellen:

  1. Gehaltsvergleichsstudien
  2. Daten von Branchenverbänden
  3. Untersuchungen in der Fachliteratur[1]
  4. Jobbörsen im Internet
  5. Gehaltsrechner der Frauenministerin
  6. Karlsruher Tabelle
  7. Interne Vergleiche
  8. Karrierekompass der Arbeiterkammer
  9. Seifenformel

Gehaltsvergleichsstudien

Eine genaue Quelle, die von Personaldienstleistern kostenpflichtig angeboten werden.

Daten von Branchenverbänden

Dazu sind auffindbar:

  • perfakta.SH e. V. – Handwerk in Zahlen (www.perfakta.de) - Unternehmerlohn 2013 38.000 bis 48.000
  • Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH, www.lgh.nrw) - Unternehmerlohn 52.000 bis 98.800
  • WKO - Wirtschaftskraft KMU: Unternehmerlohn 35.674 [2]

Jobbörsen im Internet

Auffindbar sind nur aktuelle offene Stellen. Eine historische Suche kann über ein Internet-Archiv-Suchmaschine (zB Wayback versucht werden.

Gehaltsrechner der Frauenministerin

Für Angestellte und Beamte gedacht, kann damit auch ein Unternehmerlohn abgeleitet werden. Betriebswirtschaftlich problematisch ist das hier vertretene Senioritätsprinzip.

Karlsruher Tabelle

Die empfohlenen Entgelte[3] wurden für die Frage der verdeckten Ausschüttung entwickelt. Dabei sind Abweichungen von 20% zu tolerieren. Die in unterschiedlichen Quellen dazu auffindbaren Zahlen sind jedoch zT widersprüchlich. Weiters sollte beachtet werden, dass die ältesten Werte aus 2001 stammen und daher nicht nur die Währungsangabe nicht mehr aktuell ist. Bei 2 Geschäftsführern erfolgt für jeden idR ein Abschlag von 20-25%, bei 3 Geschäftsführern von mindestens 30% der Tabellenwerte.

Interne Vergleiche

Der Unternehmerlohn ist mindestens so hoch zu bemessen wie die Vergütung, die ein Angestellter des Betriebes in gleicher Stellung im Bewertungszeitpunkt üblicherweise erhalten hätte.

Karrierekompass der Arbeiterkammer

Der Karrierekompass der Arbeiterkammer ist eher auf Einstiegsgehälter spezialisiert, liefert aber gute Informationen über die dahinterstehenden Qualifikationserfordernisse.

Seifenformel

Hauptartikel-> Seifenformel

[math]Unternehmerlohn = 18\cdot\sqrt{Umsatz}[/math][4]

Die historische Berechnung ist nicht mehr zeitgemäß, die ermittelten Werte sind zu niedrig. Pauschale Ermittlungen werden in der Judikatur nicht anerkannt.

Literatur

Erlässe

  • OFD Karlsruhe (2001)

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 146
  • IDW S1 Rz.160

Fachliteratur

  • Behringer (2012), 258 ff
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 145 ff
  • Ihlau ua (2013), 123 ff
  • Schütte-Biastoch (2011), 128 f
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 107, 430 ff

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Allgemein

Vergleichsdaten

Einzelnachweise

  1. Vgl. Unterlage (Ermittlung des Unternehmerlohns)
  2. www.news.wko.at/news/oesterreich/wirtschaftskraft-kmu2018.pdf, abgefragt: 19.5.2019. Querschnitt über alle Branchen und Größen!
  3. Vgl. Unterlage (Ermittlung des Unternehmerlohns)
  4. Wikipedia, Stichwort: Seifenformel, abgefragt 18.5.2019