Kapital: Unterschied zwischen den Versionen

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(Finanzierung)
 
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Das '''Kapital''' stellt [[Betriebswirtschaftslehre|betriebswirtschaftlich]] die auf der [[Passivseite|Passiv-]] ([[Haben]]seite) der [[Bilanz]] ausgewiesenen Ansprüche an das [[Vermögen]] (einschließlich Abgrenzungsposten) des Unternehmens dar. <ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapital-38061 wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Kapital], abgefragt 6.7.2019</ref> Mit der Aufbringung des Kapitals befasst sich die [[Finanzierung]]. Kapital wird am [[Kapitalmarkt]] gehandelt.
'''nn vollständig''', '''in Arbeit''', '''Kurzinfo!''' '''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite'''
 
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Das '''Kapital''' stellt die auf der Passivseite der Bilanz einzelner Unternehmungen ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten) dar. <ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapital-38061 wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Kapital], abgefragt 6.7.2019</ref>
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''siehe auch-> [[Kapital (Begriff)]]''
  
 
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# Gesamtkapital (Summe von Eigen- und Fremdkapital)
 
# Gesamtkapital (Summe von Eigen- und Fremdkapital)
  
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== Eigenkapital ==
 
== Eigenkapital ==
* ''Weiterleitung:'' Eigenkapital <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Eigenkapital]] ändern. -->
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Eigenkapital]] ändern. -->
'''Eigenkapital''' ist das von [[Eigentümer]]n zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. <ref>Lechner ua (2010), S. 602</ref> Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde, sowie der Selbstfinanzierung (Gewinne).<ref>Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff</ref>
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''siehe auch-> [[Bilanz#Eigenkapital|Bilanz]], [[Private Equity]]''
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'''Eigenkapital''' ist das von [[Eigentümer]]n zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. <ref>Lechner ua (2010), S. 602</ref> Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde ([[Finanzierung|Beteiligungsfinanzierung]]), sowie der nicht ausgeschütteten [[Gewinn]]e ([[Finanzierung|Selbstfinanzierung]]).<ref>Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff</ref>
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=== Sonderfinanzierungsformen ===
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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'''Mezzaninkapital (Hybridkapital)''' sind Finanzierungsformen, die zwischen [[Eigenkapital|Eigen-]] und [[Fremdkapital]] anzusiedeln sind. *)<!--eigene Definition. -->
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Arten:
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Genussrecht Genussrechtskapital],<ref>Zur Abgrenzung im [[Jahresabschluss]] vgl. IDW HFA 1/1994.</ref>
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* [[Stille Gesellschaft|stille Beteiligungen]],
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* nachrangige [[Gesellschafterdarlehen|Gesellschafterkredite]] (= [https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrangiges_Darlehen nachrangiges Fremdkapital])
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* zusammengesetzte Finanzinstrumente (zB [https://de.wikipedia.org/wiki/Wandelanleihe Wandel-] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnschuldverschreibung Gewinnschuldverschreibung], [https://de.wikipedia.org/wiki/Hybridanleihe Hybridanleihe])
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Unter bestimmmten Umständen ist die Gliederung der [[Passivseite]] der [[Bilanz]] zu ergänzen. Das Mezzaninkapital wird dann nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Die Einordnung in der [[Unternehmensbilanz|Unternehmens-]] bzw. [[Steuerbilanz]] muss nicht der [[Unternehmensbewertung]] entsprechen. Diese richtet sich nach [[Bewertungszweck]] und [[Bewertungsobjekt|-objekt]].
  
 
=== Abgrenzung zum Fremdkapital ===
 
=== Abgrenzung zum Fremdkapital ===
  
Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf betriebswirtschaftliche oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche.
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Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf [[Betriebswirtschaftslehre|betriebswirtschaftliche]] oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche.
  
 
Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit  
 
Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit  
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Eine dauerhafte Widmung ist hingegen nicht erforderlich. <ref>Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 14, aA Ihlau ua (2013), S. 132</ref>
 
Eine dauerhafte Widmung ist hingegen nicht erforderlich. <ref>Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 14, aA Ihlau ua (2013), S. 132</ref>
  
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=== Buchwert des Eigenkapitals  ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Buchwert des Eigenkapitals]], [[Reinvermögen]] ändern. -->
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Das '''Reinvermögen''' (auch Nettovermögen, englisch net worth, net assets) ist in der Finanzbuchhaltung und [[Wirtschaftswissenschaft]] der [[Saldo]] (d. h. die Differenz) zwischen dem auf der [[Aktivseite]] einer Bilanz ausgewiesenen [[Vermögen]] (Bruttovermögen) und den auf der Passivseite ausgewiesenen [[Verbindlichkeit]]en eines Unternehmens.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Reinverm%C3%B6gen Wikipedia, Stichwort: Reinvermögen], abgefragt 28.12.2019</ref>
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Das Reinvermögen entspricht dem ''Buchwert des Eigenkapitals''.
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Von der [https://de.wikipedia.org/wiki/Pagatorik pagatorischen Größe] [[Buchwert]] des Eigenkapitals ist der [[Marktwert des Eigenkapitals]] zu unterscheiden. Formeln der Unternehmensbewertung beziehen sich idR auf den Marktwert des Eigenkapitals, dabei kann es zu [https://de.wikipedia.org/wiki/Zirkelbezug Zirkelbezügen] kommen, oder es müssen formelmäßige Adaptierungen vorgenommen werden.<ref>Essler ua (2005)</ref>
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=== Kapitalkonto ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Kapitalkonto]], [[negatives Eigenkapital]], [[Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag]] ändern. -->
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''siehe auch-> [[Bilanz#Eigenkapital|Bilanz]]''
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<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
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* Synonyme: ''[[]]'' -->
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'''Kapitalkonto:''' Das [[Buchwert des Eigenkapitals|Eigenkapital]] wird zumeist in einzelne Konten aufgegliedert. Die Aufgliederung hat entsprechend der Rechtsform zu erfolgen. Bei Personengesellschaften werden für jeden [[Gesellschafter]] getrennte Konten geführt. Diese können für [[Unbeschränkte Haftung|unbeschränkt-]] und [[Beschränkte Haftung|beschränkt haftende Gesellschafter]] zusammengefasst werden.
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Bei [[Kapitalgesellschaft]]en und [[verdeckte Kapitalgesellschaft|verdeckten Kapitalgesellschaften]] ist die [[Bilanz#Eigenkapital|Gliederungsvorschrift]] des § 224 Abs. 3 lit A UGB zu beachten.
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Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so ist es als '''negatives Eigenkapital''' auszuweisen. Im Anhang ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt. <ref>Vgl. § 225 Abs. 1 UGB.</ref> In der Fassung des RLG lautete die Bezeichnung ''nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag''.
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=== Betriebswirtschaftliches Eigenkapital ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Betriebswirtschaftliches Eigenkapital]] ändern. -->
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Das '''betriebswirtschaftliche Eigenkapital''' entspricht dem [[Gesamtvermögen]] (einschließlich [[stille Reserve|stiller Reserven]]) und [[Firmenwert]] abzüglich des [[Fremdkapital]]s.<ref>Vgl. EStR 2000 Rz. 5890.</ref>
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Es stellt einen Maßstab für die [[Haftung]] dar.
  
 
== Fremdkapital ==
 
== Fremdkapital ==
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Fremdkapital]] ändern. -->
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''siehe auch-> [[Bilanz]] ([[Rückstellung]], [[Verbindlichkeit]])''
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'''Fremdkapital''' liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den [[Gläubiger]] kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von [[Gesellschafterdarlehen]]. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdkapital Wikipedia, Stichwort: Fremdkapital], abgefragt 6.7.2019</ref>
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Zur Abgrenzung siehe [[Kapital#Abgrenzung_zum_Fremdkapital|Eigenkapital]].
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=== Schulden ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Schulden]] ändern. -->
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''siehe auch-> [[Überschuldung]]''
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Schuld und Sollen haben im altgermanischen die gleiche Wurzel. Schuld bezeichnete zuerst die rechtliche Verpflichtung eine Leistung (Abgabe, Dienst oder Strafe) zu erbringen. Im Althochdeutschen wird die Bedeutung auch auf Vergehen, Sünde ausgedehnt.<ref>Vgl. Herkunftswörterbuch, S. 625</ref>
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Die '''Schuld''' wird einerseits mit dem für die Zurechnung einer rechtsverletzenden Handlung oder einer Gesetzesübertretung maßgebende innere Grund, der ''Culpa'' (meist im Singular) <ref>[https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=134332 Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636]</ref> und andererseits mit einem vermögensrechtlichen Anspruch (''Debitum'') verbunden (meist im Plural) verbunden.<ref>Vgl. [http://www.zeno.org/nid/20010872434 Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452]</ref>
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Die vermögensrechtlichen '''Schulden''', erfassen im ''weitern Sinne'' alle vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten, also auch die, fremde Sachen, welche wir entliehen haben, die bei uns hinterlegt sind u. s. w., zurückzugeben.<ref>[https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=134332 Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636]</ref>  Im ''engern Sinne'' sind es die Verbindlichkeiten, die in Geld zu erlegen sind.<ref>Vgl. [http://www.zeno.org/nid/20010872434 Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452]</ref>
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Juristisch entspricht die Schuld des [[Schuldner]]s der Forderung des [[Gläubiger]]s. <ref>[https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=134332 Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636]</ref>
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==== Abgrenzung zum Fremdkapital ====
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Schulden und Fremdkapital sind inhaltsgleich, werden aber unterschiedlich bewertet. ''Schulden'' sind die zu zahlenden Fremdkapitalien zum Nennbetrag samt Anhang (Zinsen, Spesen). Fremdkapital ist eine Betrachtung die auf Finanzierungsüberlegungen zurückgehen. Der [[Buchwert des Fremdkapitals]] ist auf [[Teilwert]]betrachtung entsprechend dem [[Höchstwertprinzip]] anzusetzen. Der [[Marktwert des Fremdkapitals]] entspricht dem Nominalbetrag, niedrig oder unverzinste Kapitalien sind [[Abzinsung|abzuzinsen]].
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==== Bedeutung ====
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Beim [[Liquidationswert]] sind die Schulden vom [[Liquidationserlös]] abzuziehen.
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In der unternehmensrechtlichen Literatur werden Schulden (mE unzutreffend) als Oberbegriff für [[Rückstellung]]en und [[Verbindlichkeit]]en verwendet. <ref>So zB hinsichtlich der [[Vermögenslage]] bei Hirschler (2019), § 195 Rz. 29</ref>
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=== Buchwert des Fremdkapitals ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Buchwert des Fremdkapitals]] ändern. -->
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Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen:
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* [[Rückstellung]]en
 +
* [[Verbindlichkeit]]en
 +
* [[Rechnungsabgrenzungsposition|Rechnungsabgrenzungsposten]]
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* [[Eventualverbindlichkeit|Haftungsverhältnisse]]
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=== Verzinsliches Fremdkapital ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[verzinsliches Fremdkapital]] ändern. -->
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Die Verzinslichkeit des Fremdkapitals ist zwar nicht für den Buchwert, wohl aber für den Marktwert des Fremdkapitals relevant. (vgl. [[Marktwert des Fremdkapitals]])
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=== Marktwert des Fremdkapitals ===
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''Hauptartikel-> [[Marktwert des Fremdkapitals]]''
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=== Fristigkeit ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[kurzfristiges Fremdkapital]], [[langfristiges Fremdkapital]] ändern. -->
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<small> </small> <u> </u> <!--  -->
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''siehe auch-> [[Fristigkeit#Bilanzausweis|Fristigkeit]]''
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Nach der Fristigkeit wird das Fremdkapital wie folgt eingeteilt:<ref>Auer (2004), S. 8.</ref>
 +
* ''kurzfristiges Fremdkapital'': Restlaufzeit bis 1 Jahr,
 +
* ''mittelfristiges Fremdkapital'':<ref>Bei [[Jahresabschlussanalyse]]n wird das mittelfristige Fremdkapital idR beim langfristigen Fremdkapital berücksichtigt.</ref> Restlaufzeit 1 - 5 Jahre und
 +
* ''langfristiges Fremdkapital'': Restlaufzeit über 5 Jahre.
 +
 +
Bei den Verbindlichkeiten sind neben dem Gesamtbetrag sind auszuweisen:<ref>Vgl. Lechner ua (2010), S. 665.</ref>
 +
* Verbindlichkeiten mit Laufzeit unter einem Jahr: in [[Anhang (Jahresabschluss)|Anhang]] oder [[Bilanz]] (§ 225 Abs. 6 UGB)
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* Verbindlichkeiten mit Laufzeit über fünf Jahren in Anhang (§ 237 Z 5 UGB)
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 +
Die Fristigkeiten findet man auch im ''Verbindlichkeitenspiegel''. Dieser zählt zwar nicht zu den Pflichtangaben des Anhanges, ist aber zu empfehlen. <ref>Vgl. Hirschler (2019), § 225 Rz. 68.</ref>.
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== Gesamtkapital ==
 
== Gesamtkapital ==
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Gesamtkapital]] ändern. -->
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<small> </small> <u> </u> <!--  -->
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Das '''Gesamtkapital''' setzt sich aus [[Eigenkapital|Eigen-]] und [[Fremdkapital]] zusammen. Daneben gibt es keine dritte Kategorie.
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Es ist deckungsgleich mit dem [[Gesamtvermögen]]. Abweichungen von der [[Bilanzsumme]] können sich durch die [[Passive Rechnungsabgrenzungspostion|passive Rechnungsabgrenzung]] ergeben.
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=== Bedeutung ===
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* Buchwerte für [https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzanalyse Bilanzanalyse]
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* [[Kapitalstruktur]]
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:* Marktwerte für [[WACC]]
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:* [[Kapitalstrukturrisiko]]
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== Finanzierung ==
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Finanzierung]] ändern. -->
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<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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'''Finanzierung''' (engl. financing) ist in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzwirtschaft Finanzwirtschaft] die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzierung Wikipedia, Stichwort: Finanzierung], abgefragt 6.7.2019</ref>
  
== Bedeutung ==
+
''siehe auch-> [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensfinanzierung Unternehmensfinanzierung], [[Corporate Finance]]''
  
== Ermittlung / Berechnung ==
+
Klassischerweise wird unterschieden:
'''einen löschen'''
+
# '''Eigenfinanzierung'''
== NN ==
+
#* ''Beteiligungsfinanzierung'': Zufuhr von Eigenkapital durch die [[Eigentümer]] in Form von Bar- und Sacheinlagen;
''Hauptartikel-> [[]]''
+
#* ''Selbstfinanzierung'' (Überschussfinanzierung): Zurückbehaltung des Gewinnes;
 +
# '''Fremdfinanzierung''': Finanzerung durch [[Fremdkapital]] insbes. Kreditkapital;
  
 +
Die moderne Theorie unterscheidet:
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# '''Außenfinanzierung''':
 +
#* Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung),
 +
#* Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung),
 +
#* Subventionsfinanzierung;
 +
# '''Innenfinanzierung''':
 +
#* aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung):
 +
#*# Finanzierung aus Gewinnen (Selbstfinanzierung),
 +
#*# Finanzierung aus [[Rückstellung]]en,
 +
#*# Finanzierung aus [[Abschreibung]]en;
 +
#* aus Vermögensumschichtungen außerhalb des normalen Umsatzprozesses:
 +
#*# Kapitalfreisetzung im [[Anlagevermögen]],
 +
#*# Kapitalfreisetzung im [[Umlaufvermögen]].
 +
 +
=== Kapitalzu- / -rückführung ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Kapitalrückführung]], [[Kapitalzuführung]] ändern. -->
 +
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
''siehe auch-> [[]]''
+
''siehe auch-> [[]]'' -->
 +
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 +
 
 +
Die '''(Eigen)kapitalführung''' erfolgt bei
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen Einzelunternehmen] und [[Personengesellschaft]]en durch [[Einlage]]n bzw. [[Zuwendung]]en,
 +
* [[Kapitalgesellschaft]]en durch [[Kapitalerhöhung]].
  
abcd
+
Die '''(Eigen)kapitalrückführung erfolgt bei
 +
* Einzelunternehmen und Personengesellschaften durch Entnahmen durch [[Entnahme]]n bzw. [[Zuwendung]]en,
 +
* Kapitalgesellschaften durch [[Kapitalrückzahlung]]
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
 
+
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=== Gesetz ===
 
=== Gesetz ===
  
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* KFS/BW 1 Rz.  
 
* KFS/BW 1 Rz.  
* IDW S1 Rz.
+
* IDW S1 Rz. -->
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
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<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> -->
 
 
* Bachl (2018),
 
* Drukarczyk / Schüler (2016),
 
* Fleischer / Hüttemann (2015)
 
* Ihlau ua (2013),
 
* Mandl / Rabel (1997),
 
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A
 
* WPH-Edition (2018), Rz. A
 
  
 +
* Lechner ua (2010)
 +
* Egger ua (2010)
 +
* Hirschler (2019)
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=== Judikatur ===
 
=== Judikatur ===
  
 
=== Unterlage(n) ===
 
=== Unterlage(n) ===
 
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
* Hager: ''"Ermittlung des Unternehmerlohns"'', [[Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf]], Stand Mai 2019
 
* Hager: ''"Liquidationswert"'', [[Datei:Liquidationswert.pdf]], Stand Februar 2019
 
* Hager: ''"Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet"'', [[Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf]], Stand Juni 2018
 
* Hager: ''Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Stand Juni 2018
 
* Hager: ''Objektivierter vs. subjektiver Wert'', [[Datei:Obj-Subj.pdf]], Stand Jan. 2018
 
* Hager: ''Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung'', [[Datei:Grundsätze-UBW.pdf]], Stand Okt. 2017
 
* Hager: ''Cash-Flow'', [[Datei:Cash-Flow.pdf]], Stand Aug. 2017
 
* Hager: ''Äquivalenzprinzipien'', [[Datei:Äquivalenz.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
 
* Hager: ''Geldwertänderung'', [[Datei:Inflation.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
 
* Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Risiko.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015
 
* Hager: ''Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse'', Basisseminar BFA, [[Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf]], Stand September 2015
 
* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015
 
* Hager: ''Im Steuerrecht relevane Werte'', Basisseminar BFA, [[Datei:Welche Werte.pdf]], Stand September 2015 '''nicht mehr aktuell'''
 
* Hager: ''Wozu braucht man Unternehemensbewertung'', Basisseminar BFA, [[Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf]], Stand September 2015
 
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015
 
* Hager: ''Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 „Unternehmensbewertung“ vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform'', [[Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf]], Stand Jan. 2015
 
* Hager: ''Markenrechtsbewertung'', [[Datei:Wertmarke.pdf]], Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien,
 
  
 
=== Folien ===
 
=== Folien ===
 +
-->
 +
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]],<!--  [[Liste der verwendeten Formeln]] -->''
  
* Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, [[Datei:VWT 2019.pdf]]
+
== Weblinks ==
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, [[Datei:UBW-Basis(2016).pdf]], Stand Oktober 2016
 
* Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, [[Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, [[Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, [[Datei:UBW-Basis 2013.pdf]], Stand Februar 2013
 
* Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, [[Datei: Wertmarke-Präsentation.pdf]]
 
  
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]],  
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkapital Eigenkapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
[[Liste der verwendeten Literatur]],
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzierung Finanzierung bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]],  
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdkapital Fremdkapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
[[Liste der verwendeten Formeln]]''
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapital#Kapitalbegriffe_in_der_Betriebswirtschaftslehre Kapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
 
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Mezzanine-Kapital Mezzanine-Kapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
== Weblinks ==
+
* [https://www.dvfa.de/fileadmin/downloads/Publikationen/Standards/schriftenreihe_05_2007.pdf Mezzanine Finanzierungsformen und Bilanzrating] bei [[DVFA]], abgefragt 12.11.2021;
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapital#Kapitalbegriffe_in_der_Betriebswirtschaftslehre
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensfinanzierung Unternehmensfinanzierung bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapital#Kapitalbegriffe_in_der_Betriebswirtschaftslehre Kapital bei Wikipedia], abgefragt: 6.7.2019
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Reinvermögen Reinvermögen bei Wikipedia], abgefragt 12.11.2021;
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt:
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt:
 
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
<!--[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
ev [[Kategorie:Steuerrecht]]
 
ev [[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
[[Kategorie:internationale Bilanzierung]]
 
[[Kategorie:Bilanzkennzahl]]-->
 
  
* Kommentarzeichen: <!-- Versteckt -->
+
[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]]
* Fußnote:einfach: <!--<ref></ref>
+
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
<s>*Durchgestrichen</s>
+
[[Kategorie:Steuerrecht]]
* Zeilen<br />umbruch: <!---->
+
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
* Kleine Schrift: <small> NN </small>
+
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
* Einzelreferenz<ref>Einzelreferenz</ref>
 
* Referenzname<ref name="Name">Referenztext</ref>
 
* Weitere Verwendung Name<ref name="Name" />
 

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 15:06 Uhr

Das Kapital stellt betriebswirtschaftlich die auf der Passiv- (Habenseite) der Bilanz ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten) des Unternehmens dar. [1] Mit der Aufbringung des Kapitals befasst sich die Finanzierung. Kapital wird am Kapitalmarkt gehandelt.

siehe auch-> Kapital (Begriff)

Arten:

  1. Eigenkapital
  2. Fremdkapital
  3. Gesamtkapital (Summe von Eigen- und Fremdkapital)

Eigenkapital

siehe auch-> Bilanz, Private Equity

Eigenkapital ist das von Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. [2] Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde (Beteiligungsfinanzierung), sowie der nicht ausgeschütteten Gewinne (Selbstfinanzierung).[3]

Sonderfinanzierungsformen

Mezzaninkapital (Hybridkapital) sind Finanzierungsformen, die zwischen Eigen- und Fremdkapital anzusiedeln sind. *)

Arten:

Unter bestimmmten Umständen ist die Gliederung der Passivseite der Bilanz zu ergänzen. Das Mezzaninkapital wird dann nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Die Einordnung in der Unternehmens- bzw. Steuerbilanz muss nicht der Unternehmensbewertung entsprechen. Diese richtet sich nach Bewertungszweck und -objekt.

Abgrenzung zum Fremdkapital

Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf betriebswirtschaftliche oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche.

Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit

  • daraus ein Verlustdeckungspotential entsteht und
  • Nachrangigkeit vorliegt.[5]

Eine dauerhafte Widmung ist hingegen nicht erforderlich. [6]

Buchwert des Eigenkapitals

Das Reinvermögen (auch Nettovermögen, englisch net worth, net assets) ist in der Finanzbuchhaltung und Wirtschaftswissenschaft der Saldo (d. h. die Differenz) zwischen dem auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesenen Vermögen (Bruttovermögen) und den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten eines Unternehmens.[7]

Das Reinvermögen entspricht dem Buchwert des Eigenkapitals.

Von der pagatorischen Größe Buchwert des Eigenkapitals ist der Marktwert des Eigenkapitals zu unterscheiden. Formeln der Unternehmensbewertung beziehen sich idR auf den Marktwert des Eigenkapitals, dabei kann es zu Zirkelbezügen kommen, oder es müssen formelmäßige Adaptierungen vorgenommen werden.[8]

Kapitalkonto

siehe auch-> Bilanz

Kapitalkonto: Das Eigenkapital wird zumeist in einzelne Konten aufgegliedert. Die Aufgliederung hat entsprechend der Rechtsform zu erfolgen. Bei Personengesellschaften werden für jeden Gesellschafter getrennte Konten geführt. Diese können für unbeschränkt- und beschränkt haftende Gesellschafter zusammengefasst werden.

Bei Kapitalgesellschaften und verdeckten Kapitalgesellschaften ist die Gliederungsvorschrift des § 224 Abs. 3 lit A UGB zu beachten.

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so ist es als negatives Eigenkapital auszuweisen. Im Anhang ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt. [9] In der Fassung des RLG lautete die Bezeichnung nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.

Betriebswirtschaftliches Eigenkapital

Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital entspricht dem Gesamtvermögen (einschließlich stiller Reserven) und Firmenwert abzüglich des Fremdkapitals.[10]

Es stellt einen Maßstab für die Haftung dar.

Fremdkapital

siehe auch-> Bilanz (Rückstellung, Verbindlichkeit)

Fremdkapital liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den Gläubiger kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von Gesellschafterdarlehen. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung. [11]

Zur Abgrenzung siehe Eigenkapital.

Schulden

siehe auch-> Überschuldung

Schuld und Sollen haben im altgermanischen die gleiche Wurzel. Schuld bezeichnete zuerst die rechtliche Verpflichtung eine Leistung (Abgabe, Dienst oder Strafe) zu erbringen. Im Althochdeutschen wird die Bedeutung auch auf Vergehen, Sünde ausgedehnt.[12]

Die Schuld wird einerseits mit dem für die Zurechnung einer rechtsverletzenden Handlung oder einer Gesetzesübertretung maßgebende innere Grund, der Culpa (meist im Singular) [13] und andererseits mit einem vermögensrechtlichen Anspruch (Debitum) verbunden (meist im Plural) verbunden.[14]

Die vermögensrechtlichen Schulden, erfassen im weitern Sinne alle vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten, also auch die, fremde Sachen, welche wir entliehen haben, die bei uns hinterlegt sind u. s. w., zurückzugeben.[15] Im engern Sinne sind es die Verbindlichkeiten, die in Geld zu erlegen sind.[16]

Juristisch entspricht die Schuld des Schuldners der Forderung des Gläubigers. [17]

Abgrenzung zum Fremdkapital

Schulden und Fremdkapital sind inhaltsgleich, werden aber unterschiedlich bewertet. Schulden sind die zu zahlenden Fremdkapitalien zum Nennbetrag samt Anhang (Zinsen, Spesen). Fremdkapital ist eine Betrachtung die auf Finanzierungsüberlegungen zurückgehen. Der Buchwert des Fremdkapitals ist auf Teilwertbetrachtung entsprechend dem Höchstwertprinzip anzusetzen. Der Marktwert des Fremdkapitals entspricht dem Nominalbetrag, niedrig oder unverzinste Kapitalien sind abzuzinsen.

Bedeutung

Beim Liquidationswert sind die Schulden vom Liquidationserlös abzuziehen.

In der unternehmensrechtlichen Literatur werden Schulden (mE unzutreffend) als Oberbegriff für Rückstellungen und Verbindlichkeiten verwendet. [18]

Buchwert des Fremdkapitals

Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen:

Verzinsliches Fremdkapital

Die Verzinslichkeit des Fremdkapitals ist zwar nicht für den Buchwert, wohl aber für den Marktwert des Fremdkapitals relevant. (vgl. Marktwert des Fremdkapitals)

Marktwert des Fremdkapitals

Hauptartikel-> Marktwert des Fremdkapitals

Fristigkeit

siehe auch-> Fristigkeit

Nach der Fristigkeit wird das Fremdkapital wie folgt eingeteilt:[19]

  • kurzfristiges Fremdkapital: Restlaufzeit bis 1 Jahr,
  • mittelfristiges Fremdkapital:[20] Restlaufzeit 1 - 5 Jahre und
  • langfristiges Fremdkapital: Restlaufzeit über 5 Jahre.

Bei den Verbindlichkeiten sind neben dem Gesamtbetrag sind auszuweisen:[21]

  • Verbindlichkeiten mit Laufzeit unter einem Jahr: in Anhang oder Bilanz (§ 225 Abs. 6 UGB)
  • Verbindlichkeiten mit Laufzeit über fünf Jahren in Anhang (§ 237 Z 5 UGB)

Die Fristigkeiten findet man auch im Verbindlichkeitenspiegel. Dieser zählt zwar nicht zu den Pflichtangaben des Anhanges, ist aber zu empfehlen. [22].

Gesamtkapital

Das Gesamtkapital setzt sich aus Eigen- und Fremdkapital zusammen. Daneben gibt es keine dritte Kategorie.

Es ist deckungsgleich mit dem Gesamtvermögen. Abweichungen von der Bilanzsumme können sich durch die passive Rechnungsabgrenzung ergeben.

Bedeutung

Finanzierung

Finanzierung (engl. financing) ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.[23]

siehe auch-> Unternehmensfinanzierung, Corporate Finance

Klassischerweise wird unterschieden:

  1. Eigenfinanzierung
    • Beteiligungsfinanzierung: Zufuhr von Eigenkapital durch die Eigentümer in Form von Bar- und Sacheinlagen;
    • Selbstfinanzierung (Überschussfinanzierung): Zurückbehaltung des Gewinnes;
  2. Fremdfinanzierung: Finanzerung durch Fremdkapital insbes. Kreditkapital;

Die moderne Theorie unterscheidet:

  1. Außenfinanzierung:
    • Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung),
    • Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung),
    • Subventionsfinanzierung;
  2. Innenfinanzierung:
    • aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung):
      1. Finanzierung aus Gewinnen (Selbstfinanzierung),
      2. Finanzierung aus Rückstellungen,
      3. Finanzierung aus Abschreibungen;
    • aus Vermögensumschichtungen außerhalb des normalen Umsatzprozesses:
      1. Kapitalfreisetzung im Anlagevermögen,
      2. Kapitalfreisetzung im Umlaufvermögen.

Kapitalzu- / -rückführung

Die (Eigen)kapitalführung erfolgt bei

Die (Eigen)kapitalrückführung erfolgt bei

Literatur

Fachliteratur

  • Lechner ua (2010)
  • Egger ua (2010)
  • Hirschler (2019)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Kapital, abgefragt 6.7.2019
  2. Lechner ua (2010), S. 602
  3. Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff
  4. Zur Abgrenzung im Jahresabschluss vgl. IDW HFA 1/1994.
  5. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 13.
  6. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 14, aA Ihlau ua (2013), S. 132
  7. Wikipedia, Stichwort: Reinvermögen, abgefragt 28.12.2019
  8. Essler ua (2005)
  9. Vgl. § 225 Abs. 1 UGB.
  10. Vgl. EStR 2000 Rz. 5890.
  11. Wikipedia, Stichwort: Fremdkapital, abgefragt 6.7.2019
  12. Vgl. Herkunftswörterbuch, S. 625
  13. Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
  14. Vgl. Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452
  15. Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
  16. Vgl. Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452
  17. Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
  18. So zB hinsichtlich der Vermögenslage bei Hirschler (2019), § 195 Rz. 29
  19. Auer (2004), S. 8.
  20. Bei Jahresabschlussanalysen wird das mittelfristige Fremdkapital idR beim langfristigen Fremdkapital berücksichtigt.
  21. Vgl. Lechner ua (2010), S. 665.
  22. Vgl. Hirschler (2019), § 225 Rz. 68.
  23. Wikipedia, Stichwort: Finanzierung, abgefragt 6.7.2019