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− | '''Eigenkapital''' ist das von [[Eigentümer]]n zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. <ref>Lechner ua (2010), S. 602</ref> Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde ([[Finanzierung | + | ''siehe auch-> [[Bilanz#Eigenkapital|Bilanz]], [[Private Equity]]'' |
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+ | '''Eigenkapital''' ist das von [[Eigentümer]]n zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. <ref>Lechner ua (2010), S. 602</ref> Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde ([[Finanzierung|Beteiligungsfinanzierung]]), sowie der nicht ausgeschütteten [[Gewinn]]e ([[Finanzierung|Selbstfinanzierung]]).<ref>Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff</ref> | ||
=== Sonderfinanzierungsformen === | === Sonderfinanzierungsformen === | ||
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+ | '''Mezzaninkapital (Hybridkapital)''' sind Finanzierungsformen, die zwischen [[Eigenkapital|Eigen-]] und [[Fremdkapital]] anzusiedeln sind. *)<!--eigene Definition. --> | ||
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− | * Genussrechtskapital<ref>Zur Abgrenzung im Jahresabschluss vgl. IDW HFA 1/1994</ref> | + | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Genussrecht Genussrechtskapital],<ref>Zur Abgrenzung im [[Jahresabschluss]] vgl. IDW HFA 1/1994.</ref> |
− | * stille Beteiligungen | + | * [[Stille Gesellschaft|stille Beteiligungen]], |
− | * nachrangige Gesellschafterkredite (= nachrangiges Fremdkapital) | + | * nachrangige [[Gesellschafterdarlehen|Gesellschafterkredite]] (= [https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrangiges_Darlehen nachrangiges Fremdkapital]) |
− | * zusammengesetzte Finanzinstrumente (zB Wandel- und Gewinnschuldverschreibung, Hybridanleihe) | + | * zusammengesetzte Finanzinstrumente (zB [https://de.wikipedia.org/wiki/Wandelanleihe Wandel-] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnschuldverschreibung Gewinnschuldverschreibung], [https://de.wikipedia.org/wiki/Hybridanleihe Hybridanleihe]) |
− | + | Unter bestimmmten Umständen ist die Gliederung der [[Passivseite]] der [[Bilanz]] zu ergänzen. Das Mezzaninkapital wird dann nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Die Einordnung in der [[Unternehmensbilanz|Unternehmens-]] bzw. [[Steuerbilanz]] muss nicht der [[Unternehmensbewertung]] entsprechen. Diese richtet sich nach [[Bewertungszweck]] und [[Bewertungsobjekt|-objekt]]. | |
=== Abgrenzung zum Fremdkapital === | === Abgrenzung zum Fremdkapital === | ||
− | Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf betriebswirtschaftliche oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche. | + | Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf [[Betriebswirtschaftslehre|betriebswirtschaftliche]] oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche. |
Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit | Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit | ||
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+ | Das '''Reinvermögen''' (auch Nettovermögen, englisch net worth, net assets) ist in der Finanzbuchhaltung und [[Wirtschaftswissenschaft]] der [[Saldo]] (d. h. die Differenz) zwischen dem auf der [[Aktivseite]] einer Bilanz ausgewiesenen [[Vermögen]] (Bruttovermögen) und den auf der Passivseite ausgewiesenen [[Verbindlichkeit]]en eines Unternehmens.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Reinverm%C3%B6gen Wikipedia, Stichwort: Reinvermögen], abgefragt 28.12.2019</ref> | ||
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+ | Das Reinvermögen entspricht dem ''Buchwert des Eigenkapitals''. | ||
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+ | Von der [https://de.wikipedia.org/wiki/Pagatorik pagatorischen Größe] [[Buchwert]] des Eigenkapitals ist der [[Marktwert des Eigenkapitals]] zu unterscheiden. Formeln der Unternehmensbewertung beziehen sich idR auf den Marktwert des Eigenkapitals, dabei kann es zu [https://de.wikipedia.org/wiki/Zirkelbezug Zirkelbezügen] kommen, oder es müssen formelmäßige Adaptierungen vorgenommen werden.<ref>Essler ua (2005)</ref> | ||
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+ | '''Kapitalkonto:''' Das [[Buchwert des Eigenkapitals|Eigenkapital]] wird zumeist in einzelne Konten aufgegliedert. Die Aufgliederung hat entsprechend der Rechtsform zu erfolgen. Bei Personengesellschaften werden für jeden [[Gesellschafter]] getrennte Konten geführt. Diese können für [[Unbeschränkte Haftung|unbeschränkt-]] und [[Beschränkte Haftung|beschränkt haftende Gesellschafter]] zusammengefasst werden. | ||
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+ | Bei [[Kapitalgesellschaft]]en und [[verdeckte Kapitalgesellschaft|verdeckten Kapitalgesellschaften]] ist die [[Bilanz#Eigenkapital|Gliederungsvorschrift]] des § 224 Abs. 3 lit A UGB zu beachten. | ||
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+ | Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so ist es als '''negatives Eigenkapital''' auszuweisen. Im Anhang ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt. <ref>Vgl. § 225 Abs. 1 UGB.</ref> In der Fassung des RLG lautete die Bezeichnung ''nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag''. | ||
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+ | Das '''betriebswirtschaftliche Eigenkapital''' entspricht dem [[Gesamtvermögen]] (einschließlich [[stille Reserve|stiller Reserven]]) und [[Firmenwert]] abzüglich des [[Fremdkapital]]s.<ref>Vgl. EStR 2000 Rz. 5890.</ref> | ||
− | + | Es stellt einen Maßstab für die [[Haftung]] dar. | |
== Fremdkapital == | == Fremdkapital == | ||
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− | '''Fremdkapital''' liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den Gläubiger kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von | + | '''Fremdkapital''' liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den [[Gläubiger]] kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von [[Gesellschafterdarlehen]]. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdkapital Wikipedia, Stichwort: Fremdkapital], abgefragt 6.7.2019</ref> |
Zur Abgrenzung siehe [[Kapital#Abgrenzung_zum_Fremdkapital|Eigenkapital]]. | Zur Abgrenzung siehe [[Kapital#Abgrenzung_zum_Fremdkapital|Eigenkapital]]. | ||
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+ | Schuld und Sollen haben im altgermanischen die gleiche Wurzel. Schuld bezeichnete zuerst die rechtliche Verpflichtung eine Leistung (Abgabe, Dienst oder Strafe) zu erbringen. Im Althochdeutschen wird die Bedeutung auch auf Vergehen, Sünde ausgedehnt.<ref>Vgl. Herkunftswörterbuch, S. 625</ref> | ||
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+ | Die '''Schuld''' wird einerseits mit dem für die Zurechnung einer rechtsverletzenden Handlung oder einer Gesetzesübertretung maßgebende innere Grund, der ''Culpa'' (meist im Singular) <ref>[https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=134332 Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636]</ref> und andererseits mit einem vermögensrechtlichen Anspruch (''Debitum'') verbunden (meist im Plural) verbunden.<ref>Vgl. [http://www.zeno.org/nid/20010872434 Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452]</ref> | ||
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+ | Die vermögensrechtlichen '''Schulden''', erfassen im ''weitern Sinne'' alle vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten, also auch die, fremde Sachen, welche wir entliehen haben, die bei uns hinterlegt sind u. s. w., zurückzugeben.<ref>[https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=134332 Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636]</ref> Im ''engern Sinne'' sind es die Verbindlichkeiten, die in Geld zu erlegen sind.<ref>Vgl. [http://www.zeno.org/nid/20010872434 Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452]</ref> | ||
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+ | Juristisch entspricht die Schuld des [[Schuldner]]s der Forderung des [[Gläubiger]]s. <ref>[https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=134332 Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636]</ref> | ||
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+ | Schulden und Fremdkapital sind inhaltsgleich, werden aber unterschiedlich bewertet. ''Schulden'' sind die zu zahlenden Fremdkapitalien zum Nennbetrag samt Anhang (Zinsen, Spesen). Fremdkapital ist eine Betrachtung die auf Finanzierungsüberlegungen zurückgehen. Der [[Buchwert des Fremdkapitals]] ist auf [[Teilwert]]betrachtung entsprechend dem [[Höchstwertprinzip]] anzusetzen. Der [[Marktwert des Fremdkapitals]] entspricht dem Nominalbetrag, niedrig oder unverzinste Kapitalien sind [[Abzinsung|abzuzinsen]]. | ||
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+ | Beim [[Liquidationswert]] sind die Schulden vom [[Liquidationserlös]] abzuziehen. | ||
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+ | In der unternehmensrechtlichen Literatur werden Schulden (mE unzutreffend) als Oberbegriff für [[Rückstellung]]en und [[Verbindlichkeit]]en verwendet. <ref>So zB hinsichtlich der [[Vermögenslage]] bei Hirschler (2019), § 195 Rz. 29</ref> | ||
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Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen: | Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen: | ||
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+ | Nach der Fristigkeit wird das Fremdkapital wie folgt eingeteilt:<ref>Auer (2004), S. 8.</ref> | ||
+ | * ''kurzfristiges Fremdkapital'': Restlaufzeit bis 1 Jahr, | ||
+ | * ''mittelfristiges Fremdkapital'':<ref>Bei [[Jahresabschlussanalyse]]n wird das mittelfristige Fremdkapital idR beim langfristigen Fremdkapital berücksichtigt.</ref> Restlaufzeit 1 - 5 Jahre und | ||
+ | * ''langfristiges Fremdkapital'': Restlaufzeit über 5 Jahre. | ||
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+ | Bei den Verbindlichkeiten sind neben dem Gesamtbetrag sind auszuweisen:<ref>Vgl. Lechner ua (2010), S. 665.</ref> | ||
+ | * Verbindlichkeiten mit Laufzeit unter einem Jahr: in [[Anhang (Jahresabschluss)|Anhang]] oder [[Bilanz]] (§ 225 Abs. 6 UGB) | ||
+ | * Verbindlichkeiten mit Laufzeit über fünf Jahren in Anhang (§ 237 Z 5 UGB) | ||
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+ | Die Fristigkeiten findet man auch im ''Verbindlichkeitenspiegel''. Dieser zählt zwar nicht zu den Pflichtangaben des Anhanges, ist aber zu empfehlen. <ref>Vgl. Hirschler (2019), § 225 Rz. 68.</ref>. | ||
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'''Finanzierung''' (engl. financing) ist in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzwirtschaft Finanzwirtschaft] die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzierung Wikipedia, Stichwort: Finanzierung], abgefragt 6.7.2019</ref> | '''Finanzierung''' (engl. financing) ist in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzwirtschaft Finanzwirtschaft] die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzierung Wikipedia, Stichwort: Finanzierung], abgefragt 6.7.2019</ref> | ||
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− | #* Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung) | + | #* Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung), |
− | #* Subventionsfinanzierung | + | #* Subventionsfinanzierung; |
− | # '''Innenfinanzierung''' | + | # '''Innenfinanzierung''': |
− | #* aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung) | + | #* aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung): |
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− | #*# Finanzierung aus [ | + | #*# Finanzierung aus [[Abschreibung]]en; |
− | #* aus Vermögensumschichtungen außerhalb des normalen Umsatzprozesses | + | #* aus Vermögensumschichtungen außerhalb des normalen Umsatzprozesses: |
− | #*# Kapitalfreisetzung im [ | + | #*# Kapitalfreisetzung im [[Anlagevermögen]], |
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+ | * Einzelunternehmen und Personengesellschaften durch Entnahmen durch [[Entnahme]]n bzw. [[Zuwendung]]en, | ||
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− | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkapital Eigenkapital bei Wikipedia], abgefragt: | + | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkapital Eigenkapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021; |
− | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzierung Finanzierung bei Wikipedia], abgefragt: | + | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzierung Finanzierung bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021; |
− | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdkapital Fremdkapital bei Wikipedia], abgefragt: | + | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdkapital Fremdkapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021; |
− | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapital#Kapitalbegriffe_in_der_Betriebswirtschaftslehre Kapital bei Wikipedia], abgefragt: | + | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapital#Kapitalbegriffe_in_der_Betriebswirtschaftslehre Kapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021; |
− | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Mezzanine-Kapital Mezzanine-Kapital bei Wikipedia], abgefragt: | + | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Mezzanine-Kapital Mezzanine-Kapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021; |
− | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensfinanzierung Unternehmensfinanzierung bei Wikipedia], abgefragt: | + | * [https://www.dvfa.de/fileadmin/downloads/Publikationen/Standards/schriftenreihe_05_2007.pdf Mezzanine Finanzierungsformen und Bilanzrating] bei [[DVFA]], abgefragt 12.11.2021; |
+ | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensfinanzierung Unternehmensfinanzierung bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021; | ||
+ | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Reinvermögen Reinvermögen bei Wikipedia], abgefragt 12.11.2021; | ||
== Einzelnachweise== | == Einzelnachweise== | ||
<references /> | <references /> | ||
− | [[Kategorie: | + | |
+ | [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] | ||
[[Kategorie:Rechnungswesen]] | [[Kategorie:Rechnungswesen]] | ||
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[[Kategorie:Unternehmensbewertung]] | [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] | ||
[[Kategorie:Unternehmensrecht]] | [[Kategorie:Unternehmensrecht]] |
Aktuelle Version vom 27. März 2024, 14:06 Uhr
Das Kapital stellt betriebswirtschaftlich die auf der Passiv- (Habenseite) der Bilanz ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten) des Unternehmens dar. [1] Mit der Aufbringung des Kapitals befasst sich die Finanzierung. Kapital wird am Kapitalmarkt gehandelt.
siehe auch-> Kapital (Begriff)
Arten:
- Eigenkapital
- Fremdkapital
- Gesamtkapital (Summe von Eigen- und Fremdkapital)
Inhaltsverzeichnis
Eigenkapital
siehe auch-> Bilanz, Private Equity
Eigenkapital ist das von Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. [2] Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde (Beteiligungsfinanzierung), sowie der nicht ausgeschütteten Gewinne (Selbstfinanzierung).[3]
Sonderfinanzierungsformen
Mezzaninkapital (Hybridkapital) sind Finanzierungsformen, die zwischen Eigen- und Fremdkapital anzusiedeln sind. *)
Arten:
- Genussrechtskapital,[4]
- stille Beteiligungen,
- nachrangige Gesellschafterkredite (= nachrangiges Fremdkapital)
- zusammengesetzte Finanzinstrumente (zB Wandel- und Gewinnschuldverschreibung, Hybridanleihe)
Unter bestimmmten Umständen ist die Gliederung der Passivseite der Bilanz zu ergänzen. Das Mezzaninkapital wird dann nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Die Einordnung in der Unternehmens- bzw. Steuerbilanz muss nicht der Unternehmensbewertung entsprechen. Diese richtet sich nach Bewertungszweck und -objekt.
Abgrenzung zum Fremdkapital
Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf betriebswirtschaftliche oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche.
Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit
- daraus ein Verlustdeckungspotential entsteht und
- Nachrangigkeit vorliegt.[5]
Eine dauerhafte Widmung ist hingegen nicht erforderlich. [6]
Buchwert des Eigenkapitals
Das Reinvermögen (auch Nettovermögen, englisch net worth, net assets) ist in der Finanzbuchhaltung und Wirtschaftswissenschaft der Saldo (d. h. die Differenz) zwischen dem auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesenen Vermögen (Bruttovermögen) und den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten eines Unternehmens.[7]
Das Reinvermögen entspricht dem Buchwert des Eigenkapitals.
Von der pagatorischen Größe Buchwert des Eigenkapitals ist der Marktwert des Eigenkapitals zu unterscheiden. Formeln der Unternehmensbewertung beziehen sich idR auf den Marktwert des Eigenkapitals, dabei kann es zu Zirkelbezügen kommen, oder es müssen formelmäßige Adaptierungen vorgenommen werden.[8]
Kapitalkonto
siehe auch-> Bilanz
Kapitalkonto: Das Eigenkapital wird zumeist in einzelne Konten aufgegliedert. Die Aufgliederung hat entsprechend der Rechtsform zu erfolgen. Bei Personengesellschaften werden für jeden Gesellschafter getrennte Konten geführt. Diese können für unbeschränkt- und beschränkt haftende Gesellschafter zusammengefasst werden.
Bei Kapitalgesellschaften und verdeckten Kapitalgesellschaften ist die Gliederungsvorschrift des § 224 Abs. 3 lit A UGB zu beachten.
Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so ist es als negatives Eigenkapital auszuweisen. Im Anhang ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt. [9] In der Fassung des RLG lautete die Bezeichnung nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.
Betriebswirtschaftliches Eigenkapital
Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital entspricht dem Gesamtvermögen (einschließlich stiller Reserven) und Firmenwert abzüglich des Fremdkapitals.[10]
Es stellt einen Maßstab für die Haftung dar.
Fremdkapital
siehe auch-> Bilanz (Rückstellung, Verbindlichkeit)
Fremdkapital liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den Gläubiger kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von Gesellschafterdarlehen. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung. [11]
Zur Abgrenzung siehe Eigenkapital.
Schulden
siehe auch-> Überschuldung
Schuld und Sollen haben im altgermanischen die gleiche Wurzel. Schuld bezeichnete zuerst die rechtliche Verpflichtung eine Leistung (Abgabe, Dienst oder Strafe) zu erbringen. Im Althochdeutschen wird die Bedeutung auch auf Vergehen, Sünde ausgedehnt.[12]
Die Schuld wird einerseits mit dem für die Zurechnung einer rechtsverletzenden Handlung oder einer Gesetzesübertretung maßgebende innere Grund, der Culpa (meist im Singular) [13] und andererseits mit einem vermögensrechtlichen Anspruch (Debitum) verbunden (meist im Plural) verbunden.[14]
Die vermögensrechtlichen Schulden, erfassen im weitern Sinne alle vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten, also auch die, fremde Sachen, welche wir entliehen haben, die bei uns hinterlegt sind u. s. w., zurückzugeben.[15] Im engern Sinne sind es die Verbindlichkeiten, die in Geld zu erlegen sind.[16]
Juristisch entspricht die Schuld des Schuldners der Forderung des Gläubigers. [17]
Abgrenzung zum Fremdkapital
Schulden und Fremdkapital sind inhaltsgleich, werden aber unterschiedlich bewertet. Schulden sind die zu zahlenden Fremdkapitalien zum Nennbetrag samt Anhang (Zinsen, Spesen). Fremdkapital ist eine Betrachtung die auf Finanzierungsüberlegungen zurückgehen. Der Buchwert des Fremdkapitals ist auf Teilwertbetrachtung entsprechend dem Höchstwertprinzip anzusetzen. Der Marktwert des Fremdkapitals entspricht dem Nominalbetrag, niedrig oder unverzinste Kapitalien sind abzuzinsen.
Bedeutung
Beim Liquidationswert sind die Schulden vom Liquidationserlös abzuziehen.
In der unternehmensrechtlichen Literatur werden Schulden (mE unzutreffend) als Oberbegriff für Rückstellungen und Verbindlichkeiten verwendet. [18]
Buchwert des Fremdkapitals
Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen:
Verzinsliches Fremdkapital
Die Verzinslichkeit des Fremdkapitals ist zwar nicht für den Buchwert, wohl aber für den Marktwert des Fremdkapitals relevant. (vgl. Marktwert des Fremdkapitals)
Marktwert des Fremdkapitals
Hauptartikel-> Marktwert des Fremdkapitals
Fristigkeit
siehe auch-> Fristigkeit
Nach der Fristigkeit wird das Fremdkapital wie folgt eingeteilt:[19]
- kurzfristiges Fremdkapital: Restlaufzeit bis 1 Jahr,
- mittelfristiges Fremdkapital:[20] Restlaufzeit 1 - 5 Jahre und
- langfristiges Fremdkapital: Restlaufzeit über 5 Jahre.
Bei den Verbindlichkeiten sind neben dem Gesamtbetrag sind auszuweisen:[21]
- Verbindlichkeiten mit Laufzeit unter einem Jahr: in Anhang oder Bilanz (§ 225 Abs. 6 UGB)
- Verbindlichkeiten mit Laufzeit über fünf Jahren in Anhang (§ 237 Z 5 UGB)
Die Fristigkeiten findet man auch im Verbindlichkeitenspiegel. Dieser zählt zwar nicht zu den Pflichtangaben des Anhanges, ist aber zu empfehlen. [22].
Gesamtkapital
Das Gesamtkapital setzt sich aus Eigen- und Fremdkapital zusammen. Daneben gibt es keine dritte Kategorie.
Es ist deckungsgleich mit dem Gesamtvermögen. Abweichungen von der Bilanzsumme können sich durch die passive Rechnungsabgrenzung ergeben.
Bedeutung
- Buchwerte für Bilanzanalyse
- Kapitalstruktur
- Marktwerte für WACC
- Kapitalstrukturrisiko
Finanzierung
Finanzierung (engl. financing) ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.[23]
siehe auch-> Unternehmensfinanzierung, Corporate Finance
Klassischerweise wird unterschieden:
- Eigenfinanzierung
- Beteiligungsfinanzierung: Zufuhr von Eigenkapital durch die Eigentümer in Form von Bar- und Sacheinlagen;
- Selbstfinanzierung (Überschussfinanzierung): Zurückbehaltung des Gewinnes;
- Fremdfinanzierung: Finanzerung durch Fremdkapital insbes. Kreditkapital;
Die moderne Theorie unterscheidet:
- Außenfinanzierung:
- Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung),
- Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung),
- Subventionsfinanzierung;
- Innenfinanzierung:
- aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung):
- Finanzierung aus Gewinnen (Selbstfinanzierung),
- Finanzierung aus Rückstellungen,
- Finanzierung aus Abschreibungen;
- aus Vermögensumschichtungen außerhalb des normalen Umsatzprozesses:
- Kapitalfreisetzung im Anlagevermögen,
- Kapitalfreisetzung im Umlaufvermögen.
- aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung):
Kapitalzu- / -rückführung
Die (Eigen)kapitalführung erfolgt bei
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften durch Einlagen bzw. Zuwendungen,
- Kapitalgesellschaften durch Kapitalerhöhung.
Die (Eigen)kapitalrückführung erfolgt bei
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften durch Entnahmen durch Entnahmen bzw. Zuwendungen,
- Kapitalgesellschaften durch Kapitalrückzahlung
Literatur
Fachliteratur
- Lechner ua (2010)
- Egger ua (2010)
- Hirschler (2019)
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole,
Weblinks
- Eigenkapital bei Wikipedia, abgefragt: 12.11.2021;
- Finanzierung bei Wikipedia, abgefragt: 12.11.2021;
- Fremdkapital bei Wikipedia, abgefragt: 12.11.2021;
- Kapital bei Wikipedia, abgefragt: 12.11.2021;
- Mezzanine-Kapital bei Wikipedia, abgefragt: 12.11.2021;
- Mezzanine Finanzierungsformen und Bilanzrating bei DVFA, abgefragt 12.11.2021;
- Unternehmensfinanzierung bei Wikipedia, abgefragt: 12.11.2021;
- Reinvermögen bei Wikipedia, abgefragt 12.11.2021;
Einzelnachweise
- ↑ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Kapital, abgefragt 6.7.2019
- ↑ Lechner ua (2010), S. 602
- ↑ Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff
- ↑ Zur Abgrenzung im Jahresabschluss vgl. IDW HFA 1/1994.
- ↑ Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 13.
- ↑ Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 14, aA Ihlau ua (2013), S. 132
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Reinvermögen, abgefragt 28.12.2019
- ↑ Essler ua (2005)
- ↑ Vgl. § 225 Abs. 1 UGB.
- ↑ Vgl. EStR 2000 Rz. 5890.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Fremdkapital, abgefragt 6.7.2019
- ↑ Vgl. Herkunftswörterbuch, S. 625
- ↑ Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
- ↑ Vgl. Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452
- ↑ Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
- ↑ Vgl. Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452
- ↑ Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
- ↑ So zB hinsichtlich der Vermögenslage bei Hirschler (2019), § 195 Rz. 29
- ↑ Auer (2004), S. 8.
- ↑ Bei Jahresabschlussanalysen wird das mittelfristige Fremdkapital idR beim langfristigen Fremdkapital berücksichtigt.
- ↑ Vgl. Lechner ua (2010), S. 665.
- ↑ Vgl. Hirschler (2019), § 225 Rz. 68.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Finanzierung, abgefragt 6.7.2019