Kapital: Unterschied zwischen den Versionen

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(Finanzierung)
 
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Das '''Kapital''' stellt die auf der Passivseite der Bilanz einzelner Unternehmungen ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten) dar. <ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapital-38061 wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Kapital], abgefragt 6.7.2019</ref> Mit der Aufbringung des Kapitals befasst sich die [[Finanzierung]]. Das Kapital findet sich auf der [[Passiva|Habenseite]] der [[Bilanz]].
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Das '''Kapital''' stellt [[Betriebswirtschaftslehre|betriebswirtschaftlich]] die auf der [[Passivseite|Passiv-]] ([[Haben]]seite) der [[Bilanz]] ausgewiesenen Ansprüche an das [[Vermögen]] (einschließlich Abgrenzungsposten) des Unternehmens dar. <ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapital-38061 wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Kapital], abgefragt 6.7.2019</ref> Mit der Aufbringung des Kapitals befasst sich die [[Finanzierung]]. Kapital wird am [[Kapitalmarkt]] gehandelt.
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== Eigenkapital ==
 
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'''Eigenkapital''' ist das von [[Eigentümer]]n zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. <ref>Lechner ua (2010), S. 602</ref> Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde ([[Finanzierung||Beteiligungsfinanzierung]]), sowie der nicht ausgeschütteten [[Gewinn]]e ([[Finanzierung|Selbstfinanzierung]]).<ref>Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff</ref>
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''siehe auch-> [[Bilanz#Eigenkapital|Bilanz]], [[Private Equity]]''
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'''Eigenkapital''' ist das von [[Eigentümer]]n zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. <ref>Lechner ua (2010), S. 602</ref> Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde ([[Finanzierung|Beteiligungsfinanzierung]]), sowie der nicht ausgeschütteten [[Gewinn]]e ([[Finanzierung|Selbstfinanzierung]]).<ref>Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff</ref>
  
 
=== Sonderfinanzierungsformen ===
 
=== Sonderfinanzierungsformen ===
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'''Mezzaninkapital (Hybridkapital)''' sind Finanzierungsformen, die zwischen [[Eigenkapital|Eigen-]] und [[Fremdkapital]] anzusiedeln sind. *)<!--eigene Definition. -->
  
Bestimmet Finanzierungsformen sind zwischen Eigen- und Fremdkapital anzusiedeln:
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Arten:
* Genussrechtskapital<ref>Zur Abgrenzung im Jahresabschluss vgl. IDW HFA 1/1994</ref>
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Genussrecht Genussrechtskapital],<ref>Zur Abgrenzung im [[Jahresabschluss]] vgl. IDW HFA 1/1994.</ref>
* stille Beteiligungen
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* [[Stille Gesellschaft|stille Beteiligungen]],
* nachrangige Gesellschafterkredite (= nachrangiges Fremdkapital)
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* nachrangige [[Gesellschafterdarlehen|Gesellschafterkredite]] (= [https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrangiges_Darlehen nachrangiges Fremdkapital])
* zusammengesetzte Finanzinstrumente (zB Wandel- und Gewinnschuldverschreibung, Hybridanleihe)
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* zusammengesetzte Finanzinstrumente (zB [https://de.wikipedia.org/wiki/Wandelanleihe Wandel-] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnschuldverschreibung Gewinnschuldverschreibung], [https://de.wikipedia.org/wiki/Hybridanleihe Hybridanleihe])
  
Sie dürfen auch nach Eigen- und vor dem Fremdkapital gesondert ausgewiesen werden. Die Einordnung in der Unternehmens- bzw. Steuerbilanz muss nicht der Unternehmensbewertung entsprechen. Diese richtet sich nach [[Bewertungszweck]] und [[Bewertungsobjekt|-objekt]].
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Unter bestimmmten Umständen ist die Gliederung der [[Passivseite]] der [[Bilanz]] zu ergänzen. Das Mezzaninkapital wird dann nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Die Einordnung in der [[Unternehmensbilanz|Unternehmens-]] bzw. [[Steuerbilanz]] muss nicht der [[Unternehmensbewertung]] entsprechen. Diese richtet sich nach [[Bewertungszweck]] und [[Bewertungsobjekt|-objekt]].
  
 
=== Abgrenzung zum Fremdkapital ===
 
=== Abgrenzung zum Fremdkapital ===
  
Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf betriebswirtschaftliche oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche.
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Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf [[Betriebswirtschaftslehre|betriebswirtschaftliche]] oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche.
  
 
Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit  
 
Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit  
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=== Buchwert des Eigenkapitals  ===
 
=== Buchwert des Eigenkapitals  ===
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Von der [https://de.wikipedia.org/wiki/Pagatorik pagatorischen Größe] [[Buchwert]] des Eigenkapitals ist der [[Marktwert des Eigenkapitals]] zu unterscheiden.
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Das '''Reinvermögen''' (auch Nettovermögen, englisch net worth, net assets) ist in der Finanzbuchhaltung und [[Wirtschaftswissenschaft]] der [[Saldo]] (d. h. die Differenz) zwischen dem auf der [[Aktivseite]] einer Bilanz ausgewiesenen [[Vermögen]] (Bruttovermögen) und den auf der Passivseite ausgewiesenen [[Verbindlichkeit]]en eines Unternehmens.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Reinverm%C3%B6gen Wikipedia, Stichwort: Reinvermögen], abgefragt 28.12.2019</ref>
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Das Reinvermögen entspricht dem ''Buchwert des Eigenkapitals''.
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Von der [https://de.wikipedia.org/wiki/Pagatorik pagatorischen Größe] [[Buchwert]] des Eigenkapitals ist der [[Marktwert des Eigenkapitals]] zu unterscheiden. Formeln der Unternehmensbewertung beziehen sich idR auf den Marktwert des Eigenkapitals, dabei kann es zu [https://de.wikipedia.org/wiki/Zirkelbezug Zirkelbezügen] kommen, oder es müssen formelmäßige Adaptierungen vorgenommen werden.<ref>Essler ua (2005)</ref>
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=== Kapitalkonto ===
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'''Kapitalkonto:''' Das [[Buchwert des Eigenkapitals|Eigenkapital]] wird zumeist in einzelne Konten aufgegliedert. Die Aufgliederung hat entsprechend der Rechtsform zu erfolgen. Bei Personengesellschaften werden für jeden [[Gesellschafter]] getrennte Konten geführt. Diese können für [[Unbeschränkte Haftung|unbeschränkt-]] und [[Beschränkte Haftung|beschränkt haftende Gesellschafter]] zusammengefasst werden.
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Bei [[Kapitalgesellschaft]]en und [[verdeckte Kapitalgesellschaft|verdeckten Kapitalgesellschaften]] ist die [[Bilanz#Eigenkapital|Gliederungsvorschrift]] des § 224 Abs. 3 lit A UGB zu beachten.
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Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so ist es als '''negatives Eigenkapital''' auszuweisen. Im Anhang ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt. <ref>Vgl. § 225 Abs. 1 UGB.</ref> In der Fassung des RLG lautete die Bezeichnung ''nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag''.
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=== Betriebswirtschaftliches Eigenkapital ===
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Das '''betriebswirtschaftliche Eigenkapital''' entspricht dem [[Gesamtvermögen]] (einschließlich [[stille Reserve|stiller Reserven]]) und [[Firmenwert]] abzüglich des [[Fremdkapital]]s.<ref>Vgl. EStR 2000 Rz. 5890.</ref>
  
Formeln der Unternehmensbewertung beziehen sich idR auf den Marktwert des Eigenkapitals, dabei kann es zu [https://de.wikipedia.org/wiki/Zirkelbezug Zirkelbezügen] kommen, oder es müssen formelmäßige Adaptierungen vorgenommen werden.<ref>Essler ua (2005)</ref>
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Es stellt einen Maßstab für die [[Haftung]] dar.
  
 
== Fremdkapital ==
 
== Fremdkapital ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Fremdkapital]] ändern. -->
 
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''siehe auch-> [[Bilanz]] ([[Rückstellung]], [[Verbindlichkeit]])''
  
'''Fremdkapital''' liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den Gläubiger kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von ''Gesellschafterdarlehen''. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdkapital Wikipedia, Stichwort: Fremdkapital], abgefragt 6.7.2019</ref>
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'''Fremdkapital''' liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den [[Gläubiger]] kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von [[Gesellschafterdarlehen]]. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdkapital Wikipedia, Stichwort: Fremdkapital], abgefragt 6.7.2019</ref>
  
 
Zur Abgrenzung siehe [[Kapital#Abgrenzung_zum_Fremdkapital|Eigenkapital]].
 
Zur Abgrenzung siehe [[Kapital#Abgrenzung_zum_Fremdkapital|Eigenkapital]].
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=== Schulden ===
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''siehe auch-> [[Überschuldung]]''
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Schuld und Sollen haben im altgermanischen die gleiche Wurzel. Schuld bezeichnete zuerst die rechtliche Verpflichtung eine Leistung (Abgabe, Dienst oder Strafe) zu erbringen. Im Althochdeutschen wird die Bedeutung auch auf Vergehen, Sünde ausgedehnt.<ref>Vgl. Herkunftswörterbuch, S. 625</ref>
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Die '''Schuld''' wird einerseits mit dem für die Zurechnung einer rechtsverletzenden Handlung oder einer Gesetzesübertretung maßgebende innere Grund, der ''Culpa'' (meist im Singular) <ref>[https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=134332 Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636]</ref> und andererseits mit einem vermögensrechtlichen Anspruch (''Debitum'') verbunden (meist im Plural) verbunden.<ref>Vgl. [http://www.zeno.org/nid/20010872434 Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452]</ref>
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Die vermögensrechtlichen '''Schulden''', erfassen im ''weitern Sinne'' alle vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten, also auch die, fremde Sachen, welche wir entliehen haben, die bei uns hinterlegt sind u. s. w., zurückzugeben.<ref>[https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=134332 Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636]</ref>  Im ''engern Sinne'' sind es die Verbindlichkeiten, die in Geld zu erlegen sind.<ref>Vgl. [http://www.zeno.org/nid/20010872434 Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452]</ref>
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Juristisch entspricht die Schuld des [[Schuldner]]s der Forderung des [[Gläubiger]]s. <ref>[https://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=134332 Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636]</ref>
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==== Abgrenzung zum Fremdkapital ====
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Schulden und Fremdkapital sind inhaltsgleich, werden aber unterschiedlich bewertet. ''Schulden'' sind die zu zahlenden Fremdkapitalien zum Nennbetrag samt Anhang (Zinsen, Spesen). Fremdkapital ist eine Betrachtung die auf Finanzierungsüberlegungen zurückgehen. Der [[Buchwert des Fremdkapitals]] ist auf [[Teilwert]]betrachtung entsprechend dem [[Höchstwertprinzip]] anzusetzen. Der [[Marktwert des Fremdkapitals]] entspricht dem Nominalbetrag, niedrig oder unverzinste Kapitalien sind [[Abzinsung|abzuzinsen]].
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==== Bedeutung ====
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Beim [[Liquidationswert]] sind die Schulden vom [[Liquidationserlös]] abzuziehen.
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In der unternehmensrechtlichen Literatur werden Schulden (mE unzutreffend) als Oberbegriff für [[Rückstellung]]en und [[Verbindlichkeit]]en verwendet. <ref>So zB hinsichtlich der [[Vermögenslage]] bei Hirschler (2019), § 195 Rz. 29</ref>
  
 
=== Buchwert des Fremdkapitals ===
 
=== Buchwert des Fremdkapitals ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Buchwert des Fremdkapitals]] ändern. -->
 
Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen:
 
Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen:
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Rückstellung Rückstellungen]
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* [[Rückstellung]]en
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verbindlichkeit#Betriebswirtschaftslehre Verbindlichkeiten]  
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* [[Verbindlichkeit]]en
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechnungsabgrenzung Rechnungsabgrenzungsposten]  
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* [[Rechnungsabgrenzungsposition|Rechnungsabgrenzungsposten]]
* ''Haftungsverhältnisse''
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* [[Eventualverbindlichkeit|Haftungsverhältnisse]]
: § 199 UGB: Unter der Bilanz sind Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Garantien sowie sonstige vertragliche Haftungsverhältnissen, sowie sie nicht auf des Passivseite auszuweisen sind, zu vermerken.
 
:: Den ausgewiesenen Positionen gemeinsam ist, dass sie zum Stichtag noch keinen Verbindlichkeitscharakter haben, der Ausweis soll dem Bilanzadressaten potentielle Risiken aufzeigen.
 
:* Gewährleistungen, Bürgschaften sind beim Begünstigten zu hinterfragen und gegebenenfalls sind die Konsequenzen zu ziehen (zB Erhöhung der [[Kapitalkosten]]). Beim Verpflichteten sind allfällige künftige Inanspruchnahmen in der [[Finanzplanung]] zu berücksichtigen.
 
  
 
=== Verzinsliches Fremdkapital ===
 
=== Verzinsliches Fremdkapital ===
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=== Marktwert des Fremdkapitals ===
 
=== Marktwert des Fremdkapitals ===
 
  ''Hauptartikel-> [[Marktwert des Fremdkapitals]]''
 
  ''Hauptartikel-> [[Marktwert des Fremdkapitals]]''
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=== Fristigkeit ===
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''siehe auch-> [[Fristigkeit#Bilanzausweis|Fristigkeit]]''
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Nach der Fristigkeit wird das Fremdkapital wie folgt eingeteilt:<ref>Auer (2004), S. 8.</ref>
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* ''kurzfristiges Fremdkapital'': Restlaufzeit bis 1 Jahr,
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* ''mittelfristiges Fremdkapital'':<ref>Bei [[Jahresabschlussanalyse]]n wird das mittelfristige Fremdkapital idR beim langfristigen Fremdkapital berücksichtigt.</ref> Restlaufzeit 1 - 5 Jahre und
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* ''langfristiges Fremdkapital'': Restlaufzeit über 5 Jahre.
 +
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Bei den Verbindlichkeiten sind neben dem Gesamtbetrag sind auszuweisen:<ref>Vgl. Lechner ua (2010), S. 665.</ref>
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* Verbindlichkeiten mit Laufzeit unter einem Jahr: in [[Anhang (Jahresabschluss)|Anhang]] oder [[Bilanz]] (§ 225 Abs. 6 UGB)
 +
* Verbindlichkeiten mit Laufzeit über fünf Jahren in Anhang (§ 237 Z 5 UGB)
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Die Fristigkeiten findet man auch im ''Verbindlichkeitenspiegel''. Dieser zählt zwar nicht zu den Pflichtangaben des Anhanges, ist aber zu empfehlen. <ref>Vgl. Hirschler (2019), § 225 Rz. 68.</ref>.
  
 
== Gesamtkapital ==
 
== Gesamtkapital ==
 
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Gesamtkapital]] ändern. -->
Das '''Gesamtkapital''' setzt sich auch [[Eigenkapital|Eigen-]] und [[Fremdkapital]] zusammen. Daneben gibt es keine dritte Kategorie.
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Das '''Gesamtkapital''' setzt sich aus [[Eigenkapital|Eigen-]] und [[Fremdkapital]] zusammen. Daneben gibt es keine dritte Kategorie.
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Es ist deckungsgleich mit dem [[Gesamtvermögen]]. Abweichungen von der [[Bilanzsumme]] können sich durch die [[Passive Rechnungsabgrenzungspostion|passive Rechnungsabgrenzung]] ergeben.
  
 
=== Bedeutung ===
 
=== Bedeutung ===
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== Finanzierung ==
 
== Finanzierung ==
 
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* Synonyme: ''[[]]''
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'''Finanzierung''' (engl. financing) ist in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzwirtschaft Finanzwirtschaft] die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzierung Wikipedia, Stichwort: Finanzierung], abgefragt 6.7.2019</ref>  
 
'''Finanzierung''' (engl. financing) ist in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzwirtschaft Finanzwirtschaft] die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzierung Wikipedia, Stichwort: Finanzierung], abgefragt 6.7.2019</ref>  
  
''siehe auch-> [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensfinanzierung Unternehmensfinanzierung], [https://de.wikipedia.org/wiki/Corporate_Finance Corporate Finance]''
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''siehe auch-> [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensfinanzierung Unternehmensfinanzierung], [[Corporate Finance]]''
  
 
Klassischerweise wird unterschieden:
 
Klassischerweise wird unterschieden:
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Die moderne Theorie unterscheidet:
 
Die moderne Theorie unterscheidet:
# '''Außenfinanzierung'''
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# '''Außenfinanzierung''':
#* Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung)
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#* Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung),
#* Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung)
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#* Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung),
#* Subventionsfinanzierung
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#* Subventionsfinanzierung;
# '''Innenfinanzierung'''
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# '''Innenfinanzierung''':
#* aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung)
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#* aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung):
#*# Finanzierung aus Gewinnen (Selbstfinanzierung)
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#*# Finanzierung aus Gewinnen (Selbstfinanzierung),
#*# Finanzierung aus [https://de.wikipedia.org/wiki/Rückstellung Rückstellungen]
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#*# Finanzierung aus [[Rückstellung]]en,
#*# Finanzierung aus [https://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung Abschreibungen]
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#*# Finanzierung aus [[Abschreibung]]en;
#* aus Vermögensumschichtungen außerhalb des normalen Umsatzprozesses
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#* aus Vermögensumschichtungen außerhalb des normalen Umsatzprozesses:
#*# Kapitalfreisetzung im [https://de.wikipedia.org/wiki/Anlagevermögen Anlagevermögen]
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#*# Kapitalfreisetzung im [[Anlagevermögen]],
#*# Kapitalfreisetzung im [https://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufvermögen Umlaufvermögen]
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#*# Kapitalfreisetzung im [[Umlaufvermögen]].
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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Die '''(Eigen)kapitalführung''' erfolgt bei
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen Einzelunternehmen] und [[Personengesellschaft]]en durch [[Einlage]]n bzw. [[Zuwendung]]en,
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* [[Kapitalgesellschaft]]en durch [[Kapitalerhöhung]].
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Die '''(Eigen)kapitalrückführung erfolgt bei
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* Einzelunternehmen und Personengesellschaften durch Entnahmen durch [[Entnahme]]n bzw. [[Zuwendung]]en,
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* Kapitalgesellschaften durch [[Kapitalrückzahlung]]
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
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* Lechner ua (2010)
 
* Lechner ua (2010)
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* Egger ua (2010)
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* Hirschler (2019)
 
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=== Judikatur ===
 
=== Judikatur ===
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== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
  
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkapital Eigenkapital bei Wikipedia], abgefragt: 6.7.2019
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkapital Eigenkapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzierung Finanzierung bei Wikipedia], abgefragt: 6.7.2019
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzierung Finanzierung bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdkapital Fremdkapital bei Wikipedia], abgefragt: 6.7.2019
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdkapital Fremdkapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapital#Kapitalbegriffe_in_der_Betriebswirtschaftslehre Kapital bei Wikipedia], abgefragt: 6.7.2019
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapital#Kapitalbegriffe_in_der_Betriebswirtschaftslehre Kapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Mezzanine-Kapital Mezzanine-Kapital bei Wikipedia], abgefragt: 6.7.2019
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Mezzanine-Kapital Mezzanine-Kapital bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensfinanzierung Unternehmensfinanzierung bei Wikipedia], abgefragt: 6.7.2019
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* [https://www.dvfa.de/fileadmin/downloads/Publikationen/Standards/schriftenreihe_05_2007.pdf Mezzanine Finanzierungsformen und Bilanzrating] bei [[DVFA]], abgefragt 12.11.2021;
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensfinanzierung Unternehmensfinanzierung bei Wikipedia], abgefragt: 12.11.2021;
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Reinvermögen Reinvermögen bei Wikipedia], abgefragt 12.11.2021;
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
[[Kategorie:Bilanzkennzahl]]
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[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 14:06 Uhr

Das Kapital stellt betriebswirtschaftlich die auf der Passiv- (Habenseite) der Bilanz ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten) des Unternehmens dar. [1] Mit der Aufbringung des Kapitals befasst sich die Finanzierung. Kapital wird am Kapitalmarkt gehandelt.

siehe auch-> Kapital (Begriff)

Arten:

  1. Eigenkapital
  2. Fremdkapital
  3. Gesamtkapital (Summe von Eigen- und Fremdkapital)

Eigenkapital

siehe auch-> Bilanz, Private Equity

Eigenkapital ist das von Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. [2] Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde (Beteiligungsfinanzierung), sowie der nicht ausgeschütteten Gewinne (Selbstfinanzierung).[3]

Sonderfinanzierungsformen

Mezzaninkapital (Hybridkapital) sind Finanzierungsformen, die zwischen Eigen- und Fremdkapital anzusiedeln sind. *)

Arten:

Unter bestimmmten Umständen ist die Gliederung der Passivseite der Bilanz zu ergänzen. Das Mezzaninkapital wird dann nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Die Einordnung in der Unternehmens- bzw. Steuerbilanz muss nicht der Unternehmensbewertung entsprechen. Diese richtet sich nach Bewertungszweck und -objekt.

Abgrenzung zum Fremdkapital

Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf betriebswirtschaftliche oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche.

Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit

  • daraus ein Verlustdeckungspotential entsteht und
  • Nachrangigkeit vorliegt.[5]

Eine dauerhafte Widmung ist hingegen nicht erforderlich. [6]

Buchwert des Eigenkapitals

Das Reinvermögen (auch Nettovermögen, englisch net worth, net assets) ist in der Finanzbuchhaltung und Wirtschaftswissenschaft der Saldo (d. h. die Differenz) zwischen dem auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesenen Vermögen (Bruttovermögen) und den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten eines Unternehmens.[7]

Das Reinvermögen entspricht dem Buchwert des Eigenkapitals.

Von der pagatorischen Größe Buchwert des Eigenkapitals ist der Marktwert des Eigenkapitals zu unterscheiden. Formeln der Unternehmensbewertung beziehen sich idR auf den Marktwert des Eigenkapitals, dabei kann es zu Zirkelbezügen kommen, oder es müssen formelmäßige Adaptierungen vorgenommen werden.[8]

Kapitalkonto

siehe auch-> Bilanz

Kapitalkonto: Das Eigenkapital wird zumeist in einzelne Konten aufgegliedert. Die Aufgliederung hat entsprechend der Rechtsform zu erfolgen. Bei Personengesellschaften werden für jeden Gesellschafter getrennte Konten geführt. Diese können für unbeschränkt- und beschränkt haftende Gesellschafter zusammengefasst werden.

Bei Kapitalgesellschaften und verdeckten Kapitalgesellschaften ist die Gliederungsvorschrift des § 224 Abs. 3 lit A UGB zu beachten.

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so ist es als negatives Eigenkapital auszuweisen. Im Anhang ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt. [9] In der Fassung des RLG lautete die Bezeichnung nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.

Betriebswirtschaftliches Eigenkapital

Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital entspricht dem Gesamtvermögen (einschließlich stiller Reserven) und Firmenwert abzüglich des Fremdkapitals.[10]

Es stellt einen Maßstab für die Haftung dar.

Fremdkapital

siehe auch-> Bilanz (Rückstellung, Verbindlichkeit)

Fremdkapital liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den Gläubiger kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von Gesellschafterdarlehen. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung. [11]

Zur Abgrenzung siehe Eigenkapital.

Schulden

siehe auch-> Überschuldung

Schuld und Sollen haben im altgermanischen die gleiche Wurzel. Schuld bezeichnete zuerst die rechtliche Verpflichtung eine Leistung (Abgabe, Dienst oder Strafe) zu erbringen. Im Althochdeutschen wird die Bedeutung auch auf Vergehen, Sünde ausgedehnt.[12]

Die Schuld wird einerseits mit dem für die Zurechnung einer rechtsverletzenden Handlung oder einer Gesetzesübertretung maßgebende innere Grund, der Culpa (meist im Singular) [13] und andererseits mit einem vermögensrechtlichen Anspruch (Debitum) verbunden (meist im Plural) verbunden.[14]

Die vermögensrechtlichen Schulden, erfassen im weitern Sinne alle vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten, also auch die, fremde Sachen, welche wir entliehen haben, die bei uns hinterlegt sind u. s. w., zurückzugeben.[15] Im engern Sinne sind es die Verbindlichkeiten, die in Geld zu erlegen sind.[16]

Juristisch entspricht die Schuld des Schuldners der Forderung des Gläubigers. [17]

Abgrenzung zum Fremdkapital

Schulden und Fremdkapital sind inhaltsgleich, werden aber unterschiedlich bewertet. Schulden sind die zu zahlenden Fremdkapitalien zum Nennbetrag samt Anhang (Zinsen, Spesen). Fremdkapital ist eine Betrachtung die auf Finanzierungsüberlegungen zurückgehen. Der Buchwert des Fremdkapitals ist auf Teilwertbetrachtung entsprechend dem Höchstwertprinzip anzusetzen. Der Marktwert des Fremdkapitals entspricht dem Nominalbetrag, niedrig oder unverzinste Kapitalien sind abzuzinsen.

Bedeutung

Beim Liquidationswert sind die Schulden vom Liquidationserlös abzuziehen.

In der unternehmensrechtlichen Literatur werden Schulden (mE unzutreffend) als Oberbegriff für Rückstellungen und Verbindlichkeiten verwendet. [18]

Buchwert des Fremdkapitals

Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen:

Verzinsliches Fremdkapital

Die Verzinslichkeit des Fremdkapitals ist zwar nicht für den Buchwert, wohl aber für den Marktwert des Fremdkapitals relevant. (vgl. Marktwert des Fremdkapitals)

Marktwert des Fremdkapitals

Hauptartikel-> Marktwert des Fremdkapitals

Fristigkeit

siehe auch-> Fristigkeit

Nach der Fristigkeit wird das Fremdkapital wie folgt eingeteilt:[19]

  • kurzfristiges Fremdkapital: Restlaufzeit bis 1 Jahr,
  • mittelfristiges Fremdkapital:[20] Restlaufzeit 1 - 5 Jahre und
  • langfristiges Fremdkapital: Restlaufzeit über 5 Jahre.

Bei den Verbindlichkeiten sind neben dem Gesamtbetrag sind auszuweisen:[21]

  • Verbindlichkeiten mit Laufzeit unter einem Jahr: in Anhang oder Bilanz (§ 225 Abs. 6 UGB)
  • Verbindlichkeiten mit Laufzeit über fünf Jahren in Anhang (§ 237 Z 5 UGB)

Die Fristigkeiten findet man auch im Verbindlichkeitenspiegel. Dieser zählt zwar nicht zu den Pflichtangaben des Anhanges, ist aber zu empfehlen. [22].

Gesamtkapital

Das Gesamtkapital setzt sich aus Eigen- und Fremdkapital zusammen. Daneben gibt es keine dritte Kategorie.

Es ist deckungsgleich mit dem Gesamtvermögen. Abweichungen von der Bilanzsumme können sich durch die passive Rechnungsabgrenzung ergeben.

Bedeutung

Finanzierung

Finanzierung (engl. financing) ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.[23]

siehe auch-> Unternehmensfinanzierung, Corporate Finance

Klassischerweise wird unterschieden:

  1. Eigenfinanzierung
    • Beteiligungsfinanzierung: Zufuhr von Eigenkapital durch die Eigentümer in Form von Bar- und Sacheinlagen;
    • Selbstfinanzierung (Überschussfinanzierung): Zurückbehaltung des Gewinnes;
  2. Fremdfinanzierung: Finanzerung durch Fremdkapital insbes. Kreditkapital;

Die moderne Theorie unterscheidet:

  1. Außenfinanzierung:
    • Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung),
    • Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung),
    • Subventionsfinanzierung;
  2. Innenfinanzierung:
    • aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung):
      1. Finanzierung aus Gewinnen (Selbstfinanzierung),
      2. Finanzierung aus Rückstellungen,
      3. Finanzierung aus Abschreibungen;
    • aus Vermögensumschichtungen außerhalb des normalen Umsatzprozesses:
      1. Kapitalfreisetzung im Anlagevermögen,
      2. Kapitalfreisetzung im Umlaufvermögen.

Kapitalzu- / -rückführung

Die (Eigen)kapitalführung erfolgt bei

Die (Eigen)kapitalrückführung erfolgt bei

Literatur

Fachliteratur

  • Lechner ua (2010)
  • Egger ua (2010)
  • Hirschler (2019)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Kapital, abgefragt 6.7.2019
  2. Lechner ua (2010), S. 602
  3. Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff
  4. Zur Abgrenzung im Jahresabschluss vgl. IDW HFA 1/1994.
  5. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 13.
  6. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 14, aA Ihlau ua (2013), S. 132
  7. Wikipedia, Stichwort: Reinvermögen, abgefragt 28.12.2019
  8. Essler ua (2005)
  9. Vgl. § 225 Abs. 1 UGB.
  10. Vgl. EStR 2000 Rz. 5890.
  11. Wikipedia, Stichwort: Fremdkapital, abgefragt 6.7.2019
  12. Vgl. Herkunftswörterbuch, S. 625
  13. Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
  14. Vgl. Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452
  15. Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
  16. Vgl. Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452
  17. Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
  18. So zB hinsichtlich der Vermögenslage bei Hirschler (2019), § 195 Rz. 29
  19. Auer (2004), S. 8.
  20. Bei Jahresabschlussanalysen wird das mittelfristige Fremdkapital idR beim langfristigen Fremdkapital berücksichtigt.
  21. Vgl. Lechner ua (2010), S. 665.
  22. Vgl. Hirschler (2019), § 225 Rz. 68.
  23. Wikipedia, Stichwort: Finanzierung, abgefragt 6.7.2019