Betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
(Unterlage(n): aktualisiert)
 
(26 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''in Arbeit'''
+
Ein '''betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren''' ist eine, nicht nur von einzelnen betriebswirtschaftlichen Fachautoren, anerkannte [[Bewertungsmethode]]. Eine Methode, die in einem gültigen [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Fachgutachten]] anerkannt ist, entspricht diesem Erfordernis.
#WEITERLEITUNG [[betriebswirtschaftlich anerkannte Methode]] -->
 
  
Eine '''wissenschaftlich anerkannten Methode''' ist eine, nicht nur von einzelnen betriebswirtschaftlichen Autoren, anerkannte [[Bewertungsmethode]].
+
Bezüglich abweichender Ergebnisse unterschiedlicher Methoden ''siehe auch-> [[Methodenpluralismus]] und [[Konsistenz der Bewertungsergebnisse]]''
 +
== Zur Anerkennung in der Wissenschaft ==
  
Der [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtshof_(Österreich) VwGH] fordert in seiner Judikatur, die Ermittlung des Unternehmenswertes nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode. (so zB Erk 23.3.2000, 97/15/0112). Demnach spricht spricht nichts dagegen, die in den [[Fachgutachten]] des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS BW 1) dargestellten [[Bewertungsmethoden|Methoden]] der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen.
+
Bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungsmethode hat der Tatrichter einen gewissen Ermessensspielraum, woraus auch folgt, dass der Gerichtsgutachter diesen Ermessensspielraum hat. Der Gutachter hat sich bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungsmethode an die betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Die gewählte Methode muss demnach (wenn auch nur von einer Minderheit) anerkannt sein.<ref>Vgl. Piltz (1994), S. 127.</ref>
  
<u>Anerkannte Bewertungsmethoden lt KFS BW 1 (2014):</u>
+
== Wissenschaftlich anerkannt durch Beachtung eines Fachgutachtens ==
 +
 
 +
Sofern ein [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Fachgutachten]] bei Verlautbarung dem Stand der Wissenschaften entsprach und regelmäßig aktualisiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.<ref>Vgl. Hager (2013), S. 360.</ref>
 +
 
 +
== Anerkannte Methoden in der Judikatur ==
 +
 
 +
Der [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtshof_(Österreich) VwGH] fordert in seiner Judikatur, die Ermittlung des Unternehmenswertes nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode. (so zB Erk 23.3.2000, 97/15/0112). Die in den [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Fachgutachten]] des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS BW 1) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung können als wissenschaftlich anerkannte Methoden angesehen werden.
 +
 
 +
== Liste der anerkannte Methoden ==
 +
 
 +
<u>Anerkannte Bewertungsmethoden lt [[KFS/BW 1]]:</u>
 
* [[Ertragswertverfahren]]
 
* [[Ertragswertverfahren]]
 
* [[Discounted Cash-Flow-Verfahren]]
 
* [[Discounted Cash-Flow-Verfahren]]
Zeile 12: Zeile 22:
 
** [[FTE-Verfahren]]
 
** [[FTE-Verfahren]]
 
** [[APV-Verfahren]]
 
** [[APV-Verfahren]]
* [[Vergleichsverfahren]] (Multiplikatormethode) (nur für Kleimstbetriebe)<ref>Zu den Anwendungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Problemen siehe Hager (2014a), S 1122)</ref>
+
* [[Vergleichsverfahren]] (Multiplikatormethode) (nur für Kleinstbetriebe)<ref>Zu den Anwendungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Problemen siehe Hager (2014a), S 1122).</ref>
 
* [[Liquidationswert]] (nur als Mindestwert)
 
* [[Liquidationswert]] (nur als Mindestwert)
  
<u>Anerkannte Bewertungsmethoden lt IDW S1 (2008):</u>
+
<u>Anerkannte Bewertungsmethoden lt [[IDW S 1]]:</u>
 
* [[Ertragswertverfahren]]
 
* [[Ertragswertverfahren]]
 
* [[Discounted Cash-Flow-Verfahren]]
 
* [[Discounted Cash-Flow-Verfahren]]
Zeile 23: Zeile 33:
 
* [[Liquidationswert]] (nur als Mindestwert)
 
* [[Liquidationswert]] (nur als Mindestwert)
  
Daneben sind in der Literatur anerkannt:
+
<u>Daneben sind in der Literatur anerkannt:</u>
* [[TCF-Verfahren]]<ref>WP-Handbuch II (2014), Rz. A 184ff</ref>
+
* [[TCF-Verfahren]]<ref>WP-Handbuch II (2014), Rz. A 184ff.</ref>
 +
* [[Realoptionsmethode]]<ref>Müller: "Realopitonsmodelle" in Petersen ua (2013) und Peemöller / Beckmann: "Realoptionsansatz“ in Peemöller (2012) und die jeweils angeführte Literatur.</ref>
  
Fraglich: [[Realoptionenansatz]]
+
<u>Fraglich:</u>
 +
* [[Residualgewinnmethode]]
  
 +
== Literatur ==
  
 +
<!--=== Fachgutachten ===
 +
* Rz. KFS/BW 1;
 +
* Rz. IDW S1;
 +
-->
 +
=== Fachliteratur ===
 +
 +
* Hager: ''"Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten?"'', RWZ 2013/91 [[Datei:RWZ 2013-93-Gutachten.pdf]];<ref>Mit freundlicher Genehmigung Lexis Nexis http://www.lexisnexis.at.</ref>
 +
 +
=== Unterlage(n) ===
 +
 +
* Hager: ''Im Steuerrecht relevane Werte'', [[Datei:Welche Werte.pdf]];
 +
* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]];
 +
* Hager: ''"Bewertungsmethoden – Eine Übersicht"'', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Stand Okt. 2024;
  
== Literatur ==
 
 
-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
 
-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
  
Zeile 36: Zeile 61:
  
 
-->
 
-->
 +
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
<!--[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]-->
+
 
 +
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

Aktuelle Version vom 6. Oktober 2024, 06:59 Uhr

Ein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren ist eine, nicht nur von einzelnen betriebswirtschaftlichen Fachautoren, anerkannte Bewertungsmethode. Eine Methode, die in einem gültigen Fachgutachten anerkannt ist, entspricht diesem Erfordernis.

Bezüglich abweichender Ergebnisse unterschiedlicher Methoden siehe auch-> Methodenpluralismus und Konsistenz der Bewertungsergebnisse

Zur Anerkennung in der Wissenschaft

Bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungsmethode hat der Tatrichter einen gewissen Ermessensspielraum, woraus auch folgt, dass der Gerichtsgutachter diesen Ermessensspielraum hat. Der Gutachter hat sich bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungsmethode an die betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Die gewählte Methode muss demnach (wenn auch nur von einer Minderheit) anerkannt sein.[1]

Wissenschaftlich anerkannt durch Beachtung eines Fachgutachtens

Sofern ein Fachgutachten bei Verlautbarung dem Stand der Wissenschaften entsprach und regelmäßig aktualisiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.[2]

Anerkannte Methoden in der Judikatur

Der VwGH fordert in seiner Judikatur, die Ermittlung des Unternehmenswertes nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode. (so zB Erk 23.3.2000, 97/15/0112). Die in den Fachgutachten des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS BW 1) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung können als wissenschaftlich anerkannte Methoden angesehen werden.

Liste der anerkannte Methoden

Anerkannte Bewertungsmethoden lt KFS/BW 1:

Anerkannte Bewertungsmethoden lt IDW S 1:

Daneben sind in der Literatur anerkannt:

Fraglich:

Literatur

Fachliteratur

Unterlage(n)

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur


Einzelnachweise

  1. Vgl. Piltz (1994), S. 127.
  2. Vgl. Hager (2013), S. 360.
  3. Zu den Anwendungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Problemen siehe Hager (2014a), S 1122).
  4. WP-Handbuch II (2014), Rz. A 184ff.
  5. Müller: "Realopitonsmodelle" in Petersen ua (2013) und Peemöller / Beckmann: "Realoptionsansatz“ in Peemöller (2012) und die jeweils angeführte Literatur.
  6. Mit freundlicher Genehmigung Lexis Nexis http://www.lexisnexis.at.