Bewertungsobjekt: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Marke|Marken]]<ref>Vgl. Ballwieser (2011), S. 6 und die dort angeführte Lit.</ref> und | * [[Marke|Marken]]<ref>Vgl. Ballwieser (2011), S. 6 und die dort angeführte Lit.</ref> und | ||
− | * [[ | + | * [[Immobilie]]n von Immobilienunternehmen<ref>Vgl. Ballwieser (2011), S. 6 und die dort angeführte Lit; gilt nur für Immobilienunternehmen, sonst ist das LBG zu beachten.</ref>. |
== Bestandteilen von Bewertungsobjekten == | == Bestandteilen von Bewertungsobjekten == |
Version vom 9. Oktober 2020, 05:21 Uhr
Bewertungsobjekt ist der nicht rechtlich sondern wirtschaftlich abgegrenzte Gegenstand der (Unternehmens)Bewertung.[1] Sofern es hinsichtlich Risiken und Chancen nicht homogen ist, empfiehlt sich eine Aufteilung in Bewertungseinheiten.
siehe auch-> Bewertungsprozess
Inhaltsverzeichnis
Arten von Bewertungsobjekten
Bewertungsobjekte:
- Unternehmen,
- Unternehmensteile wie Betriebe und Teilbetriebe,
- Unternehmensanteile wie Anteile an Personengesellschaften,
- Unternehmensverbünde (= Konzerne),
- Zahlungsmittelgenerierende Einheiten,
- Kundenstamm,[2]
- Marken[3] und
- Immobilien von Immobilienunternehmen[4].
Bestandteilen von Bewertungsobjekten
Das Bewertungsobjekt besteht aus dem betriebsnotwendigen und dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen.
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 6 - 8 KFW/BW 1
- Rz. 18 - 21 IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2011), S. 9
- Hager (Grundbegriffe), S. 1f Datei:Grundbegriffe.pdf