Konzern: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Oktober 2020, 04:53 Uhr
Kurzinfo! Benutzer:Peter Hager/fehlende Links
Konzern sind rechtlich selbständige Unternehmen, die zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind.[1]
Stehen Unternehmen unter der einheitlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland so ist ein Konzernabschluss , ein Konzernlagebericht und uU auch ein Coprorate Governance Bericht aufzustellen.[2]
Während das juristische Konzernverständnis auf die einzelnen rechtlich selbständigen Konzernunternehmen abstellt. ist der zentrale Gegenstand der betriebswirtschaftlichen Betrachtung der Konzern als wirtschaftliche Entscheidungs- und Handlungseinheit.[3]
- Synonyme: Unternehmensverbund
Inhaltsverzeichnis
Konzernbewertung
Konzerne können als Einheit bewertet werden oder als Summe der Einzelwerte der jeweiligen Konzernunternehmen. Die Vorgangsweise hängt ua vom Integrationsgrad der Konzernunternehmen ab.[4]
Literatur
Gesetz
- AktG
- UGB
Fachliteratur
- Bachl (2018), S. 71 f
- Großfeld (2012), Rz. 1289 ff
- Pemöller (2012), S. 703 ff
- Wollny (2018), S. 806 ff
Unterlage(n)
- Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- Konzern bei Wikipedia, abgefragt: 9.10.2020