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(Teilbetrieb)
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'''Teilbetrieb''' ist ein organisatorisch in sich geschlossener Teil eines [[Betrieb]]es, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.<ref>Jakom (2020), § 24 Rz. 20</ref>
 
'''Teilbetrieb''' ist ein organisatorisch in sich geschlossener Teil eines [[Betrieb]]es, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.<ref>Jakom (2020), § 24 Rz. 20</ref>
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In der Regel gibt es kein Rechnungswesen für Teilbetriebe, die Bewertungsgrundlagen müssen daher abgeleitet werden.
  
 
== Betriebstätte ==
 
== Betriebstätte ==

Version vom 10. Oktober 2020, 05:31 Uhr

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Das Unternehmen als organisatorische Einheit kann aus mehreren Untereinheiten bestehen.

  • Betrieb
  • Teilbetrieb
  • Betriebstätte
  • strategische Geschäftseinheit

Betrieb

Betrieb ist eine organisierte Wirtschaftseinheit, in der verfügbare Mittel (Vermögen) unter Wagnissen zur Erstellung von Leistungen und Abgabe dieser Leistung an außenstehende Bedarfsleister eingesetzt werden.[1]

Steuerrechtlich versteht man unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer oranisierten Einheit.[2] Ertragsteuerlich ist ein Betrieb aber nur gegeben, wenn er der Erzielung von betrieblichen Einkünften dient.[3]

Einzelunternehmer müssen den Gewinn einheitlich für Teilbetriebe und Betriebsstätten ermitteln, wenn diese in einem Betrieb zusammengefasst sind.[4] richtig: Ein Betrieb kann zwar mehrere Teilbetriebe (Betriebszweige) oder Betriebsstätten umfassen; der Gewinn ist dennoch einheitlich zu ermitteln

Teilbetrieb

Teilbetrieb ist ein organisatorisch in sich geschlossener Teil eines Betriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.[5]

In der Regel gibt es kein Rechnungswesen für Teilbetriebe, die Bewertungsgrundlagen müssen daher abgeleitet werden.

Betriebstätte

Betriebsstätte ist jede fest örtliche Anlage oder Einrichtung die zur Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dienen.[6]

Große Bedeutung haben Betriebsstätten bei der länderweisen Gewinnaufteilung und somit auch bei der grenzüberschreitenden Bewertung (Cross Border Bewertungen).

strategische Geschäftseinheit

Eine strategische Geschäftseinheit ist ein Teilbereich eines Unternehmens, der in einem unternehmungsexternen Marktsegment unabhängig von anderen Teilgebieten der Unternehmung agieren kann.[7]

Literatur

Gesetz

  • BAO
  • EStG

Unterlage(n)

  • Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Lechner u.a. (2010), S. 34.
  2. Jakom (2020), § 4 Rz. 3 unter Verweis auf VwGH 18.7.1995, 91/14/0217.
  3. EStR 2000 Rz. 409.
  4. EStR 2000 Rz. 409
  5. Jakom (2020), § 24 Rz. 20
  6. § 29 Abs. 1 BAO
  7. Wikipedia, Stichwort: Strategische Geschäftseinheit, abgefragt 8.10.2020
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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