Unternehmensteil: Unterschied zwischen den Versionen
(→Teilbetrieb) |
(→Betrieb) |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
Einzelunternehmer müssen den Gewinn einheitlich für Teilbetriebe und Betriebsstätten ermitteln, wenn diese in einem Betrieb zusammengefasst sind.<ref>EStR 2000 Rz. 409</ref> | Einzelunternehmer müssen den Gewinn einheitlich für Teilbetriebe und Betriebsstätten ermitteln, wenn diese in einem Betrieb zusammengefasst sind.<ref>EStR 2000 Rz. 409</ref> | ||
− | richtig: Ein Betrieb kann zwar mehrere Teilbetriebe (Betriebszweige) oder Betriebsstätten umfassen; der Gewinn ist dennoch einheitlich zu ermitteln | + | '''richtig:''' Ein Betrieb kann zwar mehrere Teilbetriebe (Betriebszweige) oder Betriebsstätten umfassen; der Gewinn ist dennoch einheitlich zu ermitteln |
== Teilbetrieb == | == Teilbetrieb == |
Version vom 10. Oktober 2020, 05:32 Uhr
Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise lö Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen:
Das Unternehmen als organisatorische Einheit kann aus mehreren Untereinheiten bestehen.
- Betrieb
- Teilbetrieb
- Betriebstätte
- strategische Geschäftseinheit
Inhaltsverzeichnis
Betrieb
Betrieb ist eine organisierte Wirtschaftseinheit, in der verfügbare Mittel (Vermögen) unter Wagnissen zur Erstellung von Leistungen und Abgabe dieser Leistung an außenstehende Bedarfsleister eingesetzt werden.[1]
Steuerrechtlich versteht man unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer oranisierten Einheit.[2] Ertragsteuerlich ist ein Betrieb aber nur gegeben, wenn er der Erzielung von betrieblichen Einkünften dient.[3]
Einzelunternehmer müssen den Gewinn einheitlich für Teilbetriebe und Betriebsstätten ermitteln, wenn diese in einem Betrieb zusammengefasst sind.[4] richtig: Ein Betrieb kann zwar mehrere Teilbetriebe (Betriebszweige) oder Betriebsstätten umfassen; der Gewinn ist dennoch einheitlich zu ermitteln
Teilbetrieb
Teilbetrieb ist ein organisatorisch in sich geschlossener Teil eines Betriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.[5]
In der Regel gibt es kein Rechnungswesen für Teilbetriebe, die Bewertungsgrundlagen müssen daher abgeleitet werden.
Betriebstätte
Betriebsstätte ist jede fest örtliche Anlage oder Einrichtung die zur Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dienen.[6]
Große Bedeutung haben Betriebsstätten bei der länderweisen Gewinnaufteilung und somit auch bei der grenzüberschreitenden Bewertung (Cross Border Bewertungen).
strategische Geschäftseinheit
Eine strategische Geschäftseinheit ist ein Teilbereich eines Unternehmens, der in einem unternehmungsexternen Marktsegment unabhängig von anderen Teilgebieten der Unternehmung agieren kann.[7]
Literatur
Gesetz
- BAO
- EStG
Unterlage(n)
- Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- Betrieb bei Wikipedia, abgefragt: 9.10.2020
- Teilbetrieb bei Wikipedia, abgefragt: 9.10.2020
- Betriebsstätte bei Wikipedia, abgefragt: 9.10.2020
- Strategische Geschäftseinheit bei Wikipedia, abgefragt: 9.10.2020