Unternehmensteil: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Betrieb)
Zeile 15: Zeile 15:
  
 
Steuerrechtlich versteht man unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer oranisierten Einheit.<ref>Jakom (2020), § 4 Rz. 3 unter Verweis auf VwGH 18.7.1995, 91/14/0217.</ref> Ertragsteuerlich ist ein Betrieb aber nur gegeben, wenn er der Erzielung von betrieblichen Einkünften dient.<ref>EStR 2000 Rz. 409.</ref>
 
Steuerrechtlich versteht man unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer oranisierten Einheit.<ref>Jakom (2020), § 4 Rz. 3 unter Verweis auf VwGH 18.7.1995, 91/14/0217.</ref> Ertragsteuerlich ist ein Betrieb aber nur gegeben, wenn er der Erzielung von betrieblichen Einkünften dient.<ref>EStR 2000 Rz. 409.</ref>
 
Einzelunternehmer müssen den Gewinn einheitlich für Teilbetriebe und Betriebsstätten ermitteln, wenn diese in einem Betrieb zusammengefasst sind.<ref>EStR 2000 Rz. 409</ref>
 
'''richtig:''' Ein Betrieb kann zwar mehrere Teilbetriebe (Betriebszweige) oder Betriebsstätten umfassen; der Gewinn ist dennoch einheitlich zu ermitteln
 
  
 
== Teilbetrieb ==
 
== Teilbetrieb ==
Zeile 23: Zeile 20:
  
 
'''Teilbetrieb''' ist ein organisatorisch in sich geschlossener Teil eines [[Betrieb]]es, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.<ref>Jakom (2020), § 24 Rz. 20</ref>
 
'''Teilbetrieb''' ist ein organisatorisch in sich geschlossener Teil eines [[Betrieb]]es, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.<ref>Jakom (2020), § 24 Rz. 20</ref>
 
In der Regel gibt es kein Rechnungswesen für Teilbetriebe, die Bewertungsgrundlagen müssen daher abgeleitet werden.
 
  
 
== Betriebstätte ==
 
== Betriebstätte ==
Zeile 35: Zeile 30:
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[strategische Geschäftseinheit]] ändern. -->
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[strategische Geschäftseinheit]] ändern. -->
 
Eine '''strategische Geschäftseinheit''' ist ein Teilbereich eines [[Unternehmen]]s, der in einem unternehmungsexternen Marktsegment unabhängig von anderen Teilgebieten der Unternehmung agieren kann.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Strategische_Gesch%C3%A4ftseinheit Wikipedia, Stichwort: Strategische Geschäftseinheit], abgefragt 8.10.2020</ref>
 
Eine '''strategische Geschäftseinheit''' ist ein Teilbereich eines [[Unternehmen]]s, der in einem unternehmungsexternen Marktsegment unabhängig von anderen Teilgebieten der Unternehmung agieren kann.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Strategische_Gesch%C3%A4ftseinheit Wikipedia, Stichwort: Strategische Geschäftseinheit], abgefragt 8.10.2020</ref>
 +
 +
== Rechnungswesen ==
 +
 +
Das [[Rechnungswesen]] insbesondere die [[Planungsrechnung|Planung]] liefert die Daten für die Unternehmensbewertung. Der Rechnungskreis, für den den das Rechnungswesen erstellt wird, ist für die Verlässlichkeit (Validität) der Daten von Bedeutung (zB geprüfte [[Jahresabschluss|Jahresabschlüsse]] oder interne Aufteilungen).
 +
 +
Einzelunternehmer ermitteln den Gewinn für Betriebe.<ref>EStR 2000 Rz. 409</ref>
 +
<s>Einzelunternehmer müssen den Gewinn einheitlich für Teilbetriebe und Betriebsstätten ermitteln, wenn diese in einem Betrieb zusammengefasst sind.<ref>EStR 2000 Rz. 409</ref>
 +
'''richtig:''' Ein Betrieb kann zwar mehrere Teilbetriebe (Betriebszweige) oder Betriebsstätten umfassen; der Gewinn ist dennoch einheitlich zu ermitteln</s>
 +
 +
Für Teilbetriebe und strategische Geschäftseinheiten gibt es idR keine gesonderte Rechnungswesen.
 +
 +
Wenn Betriebstätten und Hauptbetrieb nicht im selben Staat liegen, gibt es zumeist steuerliche Gewinnermittlungen, ansonsten gibt es kein gesondertes Rechnungswesen.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
Zeile 87: Zeile 94:
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
-->
 
-->
* Kommentarzeichen: <!-- Versteckt -->
 
* Fußnote:einfach: <!--<ref></ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt ..2020
 
</ref>
 
<s>*Durchgestrichen</s>
 
* Zeilen<br />umbruch: <!---->
 
* Kleine Schrift: <small> NN </small>
 
* Einzelreferenz<ref>Einzelreferenz</ref>
 
* Referenzname<ref name="Name">Referenztext</ref>
 
* Weitere Verwendung Name<ref name="Name" />
 

Version vom 10. Oktober 2020, 05:54 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: 

Das Unternehmen als organisatorische Einheit kann aus mehreren Untereinheiten bestehen.

  • Betrieb
  • Teilbetrieb
  • Betriebstätte
  • strategische Geschäftseinheit

Betrieb

Betrieb ist eine organisierte Wirtschaftseinheit, in der verfügbare Mittel (Vermögen) unter Wagnissen zur Erstellung von Leistungen und Abgabe dieser Leistung an außenstehende Bedarfsleister eingesetzt werden.[1]

Steuerrechtlich versteht man unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer oranisierten Einheit.[2] Ertragsteuerlich ist ein Betrieb aber nur gegeben, wenn er der Erzielung von betrieblichen Einkünften dient.[3]

Teilbetrieb

Teilbetrieb ist ein organisatorisch in sich geschlossener Teil eines Betriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.[4]

Betriebstätte

Betriebsstätte ist jede fest örtliche Anlage oder Einrichtung die zur Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dienen.[5]

Große Bedeutung haben Betriebsstätten bei der länderweisen Gewinnaufteilung und somit auch bei der grenzüberschreitenden Bewertung (Cross Border Bewertungen).

strategische Geschäftseinheit

Eine strategische Geschäftseinheit ist ein Teilbereich eines Unternehmens, der in einem unternehmungsexternen Marktsegment unabhängig von anderen Teilgebieten der Unternehmung agieren kann.[6]

Rechnungswesen

Das Rechnungswesen insbesondere die Planung liefert die Daten für die Unternehmensbewertung. Der Rechnungskreis, für den den das Rechnungswesen erstellt wird, ist für die Verlässlichkeit (Validität) der Daten von Bedeutung (zB geprüfte Jahresabschlüsse oder interne Aufteilungen).

Einzelunternehmer ermitteln den Gewinn für Betriebe.[7] Einzelunternehmer müssen den Gewinn einheitlich für Teilbetriebe und Betriebsstätten ermitteln, wenn diese in einem Betrieb zusammengefasst sind.[8] richtig: Ein Betrieb kann zwar mehrere Teilbetriebe (Betriebszweige) oder Betriebsstätten umfassen; der Gewinn ist dennoch einheitlich zu ermitteln

Für Teilbetriebe und strategische Geschäftseinheiten gibt es idR keine gesonderte Rechnungswesen.

Wenn Betriebstätten und Hauptbetrieb nicht im selben Staat liegen, gibt es zumeist steuerliche Gewinnermittlungen, ansonsten gibt es kein gesondertes Rechnungswesen.

Literatur

Gesetz

  • BAO
  • EStG

Unterlage(n)

  • Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Lechner u.a. (2010), S. 34.
  2. Jakom (2020), § 4 Rz. 3 unter Verweis auf VwGH 18.7.1995, 91/14/0217.
  3. EStR 2000 Rz. 409.
  4. Jakom (2020), § 24 Rz. 20
  5. § 29 Abs. 1 BAO
  6. Wikipedia, Stichwort: Strategische Geschäftseinheit, abgefragt 8.10.2020
  7. EStR 2000 Rz. 409
  8. EStR 2000 Rz. 409