Zahlungsmittelgenerierende Einheit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''Kurzinfo!'''  
 
'''Kurzinfo!'''  
'''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|Links entfernen]]
 
  
 
'''Zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE)''' ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten sind.<ref>IAS 36.6.</ref>
 
'''Zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE)''' ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten sind.<ref>IAS 36.6.</ref>
Zeile 37: Zeile 36:
 
<references />
 
<references />
  
<!--
 
 
[[Kategorie:internationale Bilanzierung]]
 
[[Kategorie:internationale Bilanzierung]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
-->
 

Version vom 11. Oktober 2020, 04:42 Uhr

Kurzinfo!

Zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten sind.[1]

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) werden auch als Cash Generating Unit (CGU) bezeichnet. Der Werthaltigkeitstest nach IAS (Impairmenttest) ist für die einzelne ZGE vorzunehmen. IDW RS HFA 16 (2005) Rz. 80 unterscheidet ZGE mit und ohne Firmenwert.

Literatur

Erlässe

  • IAS 36.6

Unterlage(n)

  • Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole

Weblinks

Einzelnachweise

  1. IAS 36.6.