Zahlungsmittelgenerierende Einheit: Unterschied zwischen den Versionen

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* Hager: ''"Bewertungsobjekt"'', [[Datei:Bewertungsobjekt.pdf]], Stand Okt. 2020
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015
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* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Okt. 2020
  
 
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Version vom 14. Oktober 2020, 04:58 Uhr

Kurzinfo!

Zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten sind.[1]

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) werden auch als Cash Generating Unit (CGU) bezeichnet. Der Werthaltigkeitstest nach IAS (Impairmenttest) ist für die einzelne ZGE vorzunehmen. IDW RS HFA 16 (2005) Rz. 80 unterscheidet ZGE mit und ohne Firmenwert.

siehe auch-> Bewertungsobjekt

Literatur

Erlässe

  • IAS 36.6

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole

Weblinks

Einzelnachweise

  1. IAS 36.6.